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MohammadSalim
Aktualisiert:
Familiennachzug

Familiennachzug

Sehr geehrte,r Damen und Herren

Mein Name ist Mohammad

Ich lebe seit 2015 hier in Deutschland  ich habe am März 2022 Aufenthaltstitel Anmerkungen 25 ABS. 3 bekommen ich Arbeite Vollzeit seit Anfang 2017 ich bin geheiratet habe 3 Kinder meine Familie sind in Pakistan ein Kind von mir ist Krank seine beiden Beinen hat Problem das wegen Frau kann nicht Deutsch lernen was muss ich jetzt tun die kann nicht A1 schafen wegen meiner krankem Sohn geben sie mir bitte Infos vielen Dank 

2 Kommentare

Antworten (2)

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My Nguyen_Community Managerin
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Hallo @MohammadSalim , die Umstände für Deine Frau erscheinen herausfordernd, um Deutsch zu lernen. Leider ist die Forderung eines Sprachzertifikates im Ermessen der Sachbearbeitung der Auslandsvertretung. Es gibt die Möglichkeit einen sogenannten Härtefallantrag bei der zuständigen Ausländerbehörde bzw. Botschaft zu stellen, damit der Nachweis des Sprachzertifikates nicht notwendig ist. Diese Ausnahmen werden gewährt, wenn ein Familienmitglied wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist Deutsch zu lernen und muss mit einem Attest belegt sein. Laut der Webseite der Auslandsvertretung in Pakistan ist eine Kurs-Teilnahme keine Pflicht, sondern es wird die Möglichkeit gegeben, sich selbstständig die Sprache anzueignen und nur den Sprachtest am Goethe-Institut abzulegen. Das wäre möglicherweise eine Überlegung, falls der Härtefallantrag abgelehnt wird. Hier findest Du die Informationen zu den benötigten Unterlagen zur Beantragung der Visa zur Familienzusammenführung in Pakistan: https://pakistan.diplo.de/blob/2370764/8f5ef14701d76ea8eab590702063d263… Bitte beachte, dass es mit Deinem Aufenthaltstitel schwierig ist einen Antrag auf Familiennachzug zu stellen. Da Du bereits seit 2017 eine Anstellung hast, kannst Du Dich an eine lokale Migrationsberatungsstelle wenden, um zu schauen, ob Du die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis hast. Mehr Informationen über die Niederlassungserlaubnis nach §25, Abs. 3 findest Du auf der Seite vom BAMF: https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/AblaufAsylverfahre… Du kannst mir gerne Deinen Wohnort nennen, damit ich Dich bei der Suche nach einer Beratungsstelle unterstützen kann oder hier nachschauen, welche in Deiner Nähe zu finden sind: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
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My Nguyen_Community Managerin
Hallo @MohammadSalim hast Du eine Beratungsstelle in der Nähe finden können? Wenn Du mir Deinen Wohnort sagst, unterstütze ich Dich dabei gerne. Sag mir auch gerne Bescheid, wenn Du weitere Fragen hast.
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