Hebamme: Sie können sich eine Hebamme, suchen, die Sie während der Schwangerschaft und nach der Geburt betreut. Eine Hebamme ist eine auf Schwangere und Säuglinge spezialisierte Pflegerin. Die Kosten für die Betreuung durch eine Hebamme werden von Ihrer Krankenkasse bezahlt. Eine Hebamme in Ihrer Nähe finden Sie auf der Website Hebammensuche.de. Sie können auch Ihre Frauenarztpraxis nach einer guten Hebamme fragen. Starten Sie so früh wie möglich mit der Suche nach einer Hebamme, da diese viel zu tun haben.
Geburtsklinik oder Geburtshaus: Suchen Sie sich eine Klinik mit Geburtshilfe (Geburtsklinik) oder ein Geburtshaus aus, in der Sie Ihr Kind zur Welt bringen möchten. Ein Geburtshaus ist ein von Hebammen geleitete Einrichtung, die persönlicher und gemütlicher als eine Klinik ist. Bei einer schwierigen Schwangerschaft („Risikoschwangerschaft“) sind Sie in einer Klinik besser aufgehoben. In vielen Kliniken und Geburtshäuser können Sie sich vorher in Ruhe umsehen und Fragen stellen. Eine Geburtsklinik in Ihrer Nähe können Sie auf deutsches-krankenhaus-verzeichnis.de finden. Ein Geburtshaus finden Sie auf hebammenverband.de.
Geburtsvorbereitungskurs: Wenn Sie mehr über die Geburt selbst erfahren möchten und sich auf diese vorbereiten möchten, können Sie einen Geburtsvorbereitungskurs besuchen. Die Kosten dafür werden von der Krankenkasse übernommen. Fragen Sie Ihre Frauenarztpraxis oder Ihre Hebamme, wo Sie einen solchen Kurs finden können. Es gibt Kurse, die nur für Mütter sind oder nur für Väter und andere, die Sie gemeinsam als Paar besuchen können. Sie lernen Atemübungen und Entspannungstechniken und können alle Fragen zum Thema Geburt stellen.
Mutterschaftsgeld: Wenn Sie arbeiten und schwanger sind, haben Sie Anspruch auf „Mutterschaftsgeld“. Das „Mutterschaftsgeld“ sollten Sie sieben Wochen vor der Geburt bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Dazu brauchen Sie eine Bescheinigung Ihrer Frauenarztpraxis über den voraussichtlichen Geburtstermin, die Sie direkt an Ihre Krankenkasse schicken. Wenn Sie einen Minijob haben oder privat versichert sind, bekommen Sie ein reduziertes Mutterschaftsgeld. In diesem Fall müssen Sie das Mutterschaftsgeld direkt beim Bundesversicherungsamt beantragen. Füllen Sie dazu den Online-Antrag auf Mutterschaftsgeld aus und schicken ihn zusammen mit allen dort genannten Bescheinigungen an das Bundesversicherungsamt.
Elternzeit: Wenn der Vater des Kindes direkt nach der Geburt in Elternzeit gehen will, sollte er spätestens sieben Wochen vor der Geburt seine Vorgesetzten darüber informieren. Wenn Sie selbst direkt nach der Geburt in Elternzeit gehen möchten, sollten Sie spätestens eine Woche nach der Geburt Ihre Vorgesetzten darüber informieren. Mehr zum Thema Elternzeit erfahren Sie im Abschnitt „Ich möchte nach der Geburt meines Kindes im Job eine Pause machen – geht das?“.
Vaterschaft: Wenn Sie nicht verheiratet sind, kann der Vater des Kindes die Vaterschaft beantragen. Nur wenn der Vater die Vaterschaft anerkennt, ist der Vater dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Und nur dann kann das Kind z.B. auch die Staatsbürgerschaft des Vaters bekommen. Um die Vaterschaft anzuerkennen, müssen die Eltern des Kindes gemeinsam zum Jugendamt Ihres Wohnortes gehen. Das für Sie zuständige Jugendamt finden Sie auf jugendaemter.de. Die Vaterschaftsanerkennung ist kostenlos. Die Mutter muss dazu ihren Mutterpass, ihren Ausweis und ihre Geburtsurkunde mitbringen. Der Vater muss seinen Ausweis und seine Geburtsurkunde mitbringen. Ausländische Geburtsurkunden müssen von beeidigten Dolmetscher*innen übersetzt worden sein. Beeidigte Übersetzer*innen finden Sie z.B. auf justiz-dolmetscher.de oder bdue.de. Wenn Sie die Vaterschaftsanerkennung erst nach der Geburt machen möchten, müssen Sie außerdem die Geburtsurkunde Ihres Kindes mitbringen. Wenn Sie die geforderten Dokumente nicht haben, ist eine Vaterschaftsanerkennung in der Regel nicht möglich. Lassen Sie sich in diesem Fall von einer Beratungsstelle oder einer Anwaltskanzlei beraten. Eine Beratungsstelle finden Sie z.B. auf dieser Website von Pro Asyl. Anwält*innen finden Sie auf www.rechtsberaterkonferenz.de.