In Deutschland geboren
Hallo, Ich bin seit August 2018 in Deutschland. Ich habe in August 2018 Asyl beantragt und habe in Februar 2020 den Schutzstatus Abschiebungverbote erhalten. Ich habe von August 2018 bis Februar 2020 Aufenthaltsgestattung gehabt.In Februar 2020 habe ich meine erste Aufenthaltserlaubnis bekommen. In Februar 2024 habe ich die Niederlassungserlaubnis erhalten. Mein fragen ist. Ich werde anfang Dezember 2024 Vater und möchte gerne wissen, ob mein Kind durch Geburt die Deutsche Staatbürgerschaft erworben kann. Für Ihre Antwort bedanke ich mich ganz herzlich.
1 Kommentare
Antworten (1)
Hallo @Alja , herzlichen Glückwunsch zu Deinem Kind :). Dein Kind erhält mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder seit mindestens 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und eine Niederlassungserlaubnis hat. „Rechtmäßig“ bedeutet, dass man die ganze Zeit über eine Aufenthaltserlaubnis hatte. Als rechtmäßig gilt auch die Zeit des Asylverfahrens, wenn über den Asylantrag positiv entschieden wurde: https://handbookgermany.de/de/born-in-germany#faq_524 Wenn du weitere Fragen hast, kannst du dich gern an uns wenden. Viele Grüße Barbara