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Aufenthaltserlaubnis nach § 19d
Hallo,
seit eineinhalb Jahr habe ich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19d (2 Jahre).
Darf ich mit Aufenthaltserlaubnis nach § 19d einen Familiennachzug machen oder muss die Aufenthaltserlaubnis zu Ende gehen und nach der Verlängerung darf ich machen?
Danke für Rückmeldung
Sadek
1 Kommentare
Hallo @sadeqalasskry
Danke für deine Frage.
Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §19d ist Familiennachzug grundsätzlich möglich. Hierbei müssen die allgemeinen Voraussetzungen für einen Familiennachzug erfüllt werden. Das Familienmitglied, das nach Deutschland kommt, muss ein Teil der Kernfamilie sein. Kernfamilie bedeutet, dass es sich um den oder die Ehepartner:in handelt oder ein eigenes minderjähriges Kind.
Unter anderem muss auch folgendes nachgewiesen werden:
Hier noch einmal ein Überblick zum Familiennachzug: https://handbookgermany.de/de/family-reunification-for-immigrants
Deine Aufenthaltserlaubnis muss zum Zeitpunkt des Antrages des "Visum zum Familiennachzug" gültig sein. Das heißt, dass du deine Aufenthaltserlaubnis verlängern solltest. Eine Verlängerung kann bereits 2-3 Monate vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Wenn du noch weitere Fragen dazu hast, melde dich sehr gerne.
Viele Grüße
Daniela