Coronavirus – Einreise & Aufenthalt / Reisen

Das Bild zeigt eine Frau in der Abflughalle eines Flughafens. Sie hat einen Rollkoffer.
Aktualisiert 20.10.2022

Was sollte ich wissen?

Aufgrund der Corona-Pandemie hat sich das Reisen verändert. Hier finden Sie Informationen dazu, was Sie beachten sollten, wenn Sie aus Deutschland ins Ausland reisen möchten.

Nicht nur das Reisen ins Ausland hat sich verändert, auch die Einreise nach Deutschland und die Aufenthaltsbestimmungen sind von der Corona-Pandemie betroffen. Alle wichtigen Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland finden Sie auf dieser Seite.

Was muss ich wissen?

Kann ich aktuell ins Ausland reisen?

Sie können aktuell ins Ausland reisen. In vielen Ländern gibt es aktuell keine Einreisesperren mehr.  Die Sonderkontrollen gibt es aber in manchen Ländern weiterhin. Zum Teil auch innerhalb der Europäischen Union (EU). Informieren Sie sich gut über Ihr Reiseziel, bevor Sie verreisen. Für die EU-Länder können Sie dafür die Website reopen.europa.de nutzen.

Auf der Webseite des RKI können Sie sehen, welche Länder aktuell als Virusvariantengebiete gelten. Derzeit (Stand September 2022) stuft das Auswärtige Amt kein Land als Virusvariantengebiet ein. Wo aktuell Reisewarnungen gelten, können Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes nachsehen. Auf der Website des Auswärtigen Amts finden Sie andere wichtige Informationen. Sie können sich auch bei der Botschaft oder dem Konsulat des Reiselandes in Deutschland erkundigen. Auf auswaertiges-amt.de finden Sie die Kontaktdaten aller Botschaften und Konsulate in Deutschland.

Für viele  Länder brauchen Sie einen aktuellen negativen Corona-Test oder einen Nachweis über ihre vollständige Impfung. Innerhalb der EU gibt es dafür das "EU Digital COVID Certificate". Für einige Länder müssen Sie zusätzlich ein Einreiseformular ausfüllen. Informieren Sie sich vorab über die Einreise-Regeln für Ihr Reiseland.

Informationen darüber, welche Rechte Urlauber*innen haben, die ihre Reise nicht antreten oder abbrechen wollen, finden sich auf den Seiten der Verbraucherzentrale und des Europäischen Informationszentrums Deutschland.

Was muss ich beachten, wenn ich nach Deutschland einreise?

Bis 31. Januar 2023 müssen Reisende aus dem Ausland nicht nachweisen, dass Sie gegen das Coronavirus geimpft sind. Auch brauchen Sie keinen Corona-Test. Außer sie kommen aus einem Virusvariantengebiet. Welche Länder aktuell dazu gezählt werden, lesen Sie auf der Webseite des RKI.

Wichtig: Das gilt momentan (Stand September 2022) nicht für Reisende aus China. Wenn Sie aus China nach Deutschland reisen wollen, brauchen Sie dafür einen sehr wichtigen Grund. 

Personen, die aus einem sogenannten "Virusvariantengebiet" einreisen wollen, dürfen in der Regel nicht einreisen. Für Personen aus Virusvariantengebieten besteht ein Einreiseverbot sowie ein Beförderungsverbot. Das bedeutet, dass sie weder selbst mit dem Auto einreisen dürfen noch von einer Fluggesellschaft, Busgesellschaft oder ähnlichem befördert werden dürfen. Die aktuellen „Virusvariantengebiete“ finden Sie auf der Website des Robert-Koch-Instituts. Das Einreiseverbot und Beförderungsverbot gilt allerdings nicht für:

  • Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft und ihren Ehepartner*innen und Kindern
  • Menschen mit Wohnsitz und Aufenthaltstitel in Deutschland und ihren Ehepartner*innen und Kindern
  • Bestimmte Berufe wie Gesundheitspersonal oder Gütertransport
  • Menschen mit dringenden humanitären Gründen, wie zum Beispiel, ein Todesfall, eine Geburt oder eine dringende medizinische Behandlung

Falls Sie aus einem Virusvariantengebiet einreisen dürfen, gelten folgende Regeln für Sie:

  • Sie brauchen einen aktuellen und negativen PCR-Test. Ihn brauchen Sie auch, wenn Sie vollständig geimpft sind. Kinder unter 12 Jahren brauchen keinen PCR-Test. Wann Sie rechtlich als vollständig geimpft gelten, erfahren Sie in unserem Kapitel „Coronavirus – Impfung“.
  • Sie müssen sich der Einreise digital unter einreiseanmeldung.de anmelden. Dort müssen Sie auch Ihr negatives Testergebnis sowie – falls Sie diese haben – Ihren Impfnachweis oder Genesenen-Nachweis hochladen.
  • Nach der Einreise müssen Sie sofort für 14 Tage in häusliche Quarantäne. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich. Das gilt für alle Menschen. Also auch für Personen, die bereits vollständig gegen Corona geimpft sind oder vor weniger als 6 Monaten an Corona erkrankt waren.

