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Afghanistan - Bundesaufnahmeprogramm

Afghanistan

Nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im August 2021 startete die Bundesregierung am 17. Oktober 2022 das Bundesaufnahmeprogramm (BAP). Ziel war es, besonders gefährdete Afghan*innen, wie Menschenrechtler*innen, Journalist*innen, Richter*innen, Lehrkräfte und ehemalige Ortskräfte, vor Verfolgung zu schützen. Geplant war, monatlich bis zu 1.000 gefährdete Personen aufzunehmen. Doch bisher sind insgesamt nur rund 1.500 Menschen eingereist – deutlich weniger als vorgesehen.

Das Auswahlverfahren, die Sicherheitsüberprüfungen und der Visaprozess waren sehr komplex. Zahlreiche Sicherheitsüberprüfungen, unter anderem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei, wurden vor und nach der Einreise durchgeführt. Immer wieder stockte das Programm und wurde zeitweise ausgesetzt, was viele der Betroffenen unter unsicheren Bedingungen und mit offenen Fragen zurückließ.

Ob und wann das BAP offiziell beendet wird, entscheidet die neue Bundesregierung. Diese ist seit Anfang Mai 2025 im Amt. Aktuell gibt es noch viele Unklarheiten, die wir auf dieser Seite mit den verfügbaren Informationen zu klären versuchen. Außerdem bieten wir einen Überblick über die ursprünglichen Teilnahmevoraussetzungen und aufenthaltsrechtlichen Bedingungen nach der Einreise.

Sobald es neue Informationen gibt, werden wir sie hier veröffentlichen. Weitere Themen, wie Ehemalige Ortskräfte (Ortskräfteverfahren) und den Familiennachzug finden Sie auf unserer Übersichtsseite „Afghanistan - Aktuelle Informationen“. Alle Informationen stellen wir auch in Farsi/Dari (فارسی/دری) und Pashto (پښتو) zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis: Sollten Sie ein Angebot erhalten, eine Aufnahmezusage oder ein Visum zu kaufen, handelt es sich um Betrug. Aufnahmezusagen erteilt ausschließlich die Bundesregierung, Visa werden nur durch die deutsche Botschaft vergeben.

Bundesaufnahmeprogramm (BAP): Was ist der aktuelle Stand?

Ursprünglich sollte das Bundesaufnahmeprogramm bis September 2025 laufen. Allerdings werden aktuell keine neuen Aufnahmezusagen vergeben. Das gilt auch für gefährdete Menschen, die bereits von der Bundesregierung für das Bundesaufnahmeprogramm ausgewählt und kontaktiert wurden. Laut Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung (CDU/CSU und SPD), sollen alle freiwilligen Bundesaufnahmeprogramme eingestellt und keine neuen Programme durchgeführt werden. Das betrifft auch das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan. Es ist somit unwahrscheinlich, dass Sie sich aktuell bei einer meldeberechtigten Stelle registrieren können.

Sobald es neue Informationen gibt, werden wir Sie hier informieren.

    Durch das Bundesaufnahmeprogramm sind seit Start im Jahr 2022 insgesamt rund 1.500 gefährdete Menschen nach Deutschland eingereist. Unter den rund 1.500 Personen sind sowohl Hauptpersonen – also diejenigen, die direkt gefährdet sind – als auch ihre Familienmitglieder. Das Programm sollte ursprünglich monatlich bis zu 1.000 Personen aufnehmen – geplant war also die Aufnahme von insgesamt 36.000 gefährdeten Menschen.

    Die geringe Anzahl an Eingereisten hat mehrere Gründe. Das Verfahren ist sehr komplex. Viele Akteur*innen sind involviert, die nicht ausreichend ausgestattet sind. Was zu Rückstaus im bürokratischen Verfahren führte. Auch die Sicherheitsüberprüfungen und Visaverfahren liefen sehr schleppend. Und der Prozess der Erteilung von Zusagen und Ausreisen wurde mehrmals zeitweilig ausgesetzt.

    Zuletzt hatten Einreisen von Menschen aus Afghanistan während der Koalitionsverhandlungen und kurz vor Bildung der neuen Bundesregierung im Mai 2025 für eine harte Diskussion in der deutschen Politik gesorgt. Besonders Politiker der CDU und CSU sprechen sich dafür aus, Einreisen aus Afghanistan zu stoppen, bereits erteilte Aufnahmezusagen erneut zu prüfen und gegebenenfalls zurückzuziehen, das Bundesaufnahmeprogramm sofort einzustellen und Abschiebungen nach Afghanistan zu priorisieren.

    Gut zu wissen: Wenn Sie kürzlich eingereist sind, schauen Sie ganz unten im Abschnitt „Was passiert nach der Einreise?“ vorbei.

      Das Bundesaufnahmeprogramm sollte ursprünglich bis September 2025 laufen. Solange wäre die alte Bundesregierung im Amt gewesen. Jedoch haben Ende Februar 2025 in Deutschland vorgezogene Bundestagswahlen stattgefunden. Außerdem wurden Kürzungen im Bundeshaushalt 2025 gemacht. Besonders Mittel für humanitäre Hilfen, auch für das Bundesaufnahmeprogramm, wurden gekürzt.

      Das Bundesaufnahmeprogramm wurde de facto ausgesetzt. Aktuell werden keine neuen Aufnahmezusagen erteilt. Jedoch fanden Einreisen von gefährdeten Menschen mit einer verbindlichen Aufnahmezusage zuletzt im April 2025 statt. Ob und wann das Programm von der neuen Bundesregierung unter CDU/CSU und SPD offiziell vorzeitig beendet wird, ist abzuwarten.

      Fakt ist, dass im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung geschrieben steht, in Zukunft alle freiwilligen Bundesaufnahmeprogramme einzustellen und keine neuen Programme durchzuführen. Darunter fällt auch das Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan.

      Ende März 2025 haben 44 zivilgesellschaftliche Organisationen aus Deutschland einen Appell an die Abgeordneten des deutschen Bundetags und der Bundesregierung veröffentlicht. Darin fordern sie, Menschenrechte zu verteidigen und schutzbedürftige Menschen aus Afghanistan weiter aufzunehmen: „Stehen Sie zu Ihrer humanitären Verantwortung und Ihrem Versprechen! Humanitäre Aufnahmeprogramme wie das BAP retten Menschenleben und müssen fortgesetzt und ausgebaut werden. Es braucht sichere Zugangswege für besonders gefährdete Menschen wie LSBTIQ*-Personen, Frauen, Kinder, Journalist*innen und Menschenrechtsaktivist*innen.“ 

        Aktuell warten in Pakistan rund 2.600 Menschen mit gültiger Aufnahmezusage unter unsicheren Bedingungen auf ihre Ausreise. Darunter befinden sich gefährdete Menschen aus dem Bundesaufnahmeprogramm sowie anderen Programmen. Laut Bundesinnenministerium, unter der Leitung der alten Bundesregierung, sind die bisher erteilten Aufnahmezusagen bis zu 2 Jahre gültig. Sie müssen also innerhalb von 2 Jahren ein Visum beantragen. Wenn der Visa-Prozess länger als diese Frist dauert, ist das rechtlich unerheblich, wichtig ist, dass Sie den Antrag fristgerecht gestellt haben.

        Beachten Sie: Wenn eine Aufnahmezusage für Sie vorliegt, werden Sie von einem Dienstleister des Auswärtigen Amtes per E-Mail mit der Domain @vaoffice.org kontaktiert. Die weitere Kommunikation erfolgt über die E-Mail-Adresse info@vaoffice.org erfolgt. Mit der Aufnahmezusage können Sie das Visum zur Einreise nach Deutschland beantragen.

        Am 23.04.2025 sagte der damalige Sprecher des Auswärtigen Amtes, dass seines Wissens nach, Menschen mit einer Aufnahmezusage aktuell im Visumsverfahren seien und die Sicherheitsüberprüfungen stattfänden. Er sagte aber auch, dass die neue Bundesregierung über den weiteren Umgang mit den verbindlichen Aufnahmezusagen entscheiden werden.

        Bereits am 22.04.2025 kündigte Thorsten Frei, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, an, dass die bereits erteilten Aufnahmezusagen einzeln geprüft werden. Der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) werde dabei auch untersuchen, inwieweit diese Zusagen gegebenenfalls wieder rückgängig gemacht werden könnten. Mehr Informationen dazu finden Sie im Abschnitt „Kann meine Aufnahmezusage widerrufen werden?“

          Aktuell finden keine Einreisen nach Deutschland statt. Der letzte Flug mit gefährdeten Menschen aus Afghanistan kam Mitte April 2025 in Deutschland an. Das hatte eine große politische Diskussion ausgelöst. Denn die neue Bundesregierung, die seit Anfang Mai 2025 im Amt ist, möchte das Bundesaufnahmeprogramm beenden.

