Coronavirus – Öffentliches Leben

Das Bild zeigt eine Frau im Bus. Sie trägt eine medizinische Mundschutzmaske und hält sich eine Hand vor den Mund.
Aktualisiert 13.04.2023

Was sollte ich wissen?

Trotz sehr hoher Infektionszahlen in Deutschland, sind viele Corona-Regeln weggefallen. Ab 1. Oktober 2022 gelten neue „Basis-Schutz-Maßnahmen“ für ganz Deutschland. Die Bundesländer können jeweils selbst mehr Corona-Regeln einführen.

Was muss ich wissen?

Was ist der „Basis-Schutz“?

Die Regeln des Basis-Schutz gelten in ganz Deutschland ab 01. Oktober 2023. Sie bestimmten, wo eine medizinische Maske getragen werden muss und wann man sich auf das Corona-Virus testen lassen muss. 

An welchen Orten Sie eine medizinische Maske tragen müssen, erfahren Sie im Abschnitt „Wo muss ich eine medizinische Maske tragen?“.  Mehr zum Test auf das Corona-Virus lesen Sie im Abschnitt Wo brauche ich einen Corona-Test?“.

Was für Regelungen können in den einzelnen Bundesländern gelten?

Zusätzlich zu den Basis-Schutz-Maßnahmen können die einzelnen Bundesländer weitere Corona-Regeln einführen. Das können sie machen, wenn die Lage in ihrem Bundesland sehr ernst ist, also zum Beispiel Krankenhäuser keine Patient*innen mehr aufnehmen können.

  1. Ausweitung der Maskenpflicht: Das heißt, medizinische Masken müssen auch in Innenräumen oder im Außenbereich getragen werden. Menschen, die vollständig geimpft, genesen oder getestet sind müssen eventuell keine Maske tragen. Das bestimmen dann die Bundesländer.
  2. Testpflicht für bestimmte öffentliche Gebäude: Das heißt, dass sich jede*r auf das Corona-Virus testen lassen muss, um in ein öffentliches Gebäude zu gehen. Das kann also für Schulen und Kitas gelten oder für Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber*innen.
  3. Hygienekonzept: Bei Veranstaltungen muss es einen Plan geben, wie Besucher*innen sich vor dem Corona-Virus schützen können. Das gilt auch für Einrichtungen, Betriebe und Gewerbe.
  4. Personenbegrenzung: Bei bestimmten Veranstaltungen in Innenräumen dürfen nur noch eine bestimmte Anzahl an Personen teilnehmen.

Wichtig: In Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein müssen Sie aktuell (Stand November 2022) nicht mehr in häusliche Isolierung, wenn Sie Corona haben. Dafür müssen Sie in diesen Bundesländern eine medizinische Maske tragen, wenn Sie sich in Innenräumen aufhalten. Für Beschäftigte im medizinischen Bereich gelten strengere Regeln. Die genauen Vorschriften für die einzelnen Bundesländer finden Sie auf der Website der Bundesregierung.

Wo muss ich eine medizinische Maske tragen?

In Deutschland müssen Sie eine medizinische Maske hier tragen:

  • Im Fernverkehr der deutschen Bahn. Das heißt, wenn Sie mit einem ICE-Zug fahren, müssen Sie eine medizinische Maske tragen. Im Regionalverkehr entscheiden die Bundesländer, ob Sie eine Maske tragen müssen. Schauen Sie nach, welche Corona-Regeln aktuell in Ihrem Bundesland gelten.
  • In medizinischen Einrichtungen. Dazu gehören zum Beispiel: Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Praxen von Physiotherapeut*innen, Ergotherapeut*innen oder Hebammen.

Es kann sein, dass Sie die medizinische Maske in geschlossen Räumen tragen müssen wie z. B.  in Gast- und Veranstaltungsstätten, Bus und Bahn, Museen, Schulen, beim Einkaufen und an vielen weiteren Orten. Das unterscheidet sich je Bundesland. Wo genau Sie in Ihrem Bundesland eine Maske tragen müssen, können Sie auf der Website Website der Bundesregierung nachsehen.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie keine Masken tragen, obwohl Sie das müssen, kann es sein, dass Sie ein Bußgeld bezahlen müssen. Das unterscheidet sich je nach Bundesland.

In manchen Supermärkten, Einkaufsläden oder Restaurants kann weiterhin die Maskenpflicht gelten. Denn die Betreiber*innen können das in den Hausregeln festschreiben. Hinweisschilder dazu finden Sie meist am Eingang oder Sie fragen das Personal.

Bitte beachten Sie: In Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein müssen Sie aktuell (Stand November 2022) nicht mehr in häusliche Isolierung, wenn Sie Corona haben. Dafür müssen Sie in diesen Bundesländern eine medizinische Maske tragen, wenn Sie sich in Innenräumen aufhalten. Die genauen Vorschriften für die einzelnen Bundesländer finden Sie auf der Website der Bundesregierung.

Wo brauche ich einen Corona-Test?

