Asyl und Aufenthalt für LGBTQIA+

Aktualisiert 01.03.2024

Welche Rechte habe ich als geflüchteter LGBTQIA+?

Die ersten Wochen und Monate in Deutschland sind für alle Menschen herausfordernd. LGBTQIA+ Geflüchtete haben aber oft mit zusätzlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Hier erfahren Sie, welche Rechte und Möglichkeiten Sie als geflüchteter LGBTQIA+ haben.

Was muss ich wissen?

Bekomme ich als LGBTQIA+ Asyl?

Wenn Sie in Ihrem Heimatland wegen Ihrer sexuellen Identität oder Geschlechts-Identität verfolgt werden und Ihr Leben in Gefahr ist oder Sie eine Gefängnisstrafe oder unmenschliche Behandlung fürchten müssen, können Sie einen Schutzstatus als Asylberechtigte*r oder Flüchtling bekommen. Die Verfolgung muss aber sehr schwerwiegend sein. Beschimpfungen und ähnliches reichen nicht aus. Sie müssen bei Ihrer Anhörung im BAMF also belegen, dass Sie lesbisch, schwul, bisexuell, transgender oder intersexuell sind und dass Sie in Ihrem Heimatland konkret gefährdet sind. Das BAMF wird die Situation von LGBTQIA+ in Ihrem Land bei seiner Entscheidung berücksichtigen. Ihre Chancen auf eine Anerkennung als Asylberechtigte*r oder Flüchtling hängen also von der generellen Situation in Ihrem Heimatland für LGBTQIA+ und Ihrer konkreten persönlichen Verfolgungsgeschichte ab. Lassen Sie sich unbedingt vorab von einer Anwältin oder einem Anwalt oder einer Beratungsstelle, die auf LGBTQIA+ spezialisiert sind, beraten. Erste Anlaufstellen finden Sie auf der Website von queer-refugees.de. Mehr zum Thema Anhörung erfahren Sie in unserem Kapitel „Asylverfahren“.

Bitte beachten Sie: Die Mitarbeiter*innen des BAMF dürfen während der Anhörung sehr persönliche Fragen zu Ihrer sexuellen oder Geschlechts-Identität und Ihrem Sexleben fragen. Sie dürfen aber wählen, ob Sie von einer Frau oder einem Mann befragt werden. Außerdem gibt es besonders geschulte Mitarbeiter*innen für die Anhörung von LGBTQIA+. Informieren Sie das BAMF bereits mit Ihrem Asylantrag über Ihre Wünsche.

Wo bekomme ich während meines Asylverfahrens Unterstützung?

Sie können sich jederzeit an eine Beratungsstelle für LGBTQIA+ wenden. Auf der Website von queer-refugees.de und der Website des VLSP finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe.

Wenn Sie Probleme mit Ihren Mitbewohner*innen oder den Mitarbeiter*innen in Ihrer Unterkunft haben, scheuen Sie sich nicht, die Sozialarbeiter*innen in der Unterkunft oder die Heimleitung anzusprechen und um Hilfe zu bitten. Sie haben das Recht darauf in Ihrer Unterkunft angstfrei zu leben. Wenn Ihnen die Sozialarbeiter*innen oder die Heimleitung nicht helfen oder Teil des Problems sind, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Auf der Website von queer-refugees.de und der Website des VLSP finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe. In einigen großen Städten gibt es eigene Flüchtlingsunterkünfte für LGBTQIA+. Ob es eine solche Unterkunft in Ihrer Nähe gibt, kann Ihnen eine Beratungsstelle sagen.

Ich werde in meiner Kommune diskriminiert - kann ich trotz Wohnsitzauflage umziehen?

Generell ist ein Umzug mit Wohnsitzauflage oder Wohnsitzzuweisung immer kompliziert. Wie kompliziert, hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus ab.

