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Blume1005

Familiennachzug aus Afghanistan

Sehr geehrte Community, 

ich lebe in Deutschland und meine Frau ist in Afghanistan. Ich besitze die deutsche Staatsbürgerschaft. Derzeit lebe ich vom Jobcenter. Eine Bedingung für die Familienzusammenführung ist, dass man die Familie versorgen kann. Ist das auch der Fall, wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt? Häufig lese ich, dass das der Fall ist, häufig lese ich, dass das nicht der Fall ist. Bitte um Klarheit in diesem Bereich. Einen Termin in der deutschen Botschaft in Islamabad oder Iran dauert sehr lange. Gibt es eine Möglichkeit die Wartezeit zu verkürzen? Hilft ein Anwalt oder ist es Geldverschwendung? Ich möchte bei dem Antrag zum Termin in der jeweiligen Botschaft nichts falsch machen. Kann mich jemand dabei unterstützen, dass alle Daten korrekt sind? Ich lebe übrigens in Berlin. Welche weiteren Möglichkeiten habe ich, um meine Frau so schnell wie möglich nach Deutschland zu holen?

5 Kommentare

Antworten (5)

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My__Community_Managerin

Hallo @Blume1005 willkommen im Forum! 

Vielen Dank für Deine Frage. Deine Recherche hat bereits richtig ergeben, dass es erleichterte Voraussetzungen für einen Familiennachzug zu Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit gibt. Es wird kein Nachweis für die Größe der Wohnung oder den Lebensunterhalt gefordert. Allerdings ist ein Sprachnachweis (A1) notwendig. Weitere Informationen findest Du auf Handbook Germany

Aus der Erfahrung der Community ist die Wartezeit bis zum Botschaftstermin tatsächlich sehr lange. Sowohl in Islamabad, als auch im Iran kann das um die 12 Monate dauern. Es tut mir leid Dir mitzuteilen, dass wir keine Informationen dazu haben, wie eine schnellere Terminvergabe ermöglicht werden kann. Auch mit einer rechtlichen Beratung wird dieser Prozess vermutlich leider nicht beschleunigt. 

Du findest auf der Webseite der deutschen Botschaft die einzureichenden Unterlagen. Du kannst Dich an eine Migrationsberatugsstelle wenden, die Dich bei der Zusammenstellung der benötigten Dokumente für Deine Frau unterstützt. In Berlin findest Du ganz viele Beratungsstellen. Auf der Webseite vom BAMF kannst Du Deine Suche mit der Eingabe Deiner Postleitzahl eingrenzen. 

Sag mir gerne Bescheid, wenn Du weitere Informationen brauchst oder Fragen hast.
Ich wünsche Euch alles Gute!

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Blume1005

Hallo @My__Community_Managerin

was heißt denn genau, dass man mit der deutschen Staatsbürgerschaft erleichtere Bedingungen hat? Sind Sie sich wirklich sicher damit, da ich häufig gelesen habe, dass man den Lebensunterhalt nachweisen muss. Können Sie mir eventuell die Quelle dieser Information schicken? Der Sprachnachweis wurde doch eingestellt, da der Zustand in Afghanistan derzeit als unzumutbar eingestuft wurde oder ist diese Information Fehlerhaft? Die einzureichenden Unterlagen, wie z.B Tazkira usw. geht es dabei um meine Unterlagen oder die meiner Frau? Wo müssen diese Unterlagen eingereicht werden? Nach drei Monaten soll man wohl eine "Untätigkeitsklage" einreichen können. Stimmt das und wenn ja, wie und wo mache ich das?

 

Vielen Dank für Ihre Hilfe und freundliche Grüße

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My__Community_Managerin

Hallo @Blume1005 ,
Danke für Deine Rückmeldung!

Ein Familiennachzug zu deutschen Staatsbürger:innen mit erleichternden Bedingungen bedeutet, dass kein Lebensunterhalt oder ausreichend Wohnraum nachgewiesen werden muss. Lediglich sind ein Sprachnachweis mit einfachen Deutschkenntnissen (A1) sowie der Nachweis einer bestehenden Ehe notwendig. Du findest die Informationen hier.

Bezüglich des Sprachnachweis kann ich leider keine eindeutige Aussage zu treffen. Hast Du eine Quelle dazu?
Auf dem Merkblatt der deutschen Botschaft in Afghanistan ist weiterhin ein Sprachnachweis gelistet, der im Iran oder in Pakistan erworben werden kann. Das Merkblatt wurde erst im Dezember 2024 aktualisiert. Freue mich, wenn Du mir neuere Informationen dazu zur Verfügung stellen kannst.
Alle aufgelisteten Unterlagen zur Einreichung sollten von Deiner Frau eingereicht werden. Es gibt einige Unterlagen, die ausdrücklich den Nachweis von der Ehepartner:in verlangt werden, unter anderem der Personalausweis und die Meldebescheinigung.

