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Saidahmadi96
Aktualisiert:
Familiennachzug

Familie zusammen Führung

Sehr geehrte Damen und Herren 

Meine Name ist Said ich bin vor kurzem verlobt und möchte nun meine Frau nach Deutschland holen sie wohnt in dem Iran (illegal)und hat keine Reis pass.

Ich habe selbst seit 2 Jahren eine Abschiedeverbot aufenthalt und habe jetzt eine niederlassungen Erlaubnis beantragt ich arbeite auch seit 6 Jahren. 

Nun zu meine Frage wie kann ich sie hier holen und wo muss ich anfangen beim welche amt .

Ich wohne in NRW Bonn 

3 Kommentare

Antworten (3)

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Daniela_Community Managerin
Aktualisiert:
Hallo @Saidahmadi96 , vielen Dank für Deine Frage. Wir versuchen sie so schnell wie möglich zu beantworten. Vorab schon ein paar allgemeinere Informationen, die vielleicht helfen können: https://handbookgermany.de/de/afghanistan-info?thema=familiennachzug#lc… https://handbookgermany.de/de/family-reunification-for-immigrants Bis bald, Daniela
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Daniela_Community Managerin
Hallo @Saidahmadi96 , danke für deine Frage. . Wenn ich deine Situation richtig verstehe, hast du aktuell noch eine Aufenthaltserlaubnis nach §25.3 AufenthG (Abschiebeverbot) und der Antrag auf Niederlassungserlaubnis ist noch nicht entschieden. Du bist mit deiner Frau bisher verlobt, aber noch nicht verheiratet und ihr Aufenthaltsstatus im Iran ist nicht geklärt. Weiter hat sie keine Dokumente. Habe ich das alles richtig verstanden? . Leider gibt es keine einfach Lösung, um deine Frau nach Deutschland zu holen. Da ihr bisher nur verlobt seid und nicht verheiratet, gilt deine Frau nicht als Kernfamilie. Wenn die Ehe nicht bereits im Heimatland, sondern erst später nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis geschlossen wurde, hat man keinen Rechtsanspruch, sondern die Ausländerbehörde kann im Ermessen über den Nachzug entscheiden. . Der Nachzug von Familienmitgliedern ist mit einem Aufenthalt nach §25.3 AufenthG möglich, die Hürden sind jedoch sehr hoch. Hier kannst du dich zu den Voraussetzungen genauer einlesen: https://handbookgermany.de/de/family-reunification#faq_324 Mit einer Niederlassungserlaubnis sind die Voraussetzungen für Familiennachzug erleichtert. . Für Beratung und Unterstützung kannst du dich an eine Beratungsstelle vor Ort werden, wie z.B.: Jugendmigrationsdienst (bis 27 Jahre) Migrationsberatung für Erwachsene Zuwanderer (ab 27 Jahre) . Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte. Viele Grüße Daniela
Saidahmadi96
Dnake für Ihre Antwort sie haben mir sehr geholfen
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