Bitte beachten Sie: Ihr PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Das Testergebnis muss auf Deutsch, Englisch oder Französisch vorliegen. Sie müssen den Test selbst bezahlen. Wenn Ihr Test positiv ist, dürfen Sie nicht nach Deutschland einreisen. Falls das Land, in dem Sie sich aufhalten, eine Quarantänepflicht hat, müssen Sie dort in Quarantäne. Die Kosten dafür müssen Sie selbst bezahlen.

Falls Sie durch ein Virusvariantengebiet durchgereist sind und dort keinen Zwischenhalt hatten (Transitflug), gelten für Sie die gleichen Regeln wie für Personen, die direkt aus einem Nicht-Risikogebiet eingereist sind. Sie müssen also nicht in Quarantäne. Auch wer sich weniger als 24 Stunden in einem Virusvariantengebiet aufgehalten hat, muss nicht in Quarantäne.

Bitte beachten Sie: In den einzelnen Bundesländern kann es weitere Regeln oder Ausnahmen von der Quarantänepflicht geben. Zum Beispiel für bestimmte Berufsgruppen, wie medizinisches Personal. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber. Oder lesen Sie die Quarantäneverordnung Ihres Bundeslandes. Die Quarantäneverordnung Ihres Bundeslandes können Sie auf Deutsch auf bundesregierung.de finden. Mehr zum Thema „häusliche Quarantäne“ erfahren Sie in unserem Kapitel „Coronavirus“.

Wie kann ich meine Aufenthaltserlaubnis verlängern?

Schauen Sie auf der Website Ihrer Ausländerbehörde, ob diese geöffnet ist. Wenn sie nur eingeschränkt geöffnet ist, können Sie die Verlängerung online beantragen: Gehen Sie dazu einfach auf die Website Ihrer Ausländerbehörde und informieren Sie sich über das genaue Vorgehen. Die für Sie zuständige Ausländerbehörde finden Sie auf bamf.de. Die Ausländerbehörde wird Ihnen dann eine sogenannte "Fiktionsbescheinigung" mit der Post schicken. Damit bleibt Ihr Aufenthaltstitel erstmal gültig.

Falls Sie Probleme mit der Fiktionsbescheinigung haben oder gar keine Bescheinigung erhalten, lassen Sie sich unbedingt von einer Migrationsberatungsstelle oder eine Beratungsstelle für Geflüchtete beraten. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer lokalen Suche.

Mein Visum ist während meines Aufenthalts in Deutschland abgelaufen. Was tun?

Wenn Ihr Visum abläuft und Sie wegen Corona nicht ausreisen können, müssen Sie eine Verlängerung Ihres Visums beantragen. Schreiben Sie dazu rechtzeitig eine formlose E-Mail mit allen wichtigen Daten (Name, Geburtsdatum, etc.) an die Ausländerbehörde in Ihrer Nähe oder rufen Sie dort an. Die für Sie zuständige Ausländerbehörde finden Sie auf bamf.de.

Bitte beachten Sie: Wenn Ihr Aufenthalt von einer Arbeitsstelle abhängig ist und Sie Ihren Job verlieren, kann es sein, dass Sie ausreisen müssen. Wenn eine Ausreise nicht möglich ist, bekommen Sie eine Duldung. Mehr zum Thema Duldung erfahren Sie in unserem Kapitel "Duldung".

Mein Visum ist vor meiner Einreise abgelaufen. Was tun?

Sie müssen ein neues Visum beantragen. Der vereinfachte Prozess einer Erneuerung für sogenannte D-Visa (Familiennachzug, Studium, etc.) war nur bis 31.12.2020 möglich.

Ich will ein Visum beantragen, aber kann zurzeit kein Sprachzertifikat machen. Was tun?

Wenn Sie wegen Corona zurzeit kein Sprachzertifikat machen können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem ein Visum bekommen. Sie müssen aber nachweisen, dass Sie wegen Corona keinen Sprachkurs machen konnten und auch sonst keine Möglichkeiten hatten, Deutsch zu lernen. Fragen Sie bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Land, ob diese Ausnahme für Ihr Land gilt. Diese Regelung gilt nämlich nur für bestimmte Länder.  

Wichtig

Wenn Sie denken, dass Sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben, rufen Sie Ihre*n Ärzt*in oder das Gesundheitsamt in Ihrer Nähe an. Dort wird Ihnen gesagt, was zu tun ist. Gehen Sie nicht ohne vorheriges Telefongespräch zur Arztpraxis. Oder gehen Sie zur Covid-19/Infekt-Sprechstunde Ihrer Praxis, falls es diese gibt. Ihr Gesundheitsamt können Sie auf der Webseite des Robert Koch-Instituts suchen.

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