          PRO ASYL äußerte sich bereits im Jahr 2023 zu diesem Thema. Die Organisation hält es für rechtswidrig, wenn Menschen mit Visum nicht nach Deutschland einreisen können. Sobald es neue Informationen gibt, werden wir sie hier veröffentlichen.

            Aktuell warten ca. 17.000 gefährdete Menschen darauf, eine Aufnahmezusage zu erhalten. Sie wurden bereits von der alten Bundesregierung ausgewählt und kontaktiert. Da zurzeit keine Aufnahmezusagen vergeben werden, ist unklar ob und wann sie eine Zusage erhalten werden. Das weitere Verfahren liegt in der Verantwortung der neuen Bundesregierung, die seit Anfang Mai 2025 im Amt ist. Diese will das Bundesaufnahmeprogramm stoppen und kein neues Aufnahmeprogramm für gefährdete Menschen einführen. Außerdem hat sie angekündigt, bisher erteilte verbindliche Aufnahmezusagen erneut zu prüfen und gegebenenfalls zurückzuziehen.

            Sobald es neue Informationen gibt, werden wir sie hier veröffentlichen.

              Ihre Aufnahmezusage kann zurückgezogen und widerrufen werden. Aber: Eine Aufnahmezusage ist verbindlich. Aus rechtlicher Sicht, ist ein Widerruf nur aus triftigen Gründen möglich. Ein Grund für den Widerruf kann z. B. sein, dass das Visumsverfahren nicht erfolgreich abgeschlossen wurde oder „Sicherheitsbedenken für Deutschland“ vorliegen. Widerrufe der Aufnahmezusage müssen im Einzelfall überprüft und erteilt werden. Auch bei einem Regierungswechsel, wie aktuell in Deutschland, können die bisherigen Aufnahmezusagen von der neuen Bundesregierung nicht allesamt widerrufen werden.

              Am 22.04.2025 kündigte Thorsten Frei, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, an, dass die bereits erteilten Aufnahmezusagen einzeln geprüft werden. Der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) werde dabei auch untersuchen, inwieweit diese Zusagen gegebenenfalls wieder rückgängig gemacht werden könnten.

              Laut Bundesinnenministerium, könne gegen den Widerruf der Aufnahmezusage entsprechend dem Verwaltungsprozessrecht in Deutschland Klage erhoben werden. Wird Ihre Aufnahmezusage zurückgezogen, können Sie versuchen, bei der Meldestelle, die Sie für das Bundesaufnahmeprogramm vorgeschlagen hat, um Hilfe zu bitten.

                Wir sind eine gemeinnützige Plattform, die Ihnen öffentlich bekannte Informationen geben kann. Wir gehören nicht zur Bundesregierung und zu keiner Behörde. Wir sind auch keine Meldestelle, die Sie für das Bundesaufnahmeprogramm vorschlagen kann. Wir haben also keinen Einfluss darauf, wer nach Deutschland einreisen darf. Bitte schicken Sie uns keine Dokumente, persönliche Informationen oder Unterlagen. Wir verstehen, dass Sie viele Fragen haben und sich allein gelassen fühlen. Wir versuchen Sie hier mit den aktuellen Informationen abzuholen, um zumindest einige Ihrer Fragen zu beantworten. 

                Wenn Sie bereits eine Aufnahmezusage haben und kontaktiert wurden, melden Sie sich beim Dienstleister des Auswärtigen Amtes unter info@vaoffice.org. Ob und wann Sie eine Antwort erhalten, können wir Ihnen jedoch nicht sagen. 

                  Bundesaufnahmeprogramm (BAP): Was war geplant?

                  Für das Bundesaufnahmeprogramm konnten nur besonders gefährdete afghanische Staatsangehörige vorgeschlagen und ausgesucht werden, die sich noch in Afghanistan aufhielten. Nichtregierungsorganisationen (NGOs), wurden von der Bundesregierung zu meldeberechtigten Stellen (Meldestellen) autorisiert. Die Meldestellen schlugen dann potenziell gefährdete Personen für das Bundesaufnahmeprogramm vor.

                  Aktuell werden keine Aufnahmezusagen vergeben, auch nicht für Personen, die bereits von der Bundesregierung ausgewählt und kontaktiert wurden. Es ist unwahrscheinlich, dass Meldestellen neue Hilfegesuche annehmen.

                  Konkret konnten Sie für das Bundesaufnahmeprogramm vorgeschlagen werden, wenn:

                  • Sie aufgrund Ihres Einsatzes für Frauen- und/oder Menschenrechte bekannt und gefährdet sind.
                  • Sie durch Ihre Tätigkeit in den Bereichen Justiz, Politik, Medien, Bildung, Kultur, Sport oder Wissenschaft bekannt und gefährdet sind.
                  • Sie wegen Ihres Geschlechts, Ihrer Religion oder als LGBTQIA* verfolgt werden oder persönliche Gewalt erlebt haben. Insbesondere bei schweren Frauenrechts- oder LGBTQIA*-Feindlichen Übergriffen – oder wenn Sie als Vertreter*innen einer religiösen Gruppe / Gemeinde in Gefahr sind.

                  Wichtig: Sie konnten nur für das Bundesaufnahmeprogramm vorgeschlagen werden, wenn Sie sich noch in Afghanistan aufgehalten haben. Es galt NICHT für Personen, die bereits in einen anderen „Drittstaat“ geflohen waren. 

                    Seit Einführung des Bundesaufnahmeprogramms am 17. Oktober 2022 sollten monatlich bis zu 1.000 besonders gefährdete Personen – Hauptpersonen und ihre Familienmitglieder – nach Deutschland einreisen dürfen. Nicht ausgeschöpfte Kontingente sollten auf den Folgemonat übertragen werden. Geplant war also die Aufnahme von insgesamt 36.000 gefährdeten Menschen. Die Zahl der bisher eingereisten Personen liegt insgesamt bei rund 1.500, inklusive Familienmitglieder. 

                      Besonders gefährdete Personen in Afghanistan konnten ihre Kernfamilie beim Antrag zum Bundesaufnahmeprogram mit angeben. Im Falle einer Aufnahmezusage, galt diese sowohl für die besonders gefährdete Person (Hauptperson) als auch ihre Kernfamilie. In wenigen Ausnahmefällen konnten auch weitere Familienangehörige berücksichtigt werden.


                      Diese Familienmitglieder zählen zur Kernfamilie:

                      • Ehepartner*innen und ledige minderjährige Kinder
                      • Gleichgeschlechtliche Partner*innen, wenn die Partner*innenschaft glaubhaft gemacht werden kann

                      Ausnahmen für weitere Familienangehörige:

                      • Familienmitglieder, die in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis zur Hauptperson stehen: Die Abhängigkeit darf nicht nur wirtschaftlich begründet sein. Zum Beispiel, wenn das Familienmitglied Pflege braucht und / oder nicht allein leben kann. Die Abhängigkeit muss gut dokumentiert und begründet sein.
                      • Familienangehörige, die sich in einer konkreten Bedrohungslage befinden: Die Bedrohungslage ist aufgrund des direkten Bezugs zur antragstellenden Hauptperson entstanden. Ein Beispiel: Sie sind die erwachsene Schwester einer gefährdeten Person und werden wegen Ihrer Verwandtschaft nachweislich ebenfalls bedroht.

                      Erfahrungen von Betroffenen zeigen, dass die Ausnahme für weitere Familienmitglieder nur selten angewendet wurde. Besonders gefährdete Personen, die nach Deutschland kommen konnten, berichten von großer Sorge um ihre Angehörigen. Diese befänden sich oft in schwierigen Situationen in Afghanistan oder Pakistan. Die Sorge um ihre Familien belaste sie und erschwere ihnen das Ankommen in Deutschland.

                        Sie selbst konnten sich NICHT direkt bei der deutschen Regierung für das Aufnahmeprogramm anmelden. Sie konnten einen Hilfegesuch bei bestimmten Nichtregierungsorganisationen (NGOs) einreichen. Diese NGOs wurden meldeberechtigte Stellen (Meldestellen) genannt. Die Meldestellen sammelten und bereiteten dann die Dokumente von gefährdeten Personen in Afghanistan vor und setzten sie auf eine Liste für die Bundesregierung.

                        Bereits wenige Monate nach Start des Bundesaufnahmeprogramms konnten sich Personen bei meldeberechtigten Stellen registrieren – zum Beispiel bei Kabul Luftbrücke, Mission Lifeline oder Reporter ohne Grenzen. Innerhalb kurzer Zeit gingen dort Zehntausende Anfragen ein. Wegen der hohen Nachfrage setze die Bundesregierung neue Registrierungen zeitweise aus. Viele Betroffene hatten während dieser kritischen Zeit keine Möglichkeit, sich bei den Meldestellen zu registrieren und für das Programm vorgeschlagen zu werden.

                        Wenn Registrierungen möglich waren, nahmen die Meldestellen diese vor. Das hieß jedoch nicht, dass die darauffolgenden Sicherheitsüberprüfungen, Interviews und langen Wartezeiten zu einer Aufnahmezusage führten.

                        Beachte Sie: Die Meldestellen durften NICHT selbst über die Aufnahmezusage entscheiden. Die Aufnahmezusage wurde von der Bundesregierung erteilt.

                          Nein, die Reisebüros in Afghanistan haben NICHTS mit dem Bundesaufnahmeprogramm zu tun. Alle Angebote sind unseriös, die Ihnen ein Registrierungscode oder etwas anderes anbieten, damit Sie einen Platz im Programm bekommen. Nur bestimmte Nichtregierungsorganisationen in Deutschland, die sogenannten "meldeberechtigten Stellen", hatten Zugang zur Registrierung. Die Registrierung war kostenlos.

                            Nach der Registrierung bei einer meldeberechtigten Stelle wurde geprüft, ob für die betroffene Person eine konkrete persönliche Gefährdung besteht. Anschließend wählte die Bundesregierung Personen aus, die für das Aufnahmeprogramm infrage kamen.

                            Wer die Kriterien erfüllte, erhielt einen persönlichen Link zu einer Online-Plattform. Dort mussten Fragen beantwortet und Unterlagen hochgeladen werden. Danach meldete sich ein Dienstleister der Bundesregierung, forderte eventuell fehlende Dokumente an und prüfte die Angaben.

                            Wenn alle Voraussetzungen erfüllt waren, wurden zahlreiche Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt. Die Prüfungen nahmen mehrere Bundesbehörden wie das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei vor. Der Prozess der Sicherheitsüberprüfungen beinhaltete auch Interviews, in denen die Betroffenen über persönliche und traumatische Erlebnisse befragt wurden. Im Rahmen der Identitätsbestätigung durch die deutschen Behörden wurden unter Umständen auch DNA-Tests durchgeführt.

                            Nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfungen entschied die Bundesregierung über eine Aufnahmezusage. Bei einer Zusage übernahm ein Dienstleister des Auswärtigen Amtes die weitere Begleitung. Die deutsche Botschaft in Pakistan führte das Visumsverfahren sowie zusätzliche Sicherheitsprüfungen durch.

                            Vor dem Abflug überprüfte die Bundespolizei erneut die Identität und Unterlagen der gefährdeten Person. Nach erfolgreicher Kontrolle organisierte die Bundesregierung die Einreise nach Deutschland. Bei der Ankunft wurden die gefährdeten Personen erneut durch die Bundespolizei kontrolliert.

                            Vom Zeitpunkt der Registrierung bis zur Ausreise konnten mehr als 20 Monate vergehen. Die Kommunikation war nicht immer durchgehend möglich. Wer zur Aufnahme vorgesehen war, wurde bei der Ausreise aus Afghanistan unterstützt – und erhielt in Nachbarländern wie Pakistan ein Visum sowie Hilfe für die Weiterreise nach Deutschland.

                            Beachten Sie: Zuletzt sind Mitte April 2025 gefährdete Menschen mit einer Aufnahmezusage und einem Visum nach Deutschland eingereist. Weitere Einreisen sind derzeit nicht geplant. Die neue Bundesregierung, die seit Mai 2025 im Amt ist, möchte das Bundesaufnahmeprogramm beenden. Im Abschnitt „Bundesaufnahmeprogramm (BAP): Was ist der aktuelle Stand?“ geben wir Ihnen die aktuell und offiziell zugänglichen Informationen.

                              Nach Ihrer Einreise erhalten Sie in Deutschland für 3 Jahre eine Aufenthaltserlaubnis nach §23 Abs. 2 AufenthG. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie nach 5 Jahren Aufenthalt in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Diese berechtigt Sie zu einem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland.

                              Direkt nach Ihrer Einreise werden Sie in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht. Das ist eine Sammelunterkunft für geflüchtete Menschen. Danach werden Sie einem Bundesland zugeordnet, in dem Sie und Ihre Familienangehörigen leben werden. Dabei wird beachtet, ob Sie bereits Verwandte in Deutschland haben – ein Wunsch-Wohnort kann jedoch nicht angegeben werden. Aufgrund der Wohnsitzauflage müssen Sie 3 Jahre in dem Bundeland wohnen bleiben.
                               

                              Mit der Aufenthaltserlaubnis nach §23 Abs. 2 AufenthG können Sie direkt arbeiten und auch einen Integrationskurs besuchen. Bis Sie eine Arbeit gefunden haben, können Sie Unterstützung vom Jobcenter bekommen.

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