Ich bin Asylbewerber*in: Zu Beginn Ihres Asylverfahrens werden Sie einer bestimmten Kommune / Stadt zugeteilt. Solange Sie Asylbewerberleistungen vom Sozialamt bekommen, müssen Sie grundsätzlich in dieser Kommune wohnen bleiben. Das nennt man „Wohnsitzauflage“. Ein Umzug in eine andere Kommune oder Stadt ist bei einer Wohnsitzauflage nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine Möglichkeit ist, wenn Sie Ihr*e Ehepartner*in oder Ihr minderjähriges Kind in dieser anderen Kommune oder Stadt wohnt. Oder wenn es Ihnen z.B. aufgrund von massiven Anfeindungen nicht zuzumuten ist an dem Ort, der Ihnen zugeteilt wurde, wohnen zu bleiben. Das nennt man „Härtefall“. Wenn Sie einen solchen Grund für einen Umzug haben, müssen Sie einen sogenannten „Umverteilungsantrag“ bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde und der Ausländerbehörde der Stadt, in die sie umziehen möchten, stellen. Die für Sie zuständigen Ausländerbehörden finden Sie auf bamf.de. Nennen Sie in diesem Umverteilungsantrag unbedingt konkret und ausführlich die Gründe, die es Ihnen unmöglich machen, in der Ihnen zugewiesenen Kommune wohnen zu bleiben. Lassen Sie sich dazu am besten von einer Beratungsstelle für LGBTQIA+ helfen. Auf der Website von queer-refugees.de und der Website des VLSP finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe.

Ich habe eine Duldung: Für Sie gelten dieselben Regeln wie für Asylbewerber*innen.

Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis: In den ersten drei Jahren nach Ihrer Anerkennung müssen Geflüchtete, die Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt bekommen, grundsätzlich an dem Ort wohnen bleiben, dem sie während Ihres Asylverfahrens zugeteilt wurden. Das nennt man „Wohnsitzzuweisung“.  Ein Umzug in eine andere Kommune oder Stadt ist bei einer Wohnsitzzuweisung nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Eine Möglichkeit ist, wenn Sie einen sozialversicherungspflichtigen Job mit einem Gehalt von mindestens 710€ netto pro Monat oder ein Studium oder eine Ausbildung beginnen oder Ihr*e Ehepartner*in oder Ihr minderjähriges Kind in dieser anderen Kommune wohnt. Ein weiterer Grund wäre, wenn es Ihnen z.B. aufgrund von massiven Anfeindungen nicht zuzumuten ist an dem Ort, der Ihnen zugeteilt wurde, wohnen zu bleiben. Das nennt man „Härtefall“. Wenn Sie einen solchen Grund für einen Umzug haben, müssen Sie einen sogenannten „Umverteilungsantrag“ bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde und der Ausländerbehörde der Stadt, in die sie umziehen möchten, stellen. Die für Sie zuständigen Ausländerbehörden finden Sie auf bamf.de. Nennen Sie in diesem Umverteilungsantrag unbedingt konkret und ausführlich die Gründe, die es Ihnen unmöglich machen, in der Ihnen zugewiesenen Kommune wohnen zu bleiben. Lassen Sie sich dazu am besten von einer Beratungsstelle für LGBTQIA+ helfen. Auf der Website von queer-refugees.de und der Website des VLSP finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe.

Wichtig

Holen Sie sich unbedingt Unterstützung, wenn Sie diskriminiert oder angefeindet werden. Das Gesetz in Deutschland steht auf Ihrer Seite und wird Sie gegen Diskriminierung, Anfeindungen und Gewalt schützen. Wenden Sie sich an die Antidiskriminierungsstelle oder eine Beratungsstelle für LGBTQIA+, wenn Sie Hilfe brauchen. Beratungsstellen finden Sie unter queer-refugees.de.

Klarstellung

Die asylbezogenen Inhalte auf unserer Website sind im Rahmen von Projektförderungen entstanden, welche ausschließlich durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration gefördert wurden. Diese Förderungen fanden im Zeitraum vom 01.09.2016 bis zum 31.12.2022 statt. Aufgrund eines Redaktionsfehlers wurden einzelne Themenseiten mit asylbezogenen Inhalten mit unzutreffenden Förderlogos (BMI, AMIF EU sowie IRC) versehen - diese Förderlogos beziehen sich auf die seit dem 01.01.2023 laufende Förderung für das Projekt "Handbook Germany : Together – zentrale, digitale Anlaufstelle". Die Korrektur der Logos auf Themenseiten mit asylbezogenen Inhalten wurde am 02.09.2024 vorgenommen.

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