Zurück zur Übersicht
Aufenthaltserlaubnis 25b
Hallo zusammen,
kann man mit der Aufenthaltserlaubnis 25b einen Familiennachzug machen,wenn nein.
Es gibt eine Lösung oder Regelungslücke dafür.
viele Dank für die Rückmeldung.
viele Grüße
Kareem
1 Kommentare
Antworten (1)
Hallo @sadeqalasskry ,
vielen Dank für deine Frage.
Ob ein Familiennachzug mit dem Aufenthaltstitel nach Paragraf 25b möglich ist, kommt auf den genauen Absatz an. Weißt du, welchen du hast (z.B. Absatz 1 oder 4)?
Zum Beispiel, wenn dein Titel nach Absatz 1 erteilt wurde, ist Familiennachzug von deinem*r Ehepartner*in und deinen minderjährigen Kinder nur „aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ möglich (AufenthG §29 Abs. 3).
Ein humanitärer Grund kann auch vorliegen, „wenn die familiäre Gemeinschaft auf absehbare Zeit nur in Deutschland hergestellt werden kann“ (Flüchtlingsrat Niedersachen). https://www.nds-fluerat.org/leitfaden/15-aufenthaltserlaubnis-nachhaltige-integration/aufenthaltsrechtliche-situation/aufenthaltserlaubnis-nach-%C2%A7-25b-abs-6-aufenthg/
Um zu prüfen, ob ein humanitärer oder völkerrechtlicher Grund vorliegt und wie man das gut begründen kann, wäre es ratsam, dir eine Migrationsberatung oder eine anwaltliche Hilfe zu holen.
Wenn ein Grund vorliegt, müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Zum Beispiel muss deine*r Ehepartner*in Deutschkenntnisse auf A1-Niveau nachweisen. Außerdem muss der Lebensunterhalt für dich und deine Familie gesichert sein und ausreichend Wohnraum zur Verfügung stehen.
Allgemeine Voraussetzungen für Familiennachzug findest du hier: https://handbookgermany.de/de/family-reunification-for-immigrants#faq_769
Ansonsten kann auch ein unbefristeter Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis oder Daueraufenthalt-EU) in Frage kommen, wenn du schon bisschen länger in Deutschland lebst. In der Regel kann diese nach fünf Jahre Aufenthalt erteilt werden. Genauere Voraussetzungen hierfür kannst du auf der oben genannten Seite vom Flüchtlingsrat Niedersachsen unter Abschnitt „Aufenthaltssicherung“ nachlesen. Mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel kann der Familiennachzug etwas leichter werden, da es dafür keine humanitären, völkerrechtlichen Gründe mehr vorliegen müssen.
Wie schon gesagt, kann für dich hilfreich sein, dich ausführlicher beraten zu lassen. Du kannst hier in der Navi deinen Ort oder deine PLZ angeben, um eine Beratungsstelle in der Nähe zu finden. https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
Wenn du Hilfe brauchst mit der Suche, kannst du mir den Ort oder die PLZ nennen, dann kann ich für dich eine Stelle aussuchen.
Ich hoffe diese Infos waren für dich hilfreich und dass du dich bald mit deiner Familie zusammenleben kannst.
Viele Grüße
Seoyoung