Eine Testpflicht gibt es aktuell in keinen öffentlichen Einrichtungen mehr. Die Bundesländer können aber selbst entscheiden, ob sie für bestimmte Orte eine Testpflicht einführen. Das können auch Veranstalter*innen von Veranstaltungen oder Betreiber*innen von Pflegeheimen tun. Erkundigen Sie sich daher vor Ihrem Besuch, ob Sie einen Test brauchen. Die aktuellen Corona-Regelungen für Ihr Bundesland finde Sie auf der Website der Bundesregierung.

Wichtig: Für einen Antigen-Schnelltest müssen Sie seit 30. Juni 2022 selbst bezahlen. Ein Test kostet in der Regel ab 8 Euro.  Wann Sie nicht bezahlen müssen, erfahren Sie in unserem Kapitel „Coronavirus (COVID-19)“.

Haben Behörden wieder geöffnet?

Viele Behörden haben aktuell wieder normal geöffnet. Bei manchen kann es aber weiterhin zu Einschränkungen kommen. Das heißt, Sie können für einen Besuch einen Termin brauchen. Oft können Sie einen Termin online buchen oder anrufen. Schauen Sie auf der Website der Behörde nach oder rufen Sie dort an.

Welche besonderen Regelungen gelten für Geimpfte und Genesene?

Für Geimpfte und Genesene gelten keine besonderen Regelungen. Falls in Ihrem Bundesland aber strengere Regeln als die Basis-Schutz-Maßnahmen gelten, wieder mehr Regeln und Beschränkungen eingeführt werden. Diese würden Geimpften und Genesenen vielleicht einige Vorteile bringen. Was in Ihrem Bundesland gilt, erfahren Sie auf Deutsch auf bundesregierung.de, wenn Sie dort Ihr Bundesland auswählen.

Bitte beachten Sie: Seit 01. Oktober gelten Sie nur noch dann als vollständig geimpft, wenn Sie mindestens eine Booster-Impfung bekommen haben. Wenn Ihre zweite Impfung also länger als 3 Monate zurück liegt, gelten Sie nicht mehr als vollständig geimpft. Mehr zum Thema Corona-Impfung, erfahren Sie in unserem Kapitel „Coronavirus – Impfung“.

Wichtig: Das Fälschen von Impfnachweisen oder das Benutzen gefälschter oder fremder Impfpässe ist eine Straftat. Sie können dafür mit einer Geldstrafe oder sogar einer Gefängnisstrafe bestraft werden. Eine Verurteilung kann auch Auswirkungen auf Ihr Aufenthaltsrecht haben.

Wo bekomme ich den digitalen Impfnachweis?

Wenn Sie vollständig geimpft sind, können Sie das mit einem dieser Dokumente beweisen:

  • Ihrem gelben Impfpass
  • dem nach der Impfung ausgestellten Impfzertifikat
  • mit einem digitalen Impfnachweis
  • mit der sogenannten „Immunkarte“

Nachdem Sie vollständig geimpft sind (in der Regel sind dazu zwei Impfungen nötig), bekommen Sie einen QR-Code, den Sie mit Ihrem Smartphone einscannen können. Dazu benötigen Sie die Corona-Warn-App oder die CovPass-App. Auf der App können Sie dann jederzeit Ihren digitalen Impfnachweis vorzeigen. Wenn Sie Ihr Impfzertifikat nicht auf Ihrem Smartphone haben wollen oder können, gibt es die Immunkarte. Für die Karte müssen Sie aber bezahlen. Sie kostet etwa 10 Euro. Sie bekommen Sie online auf der Website immunkarte.de oder in einer Apotheke.

Wenn Sie schon vollständig geimpft sind, aber keinen QR-Code erhalten haben, können Sie den QR-Code in einer Apotheke abholen. In welcher Apotheke Sie den QR-Code erhalten können, sehen Sie auf mein-apothekenmanager.de. Bringen Sie dafür unbedingt Ihren Ausweis und Impfnachweis mit.

Wichtig: Für Personen ohne Booster-Impfung gilt: Neun Monate nach der zweiten Impfung verlieren Sie Ihren Impfstatus. Sie gelten dann als „ungeimpft“. Somit verliert auch der digitale Impfnachweis seine Gültigkeit. Wenn Sie z.B. am 15. August 2021 Ihre letzte Impfung erhalten haben, läuft Ihr digitaler Impfnachweis ohne Booster-Impfung am 15. Mai 2022 ab.

Wichtig

Wenn Sie denken, dass Sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben, rufen Sie bei Ihrer Arztpraxis an oder das Gesundheitsamt in Ihrer Nähe. Die Mitarbeiter*innen sagen Ihnen, was Sie tun müssen. Gehen Sie nicht ohne vorheriges Telefongespräch zur Arztpraxis. Oder gehen Sie zur Covid-19/Infekt-Sprechstunde Ihrer Praxis, falls es diese gibt. Ihr Gesundheitsamt können Sie auf der Webseite des Robert Koch-Instituts suchen.

Ein Projekt von:
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) kofinanziert.

Gefördert durch: