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Afghanistan - Landesaufnahmeprogramme (abgeschlossen)

Afghanistan

Neben dem Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan gab es in Deutschland in einigen Bundesländern auch Landesaufnahmeprogramme. Über diese konnten afghanische Staatsangehörige, die bereits in Deutschland leben, ihre Verwandten und Familienangehörigen nachholen. Die Landesaufnahmeprogramme wurden im Kontext der humanitären Krise nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan im Jahr 2021 eingerichtet. Die Programme waren Teil der Bemühungen, gefährdete afghanische Familienmitglieder in Sicherheit zu bringen, indem sie mit den in Deutschland lebenden Verwandten zusammengeführt wurden.

Die Landesaufnahmeprogramme für afghanische Staatsangehörige gab es in den Bundesländern Berlin, Bremen, Hessen und Thüringen. Beachten Sie: Mittlerweile sind alle Programme abgeschlossen (Stichtag: 31. Dezember 2024), und es werden keine neuen Anträge mehr entgegengenommen.

Es gibt keine Angaben darüber, wie viele Verwandte und Familienangehörige über die Landesaufnahmeprogramme nach Deutschland gekommen sind.

Wenn Sie sich über weitere Themen für afghanische Staatsangehörige informieren möchten, kommen Sie auf unsere Übersichtsseite „Afghanistan - Aktuelle Informationen“. Alle Informationen stellen wir auch in Farsi/Dari (فارسی/دری) und Pashto (پښتو) zur Verfügung.

Landesaufnahmeprogramme für afghanische Staatsangehörige

Verwandte von in Berlin, Brandenburg, Thüringen, Bremen und Hessen lebenden Afghan*innen konnten aufgenommen werden. Dies galt für Verwandte ersten und zweiten Grades sowie deren Ehepartner*innen und minderjährige Kinder. Die Programme sind seit dem 31. Dezember 2024 abgeschlossen. Es können keine neuen Anträge gestellt werden.

Die nachzuziehenden Personen mussten sich in Afghanistan oder in angrenzenden Ländern wie Pakistan, Iran, Turkmenistan, Tadschikistan, Usbekistan oder China aufhalten.

    Die Person, die bereits in Deutschland lebt, musste mindestens sechs Monate in den genannten Bundesländern wohnen und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

    Außerdem musste die in Deutschland lebenden Personen oder Dritte sich verpflichten, die Lebenshaltungskosten der nachzuziehenden Familienangehörigen für einen Zeitraum von fünf Jahren zu übernehmen. Dazu gehörte auch, dass sie für die Krankenversicherungskosten aufkamen, aber nicht für Krankheitskosten.

      Der Antrag für die Familienzusammenführung durch ein Landeaufnahmeprogramm konnte nur bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden. Zunächst musste der Antrag mit allen nötigen Unterlagen an die zuständige Stelle im jeweiligen Bundesland geschickt werden. Daraufhin folgten eine Sicherheitsüberprüfung und Identitätsklärung der Familienmitglieder. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt waren und eine Aufnahmezusage erteilt wurde, konnten die Familienmitglieder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ihr Visum beantragen.

        Die Landesaufnahmeprogramme waren zeitlich befristet und sollten dazu dienen, möglichst viele gefährdete Personen schnell aus Afghanistan und dessen angrenzenden Ländern nach Deutschland zu holen. Mit Ablauf der Frist am 31. Dezember 2024 werden keine neuen Anträge mehr entgegengenommen

        Es gibt keine konkreten Zahlen darüber, wie viele Afghan*innen über die Landesaufnahmeprogramme aufgenommen wurden.

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