Die Auslanderbehörde meldet sich nicht
Hallo zusammen,
Ich bin Omar aus Burkina Faso, ich lebe seid April 2014 hier in Deutschland. Ich habe mit Duldung von Dezember 2016 bis August 2019 Vollzeit gearbeitet.
Danach habe mich entschieden einer dreijähriges Ausbildung zu machen als Berufskraftfahrer von August 2019 bis August 2022. Während die Ausbildung Hatte ich eine Ausbildungsduldung. Nachdem ich die Ausbildung bestanden habe, habe ich Aufenthalstitel nach 25b abs 1 bekommen im November 2022. Die war gültig bis 29.11.24
Im Mai dieses Jahr habe ich geheiratet und in August haben wir einen Familiennachzug Visa beantragt bei der Botschaft in Ouagadougou. Die haben uns gesagt es kann 1 bis 3 Monate dauern.
Ich habe vor ein paar Tagen die Botschaft angerufen und Sie konnten mir nir sagen das die Akte bei meiner zuständigen Auslanderbehörde liegt.
ich worde bis heute noch nicht von der Auslanderbehörde kontaktiert.
Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag, Großere Wohnung, gutes Gehalt.
Was können Sie mir raten ?
Kann meine asylverfahrenszeiten angerechnet (04.2014 bis 05.2016) bei einem Antrag auf Niederlassungserlaubniss ?
Hallo @oumarou ,
willkommen in unserem Forum und danke für deine Frage!
Ich stelle mir sehr frustrierend vor, dass sich der Prozess der Familienzusammenführung noch hinzieht. Die Wartezeiten für die Visumvergabe für den Familiennachzug variieren je nach Land und leider sind längere Wartezeiten (in manchen Ländern über 1 Jahr) keine Seltenheiten. Wenn drei Monate seit der Antragstellung vergangen sind, kann man eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht erheben. Das kann Vor- und Nachteile haben und muss unbedingt mit einem Anwalt oder einer Anwältin, der oder die auf Migrationsrecht spezialisiert ist, gemacht werden. Je nachdem wie das Gericht entscheidet, kann es sein, dass die Kosten (inkl. Anwaltskosten) am Ende vom Beklagten (Ausländerbehörde oder Botschaft) übernommen werden. Du musst aber die Anwaltskosten erstmal selbst vorstrecken und evtl. tragen, je nach Gerichtsentscheidung. Eine Untätigkeitsklage kann den Antragsprozess beschleunigen aber auch verlangsamen. Das wäre eine Option, die du dir überlegen könntest.
Wegen Niederlassungserlaubnis: die Zeit während eines Asylverfahrens kann für Niederlassungserlaubnis leider nur dann angerechnet werden, wenn im Anschluss eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt wurde. Bei Duldung wird diese leider nicht mit angerechnet. Die Zeit, in der du die Ausbildungsduldung (nach AufenthG 60c) hattest, wird leider ebenfalls auch nicht angerechnet. Das heißt, du kannst mit deiner jetzigen Aufenthaltserlaubnis nach 25b nach fünf Jahren (ab November 2022) die Niederlassungserlaubnis bekommen. Eine Einbürgerung wäre ebenfalls nach fünf Jahren, unter bestimmten Voraussetzungen sogar nach drei Jahren, möglich: https://handbookgermany.de/de/citizenship#faq_146
Außerdem schreibst du, dass deine jetzige Aufenthaltserlaubnis bis 29.11.24 gültig ist. Hast du bereits eine Verlängerung beantragt?
Ich hoffe das war hilfreich und dass der Familiennachzug bald möglich wird.
Viele Grüße
Seoyoung