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said3
Aktualisiert:
Familiennachzug

Ehegattennachzug und mögliche Versagung

Sehr geehrte Damen und Herren,

in §27 Abs 3 Aufenthaltsgesetz steht folgendes:

Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs kann versagt werden, wenn derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfindet, für den Unterhalt von anderen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist.

Ich habe deutsche Staatsangehörigkeit und habe 3 minderjährige Kinder.

Was hat dieses Paragraph auf mich für eine Wirkung?

Mit freundlichen Grüßen

 

1 Kommentare

Antworten (1)

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Daniela_Community Managerin
Hallo @said3 danke für deine Frage. Wenn ich es aus deinen bisherigen Frageposts richtig verstanden habe, beziehst du seit einem Monat Arbeitslosengeld I (ALG I) und warst davor in einer Beschäftigung. Der Paragraph, den du nennst bezieht sich auf andere Leistungen: Einmal auf die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) und einmal auf das SBG XII (Sozialhilfe). Das sind andere Leistungen als das ALG I. Leistungen wie ALG I, werden gemäß dem SGB III geleistet. . Ich vermute du fragst das, da du Sorge hast, dass der Bezug von Leistungen schädlich für den Ehegattennachzug sein könnte. Die im Gesetz erwähnten schädlichen Leistungen sind Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, nicht nach dem SBG III. Ich weiß, das klingt super kompliziert, aber für dich ist folgendes wichtig: Die Ausländerbehörde verlangt einen Nachweis über deinen Lebensunterhalt, da der Nachzug deiner Ehepartnerin beantragt ist. Die Sicherung deines Lebensunterhaltes kannst du mit den vergangenen Lohnzetteln und dem Nachweis über den Erhalt von ALG I nachweisen. Ich gehe davon aus, dass du bereits auf der Suche nach einer neuen Beschäftigung bist und dementsprechend dein Einkommen bald wieder selbst sichern kannst. Am besten du reichst alle Dokumente der letzen Monate ein (Lohnzettel, alter Arbeitsvertrag, Nachweis über den Erhalt von Arbeitslosengeld seit Datum xy) . Hast du dazu gerade noch weitere Fragen? . Meine Kollegin hatte dir in diesem Thread bereits Beratungsstellen empfohlen, vielleicht könntest du dort einen Termin vereinbaren: https://together-in-germany.de/de/thread/meine-auslaenderbehoerde Viele Grüße Daniela
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