Grundgesetz

Aktualisiert 04.07.2023

Welche Rechte habe ich?

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Darin stehen die wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in Deutschland. Kein Gesetz darf gegen das Grundgesetz verstoßen. Zum Beispiel darf das Asylgesetz oder das Strafgesetz keine Gesetze beinhalten, die im Widerspruch zum Grundgesetz stehen. Das Grundgesetz ist das wichtigste Gesetz in Deutschland: es steht über allen anderen Gesetzen.

Das Grundgesetz besteht aus 146 Abschnitten.  Die einzelnen Abschnitte nennt man "Artikel". In den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes stehen die sogenannten "Grundrechte". Die Grundrechte sind die wichtigsten Rechte der Menschen gegenüber dem Staat. Sie schützen sie vor Willkür, Ungerechtigkeit und Gewalt von Seiten des Staates. Ein Teil dieser Grundrechte gilt für alle Menschen in Deutschland. Egal, welchen Aufenthaltsstatus sie haben.  Diese Rechte nennt man auch "Menschenrechte". Ein anderer Teil der Grundrechte gilt nur für Menschen, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Diese Rechte werden auch "Bürgerrechte" genannt.

Das Grundgesetz wurde 1949 in Westdeutschland verkündet und gilt seit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 für ganz Deutschland. Viele Regeln darin sind eine Folge der Menschenrechtsverletzungen während der Diktatur der Nationalsozialisten von 1933 bis 1945. Damit das damals geschehene Unrecht nicht wieder passieren kann, spielen die Grundrechte eine so zentrale Rolle im Grundgesetz.

Die Einhaltung des Grundgesetzes wird vom Bundesverfassungsgericht überwacht. Das Grundgesetz kann nicht einfach so von der Regierung verändert werden.

Welche Grundrechte gibt es?

Artikel 1: Schutz der Menschenwürde

"Die Würde des Menschen ist unantastbar."

Artikel 1 ist der wichtigste Artikel im Grundgesetz. Alle anderen Grundrechte beziehen sich auf diesen Artikel.  Der Artikel sagt, dass jeder Mensch wertvoll ist und die Würde jedes Menschen geschützt werden muss. Egal ob jung oder alt, arm oder reich, deutsche Staatsbürger*in oder Geflüchtete*r, etc.

Artikel 2: Freiheitsrechte

"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. – Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

Dieser Artikel sagt, dass alle Menschen in Deutschland frei sind. Jede*r darf so leben, wie er oder sie möchte.  Die Menschen dürfen sich tätowieren lassen, sie dürfen ihre Musik hören, etc. Allerdings darf niemand sein Leben so leben, dass er damit die Rechte von anderen verletzt oder gegen Gesetze verstößt. Raucher*innen dürfen z.B. bei sich zuhause rauchen. Man kann ihnen aber verbieten, auf dem Bahnhof zu rauchen, weil sie dort das Recht der anderen auf saubere Luft verletzen würden. Artikel 2 sagt außerdem, dass niemand einen anderen Menschen töten oder verletzen darf.

Artikel 3: Gleichheit vor dem Gesetz

"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."

Artikel 3 sagt, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben. Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Sprache, seines Glaubens, seiner Hautfarbe, seiner sexuellen Orientierung oder wegen einer Behinderung benachteiligt werden. Der Staat muss dafür sorgen, dass es keine Benachteiligung gibt. Zum Beispiel auf dem Arbeitsmarkt oder bei der Wohnungssuche. Ein Vermieter darf z.B. ein homosexuelles Paar als Mieter nicht aufgrund ihrer Homosexualität ablehnen.

Artikel 4: Glaubensfreiheit

"Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich."

Dieser Artikel sagt, dass in Deutschland alle Religionen erlaubt sind und dass jeder seinen Glauben haben darf. Alle Menschen dürfen beten, wie sie wollen. Und niemand darf sie dabei stören. Es ist auch erlaubt, gar keine Religion zu haben. Genauso wie Religionen sind auch Weltanschauungen geschützt. Jeder darf glauben, was er will. Artikel 4 sagt außerdem, dass der Staat niemanden zwingen kann, im Krieg zu kämpfen.

Artikel 5: Meinungs- und Pressefreiheit

"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. – Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."

Artikel 5 sagt, dass jeder seine Meinung frei  sagen darf und dass die Medien frei arbeiten dürfen. Niemand kann den Menschen ihre Meinung oder Kritik an der Regierung verbieten. Auch die Medien dürfen über alles berichten. Niemand darf den Medien ein bestimmtes Thema verbieten. Es gibt aber eine Ausnahme: Niemand darf die Rechte anderer Menschen verletzen. Es ist zum Beispiel verboten Hass oder Lügen zu verbreiten oder andere zu beleidigen. Denn Hass ist keine Meinung.

Die Meinungs- und Pressefreiheit ist für eine Demokratie sehr wichtig. Ohne die Freiheit über alles zu sprechen und zu berichten, bleiben Probleme unsichtbar und Korruption sowie Willkür können sich ungehindert ausbreiten.

Artikel 6: Ehe und Familie

"Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung."

Dieser Artikel sagt, dass Ehe und Familie besonders geschützt sind. Es ist dabei egal, wer verheiratet ist. In Deutschland dürfen auch LGBTQIA+ heiraten. Also zwei Frauen oder zwei Männer. Und auch Menschen, die sich mit einem anderen oder gar keinem Geschlecht identifizieren. Personen, die verheiratet sind, haben besondere Rechte. Sie zahlen z.B. weniger Steuern.

Auch Familien haben besondere Rechte. Es ist dabei egal, ob es nur einen Elternteil gibt oder zwei. Die Eltern müssen auch nicht zusammen wohnen. Familien bekommen Geld vom Staat. Zum Beispiel das Kindergeld. Artikel 6 sagt auch, dass der Staat sich nicht in die Erziehung der Kinder einmischt. Die Eltern müssen sich aber gut um ihr Kind kümmern. Wenn ein Kind schlecht behandelt wird und das Wohl des Kindes gefährdet wird, darf der Staat das Kind aus der Familie holen.

Artikel 7: Schule

"Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. – Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen."

Artikel 7 sagt, dass der Staat die Schulen beaufsichtigt. Der Staat macht die Regeln für die Schulen. Auch private Schulen müssen sich an diese Regeln halten. In Deutschland bestimmen die Regierungen der einzelnen Bundesländer die Regeln in ihren Schulen.  Darum unterscheiden sich die Schulsysteme in den einzelnen Bundesländern ein wenig. Dieser Artikel sagt auch, dass kein Kind zum Religionsunterricht gehen muss. Die Eltern dürfen entscheiden, ob ihr Kind am Religionsunterricht teilnimmt oder nicht. Das gilt auch für die Lehrer*innen.  Auch sie können nicht gezwungen werden das Schulfach Religion zu unterrichten.

Artikel 8: Versammlungsfreiheit

"Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. – Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden."

Dieser Artikel sagt, dass sich alle deutschen Staatsbürger*innen zu Versammlungen treffen dürfen. Eine Versammlung ist eine Gruppe von Menschen, die ein gemeinsames politisches Ziel haben.  Auf eine Gruppe von Menschen, die gemeinsam tanzen oder im selben Kino sitzen, trifft das zum Beispiel nicht zu.

Versammlungen können in einem Gebäude oder draußen stattfinden. Versammlungen draußen werden auch "Demonstrationen" oder "Protest" genannt.  Wenn sie draußen stattfinden, müssen sie angemeldet werden. Sie können auch verboten werden. Zum Beispiel, wenn die Stadt Angst vor Unruhen oder Gewalt hat. Das ist aber nur selten. In der Regel muss der Staat dafür sorgen, dass Demonstrationen stattfinden können. Dann wird ein anderer Ort oder ein anderer Tag gesucht. Bei Versammlungen sind Waffen verboten. Die Menschen dürfen aber frei sprechen. Sie dürfen auch die Regierung kritisieren.