Zu Deinem letzten Punkt mit der Untätigkeitsklage: In der Regel stimmt es, dass man nach 3 Monaten eine Untätigkeitsklage einreichen kann. Aus unserer Erfahrung ist das nur leider ein sehr langwieriger Prozess und beschleunigt leider nicht zwingend den Prozess. Hierzu ist es auf jeden Fall ratsam sich rechtlichen Beistand zu holen. Bitte bedenke, dass die Kosten selber getragen werden müssen.

Du kannst Dich dazu und wegen des Familiennachzuges an eine Migrationsberatung in Deiner Nähe wenden. Sie können Dich vor Ort mit Deinen Unterlagen tiefergehend informieren und unterstützen. Sag mir gerne Deinen Wohnort, dann unterstütze ich Dich bei der Suche nach einer Beratungsstelle. Alternativ kannst Du auf der BAMF Webseite eigenständig Deine Postleitzahl eingeben und Beratungsstellen in Deiner Nähe kontaktieren. 

Ich wünsche Euch alles Gute! Sag mir gerne Bescheid, wenn Du weitere Fragen hast.

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Blume1005
Aktualisiert:

Hallo @My__Community_Managerin

ich möchte wirklich sicher gehen, weil ich diese Information noch nicht irgendwo nachgelesen habe. Selbst wenn ich vom Jobcenter lebe ist das kein Hindernis um meine Frau nach Deutschland zu holen? Können Sie mir auch dazu die Quelle schicken? Eine weitere Frage zu dem Sprachnachweis: Es soll wohl eine Ausnahme geben, wenn man hochqualifiziert ist. Habe ich das richtig verstanden, dass ich in diesem Fall hochqualifiziert sein muss, sprich die in Deutschland lebende Person? Ab wann ist das der Fall? Ich habe einen Hochschulabschluss. Zählt das dazu?

 

Vielen Dank für Ihre Hilfe und freundliche Grüße

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My__Community_Managerin

Vielen Dank für Deine Rückfragen, @Blume1005 .

Die Information zu den erleichterten Bedingungen habe ich Dir als Link hinterlegt. Ich werde Dir die Quelle nochmal als Link senden: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/familienzusammenfuehrung
Da der Familiennachzug zu einer Person mit deutscher Staatsbürgerschaft erfolgt, sollte kein Nachweis zur Lebensunterhaltssicherung gefordert werden.

Deine Recherche hat richtig ergeben, dass zu Hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen kein Sprachnachweis gefordert wird. Allerdings gilt dies nur für Drittstaatsangehörige und nicht zu deutschen Staasbürger:innen. Es erscheint sehr ungerecht, aber ist klar geregelt, dass der Familiennachzug zu Deutschen einen Sprachnachweis (A1) erfordert. Es gäbe nur Ausnahmefälle, sogenannte Härtefälle, bei denen von einem Sprachnachweis abgesehen werden kann. Das wäre bei einem ärztlichen Nachweis, wenn eine Krankheit oder Behinderung vorliegen würde, die das Erlernen einer Sprache unmöglich macht.

Ehrlicherweise ist es immer empfehlenswert die geforderten Unterlagen, die auf dem Merkblatt der deutschen Botschaften gelistet sind, vollständig einzureichen, damit es nicht zu einer Ablehnung kommt (https://afghanistan.diplo.de/resource/blob/1964050/b49ea42042250a77dc7494ba54e27719/d-visa-merkblatt-ehegattennachzug-data.pdf). Wie ich bereits erwähnte, wurde das Merkblatt erst im Dezember 2024 aktualisiert. Falls Du andere Quellen findest, freue ich mich sehr, wenn Du sie mit uns teilst.
Selbstverständlich gibt es immer Ausnahmen in der Praxis, allerdings ist das immer im Ermessen der Sachbearbeitung (Deutsche Botschaft im Ausland und die lokale Ausländerbehörde in Deinem Wohnort) und keine Garantie. Deswegen könnt ihr Euch natürlich an die zuständige Auslandsvertretung wenden und Eure Situation erklären. Wenn ihr eine positive Rückmeldung erhaltet, kann das als Nachweis für die Zustimmung und das Weglassen des Sprachnachweises genommen werden.

In unserem Forum gibt es bereits Fragen von Personen in einer ähnlichen Situation dazu. Möglicherweise ist deren Prozess bereits abgeschlossen und Du kannst nach ihren Erfahrungen fragen und Euch austauschen:
https://handbookgermany.de/de/forum/thread/a1-zertifikate
https://handbookgermany.de/de/forum/thread/a1-zertifikat-familiennachzug

Ich hoffe, dass es nun verständlicher ist. Sag mir gerne Bescheid, falls doch etwas unklar ist oder Du weitere Fragen hast.

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