Artikel 8 ist ein Bürgerrecht. Es gilt also nur für deutsche Staatsbürger*innen. Auch Ausländer*innen dürfen sich in Deutschland zu Versammlungen treffen. Dieses Recht gibt ihnen die Europäische Menschrechtskonvention und die UN-Menschenrechtskonvention.

Artikel 9: Vereinigungsfreiheit

"Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.  – Vereinigungen, deren Zweck oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten."

Dieser Artikel sagt, dass alle deutschen Staatsbürger*innen Vereine  und Gesellschaften wie eine GmbH gründen dürfen. Es kann dabei um einen guten Zweck wie den Schutz der Bienen oder Hilfe für Obdachlose gehen. Oder um ein gewinnorientiertes Unternehmen.  Die Menschen dürfen sich zu Gruppen zusammenschließen und gemeinsam für ihre Ziele kämpfen. Es ist aber verboten, eine Vereinigung zu gründen, die gegen das Gesetz verstößt. Ein Verein von Rechtsextremist*innen oder Terrorist*innen ist also verboten. Artikel 9 sagt auch, dass Arbeitnehmer*innen Gewerkschaften gründen dürfen. Gewerkschaften kämpfen für bessere Arbeitsbedingungen. Ebenso können die Arbeitgeber ihre eigenen Vereine gründen. Diese Vereine nennt man "Arbeitgeberverbände".

Artikel 9 ist ein Bürgerrecht. Es gilt also nur für deutsche Staatsbürger*innen. Auch  Ausländer*innen dürfen in Deutschland Vereinigungen gründen. Dieses Recht gibt ihnen die Europäische Menschenrechtskonvention, die UN-Menschenrechtskonvention und das Vereinsrechts.

Artikel 10: Briefgeheimnis

"Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.  – Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden."

In diesem Artikel geht es um vertrauliche Kommunikation. Niemand darf ohne unsere Erlaubnis unsere Briefe, E-Mails oder Nachrichten lesen oder unsere Telefongespräche belauschen. Niemand darf unsere Pakete öffnen. Auch nicht unsere Eltern, Partner*innen, Lehrer*innen oder die Polizei. Briefträger*innen dürfen niemandem sagen, von wem wir einen Brief oder ein Paket bekommen.  Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn jemand eine Straftat vorbereitet, darf die Polizei seine Briefe und Nachrichten lesen und seine Gespräche belauschen. Die Polizei braucht dafür aber die Erlaubnis von einem Gericht. Nur wenn die Polizei einen guten Grund für ihren Verdacht hat, wird das Gericht ihr die Erlaubnis geben.

Seit 2017 wertet das BAMF Handydaten von Asylbewerber*innen aus. Es ist rechtlich umstritten, ob dies gerechtfertigt ist oder gegen das Briefgeheimnis verstößt. Bisher gibt es kein Urteil dazu.

Artikel 11: Freizügigkeit

"Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet."

Artikel 11 sagt, dass alle deutschen Staatsbürger*innen innerhalb Deutschlands wohnen dürfen, wo sie möchten. Sie dürfen in Deutschland auch frei reisen. Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn es z.B. an einem Ort gefährlich ist, kann der Staat den Menschen verbieten, dorthin zu gehen. Der Staat kann auch Menschen mit einer ansteckenden Krankheit zwingen, für einige Zeit in Quarantäne zu bleiben.

Artikel 11 ist ein Bürgerrecht. Es gilt also nur für deutsche Staatsbürger*innen. Auch Bürger*innen anderer EU-Staaten haben dieses Recht. Grund ist die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU.

Artikel 12: Freiheit der Berufswahl

"Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden."

Artikel 12 sagt, dass alle deutschen Staatsbürger*innen ihren Beruf frei wählen dürfen. Das gilt für Ausbildungen und Arbeitsplätze. Die Menschen dürfen nicht gezwungen werden, einen bestimmten Beruf zu erlernen, an einer bestimmten Universität zu studieren oder eine bestimmte Arbeitsstelle anzunehmen. Es gibt aber keine Garantie, dass man den gewünschten Ausbildungsplatz oder Job bekommt. 

Artikel 12 ist ein Bürgerrecht. Es gilt also nur für deutsche Staatsbürger*innen. Auch Bürger*innen anderer EU-Staaten haben dieses Recht. Grund ist die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU.

Artikel 12a: Wehrdienst

"Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden."

Zu Artikel 12 gibt es einen Zusatz: Artikel 12 a sagt, dass der Staat die Männer zwingen kann, bei der Bundeswehr – der deutschen Armee – mitzumachen. Bis 2011 mussten alle gesunden Männer ab 18 Jahren für 9 Monate zur Bundeswehr. Dort haben sie gelernt, wie sie mit Waffen umgehen sollen und wie die deutsche Armee funktioniert. Wer das nicht wollte, musste für 12 Monate eine andere Aufgabe übernehmen. Zum Beispiel in einem Krankenhaus arbeiten. Seit 2011 gibt es keine Pflicht mehr für junge Männer zur Bundeswehr zu gehen. Heute können Männer und Frauen freiwillig zur Bundeswehr gehen.

Artikel 13: Unverletzlichkeit der Wohnung

"Die Wohnung ist unverletzlich. – Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr in Verzug auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden."

Dieser Artikel sagt, dass Wohnungen geschützt sind. Niemand darf einfach so eine fremde Wohnung betreten. Oder die Bewohner*innen dort belauschen oder beobachten. Es ist egal, ob es sich um eine Wohnung, ein Haus, ein Zelt, ein Zimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft, etc. handelt. Es gibt aber eine Ausnahme: Bei einem Notfall darf die Feuerwehr oder der Notarzt in die Wohnung kommen. Auch wenn die Bewohner*innen das nicht wollen. Und wenn eine Person in ihrer Wohnung ein Verbrechen plant oder begeht, darf die Polizei die Wohnung betreten. In der Regel braucht sie dafür aber eine Entscheidung von einem Gericht. Sie darf nur ohne Entscheidung eines Gerichts in die Wohnung kommen, wenn es unbedingt nötig ist. Zum Beispiel, wenn jemand die Polizei ruft, weil in der Nachbarwohnung laute Hilfeschreie zu hören sind. Auch wenn die Leute in der Wohnung die Tür nicht öffnen, darf die Polizei die Wohnungstür öffnen.

Artikel 14: Eigentum

"Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. – Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."

Artikel 14 sagt, dass der Staat das Eigentum der Menschen schützt. Niemand darf einer Person etwas wegnehmen, was ihr gehört. Nur in Ausnahmefällen darf der Staat einer Person etwas wegnehmen. Zum Beispiel, wenn eine wichtige Straße gebaut werden muss. Wenn mein Grundstück auf dieser geplanten Straße ist, kann der Staat das Grundstück für sich beanspruchen, muss mich aber dafür entschädigen.

Der Artikel sagt auch, dass Eigentum so genutzt werden soll, dass es allen Menschen nützt. Eine Person, die viele Häuser hat, soll Wohnungen vermieten. Wenn die Häuser stattdessen leer stehen und nicht genutzt werden, kann der Staat eingreifen.

Artikel 15: Grund und Boden

"Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zweck der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden."

Der Artikel sagt, dass der Staat einer Person ihr Eigentum wegnehmen darf. Das gilt aber nur für Wiesen & Wälder, Kohle-Bergwerke, Fabriken, etc. Der Staat kann diese Dinge einer Person aberkennen. Wenn es ein entsprechendes Gesetz gibt. Dann gehören sie allen Menschen in Deutschland zusammen.

Artikel 15 spielte bisher keine große Rolle. Als das Grundgesetz geschrieben wurde, gab es unterschiedliche Meinungen über die Wirtschaftspolitik.  Es wurde darüber diskutiert, ob große Unternehmen allen Menschen zusammen gehören sollen oder ob eine einzelne Person der Eigentümer sein darf.

Artikel 16: Staatsbürgerschaft

"Die deutsche Staatsbürgerschaft darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsbürgerschaft darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird. – Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind."

Artikel 16 sagt, dass niemandem die deutsche Staatsbürgerschaft weggenommen werden darf. Davon gibt es nur eine Ausnahme: Wenn ein Gesetz das erlaubt und die Person eine andere Staatsbürgerschaft hat. So soll sichergestellt werden, dass niemand staatenlos wird. Es gibt z.B. ein Gesetz, das sagt, dass deutsche Staatsbürger*innen, die für ISIS gekämpft haben, die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren können. Aber nur, wenn sie noch eine zweite Staatsbürgerschaft haben.

Der Artikel sagt auch, dass deutsche Staatsbürger*innen nicht an ein anderes Land ausgeliefert werden dürfen. Wenn ein anderes Land eine*n deutsche*n Staatsbürger *in vor Gericht stellen will, hat er oder sie das Recht, in Deutschland zu bleiben. Es gibt aber auch hier eine Ausnahme: Wenn es ein Gericht in einem Land der Europäischen Union oder ein internationales Gericht ist, kann die Person dorthin gebracht werden. Die Voraussetzung ist aber, dass das Gerichtsverfahren dort fair ist.

Dieser Schutz gilt nur für deutsche Staatsbürger*innen.

Artikel 16a: Asylrecht

"Politisch Verfolgte genießen Asylrecht."

Artikel 16 hat einen Zusatz: Artikel 16 a. Dieser Artikel sagt, dass politisch verfolgte Menschen in Deutschland Schutz bekommen. Wenn ein Mensch in seiner Heimat von der Regierung verfolgt oder gefoltert wird, darf er in Deutschland leben. Das nennt man "Asylrecht". Das Asylrecht gilt aber nur für Menschen, die aus einem nichtsicheren Land nach Deutschland kommen. Wenn jemand über ein anderes sicheres Land nach Deutschland flieht, bekommt er kein Asyl. Er kann dann aber z.B. als Flüchtling anerkannt werden. Der Flüchtlingsschutz ist aber nicht im Grundgesetz geregelt.

Dieser Artikel wurde ins Grundgesetz aufgenommen, weil während der Diktatur der Nationalsozialisten viele Menschen aus Deutschland in anderen Ländern Schutz gefunden hatten.

Artikel 17: Petitionsrecht

"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."

Artikel 17 sagt, dass alle Menschen in Deutschland sich mit einer Bitte oder Beschwerde direkt an die Regierung oder an Behörden wenden können. Der Staat muss alle Bitten oder Beschwerden prüfen. Und er muss darauf antworten. Wenn eine Person um etwas bitten will oder sich beschweren will, kann sie einfach einen Brief oder eine E-Mail an die Regierung oder die zuständige Behörde (z.B. das Finanzamt) schreiben. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Name und die Adresse der bittenden Person in der Petition genannt werden.

Artikel 18: Grundrechtsverwirkung

"Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Eigentum oder das Asylrecht zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen."

Dieser Artikel sagt, dass niemand die Grundrechte verletzten darf. Wenn eine Person die Grundrechte verletzt, verliert sie ihre Grundrechte. Auf diese Weise kann der Staat sich wehren, wenn ein Mensch oder eine Gruppe die Grundrechte angreifen. So soll verhindert werden, dass die Grundrechte in Gefahr sind.  Nur das Bundesverfassungsgericht kann darüber entscheiden, dass jemandem die Grundrechte weggenommen werden.


Bisher hat der Staat vier Mal versucht, jemandem die Grundrechte abzuerkennen. Das Gericht hat dies jedes Mal abgelehnt.

Artikel 19: Grundrechtseinschränkung

"Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. – In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. "

Artikel 19 sagt, dass der Staat die Grundrechte nicht groß verändern darf. Der Staat kann nur kleine Änderungen vornehmen. Diese Änderungen müssen dann aber für alle Menschen gelten. Es ist verboten Ausnahmen nur für eine bestimmte Gruppe von Menschen zu machen. Wenn eine Person glaubt, dass der Staat ihre Rechte verletzt, kann sie ihn vor Gericht verklagen.

Wichtig

Die Grundrechte sind die wichtigsten Rechte, die Menschen in Deutschland haben. Es ist wichtig, seine Rechte zu kennen. Rechte schützen uns und unser Leben.

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