Familiennachzug: Blaue Karte oder Deutsche Staatsangehörigkeit?
Guten Tag,
im Oktober 2015 bin ich (28) mit einem Studentenvisum zum Studium nach München, Deutschland aus Armenien (Eriwan) umgezogen, mein Bachelor und anschließend meinen Master in BWL an der LMU München abgeschlossen, habe seit Juni 2022 einen unbefristeten Arbeitsvertrag bei einem Unternehmen aus der Personaldiensleistungsbranche und besitze seit Oktober 2022 die Blaue Karte (gültig bis Oktober 2026). Zudem besitze ich seit April 2022 einen deutschen Führerschein. Da ich seit 8 Jahren in Deutschland wohnhaft bin (Studienzeit wird nach dem anschließenden Erwerb der Blauen Karte / Arbeitserlaubnis im vollen Umfang angerechnet - bestätigt durch die Ausländerbehörde München), steht mir bereits die Möglichkeit zu, einen Antrag für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu stellen. Für diesen Schritt habe ich auch bereits den Einbürgerungstest bestanden. Zum Hintergrund: Meine Familie besteht aus drei Personen: meine Mutter (57), meine Schwester (22) und ich (28). Meine Mutter ist alleinlebend und geschieden zurzeit wohnhaft in Eriwan, Armenien. Meine Schwester ist im November 2020 ebenso wie ich zum Studium nach München umgezogen und macht zurzeit ihren Bachelor im 5. Semester an der LMU in München. Ich strebe natürlich unbedingt die Zusammenführung meiner gesamten Familie in Deutschland an. Dafür suche ich nach Wege, wie meine Mutter zu uns umziehen kann. Am Freitag, den 23 Juni 2023 wurde im Bundestag der neue Gesetzesentwurf zur Weiterentwickling der Fachkräfteeinwanderung angenommen: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw25-de-fachkraefte-…; Dort mache ich mich auf folgenden Absatz auf der Website aufmerksam "Ferner soll in Zukunft auch den Eltern einer Fachkraft eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erteilt werden können". Den Absatz konnte ich persönlich aber in der Entwurfsdatei selbst nicht finden (schließe aber nicht aus, dass ich es übersehen habe). Daraus ergibt sich folgende Frage: Bevor ich den Antrag auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit stelle, möchte ich mich umgehend über die Vor- & Nachteile, sowie Pflichten und Rechte informieren. Besonders im Hinblick darauf, dass ich unbedingt den Umzug meiner alleinlebender geschiedener Mutter (57) nach Deutschland anstrebe. Es ist mir bekannt, dass der Nachzug von Eltern zurzeit nur in besonderen Härtefällen möglich ist und dass Deutsche und Ausländer in der Hinsicht in deren Rechten gleichgestellt werden (AufenthG §36 (2), §28). Welcher Status ist in dieser Situation vorteilhafter: der von einer deutschen Staatsangehörigen oder der von einer qualifizierten ausländischen Fachkraft? Gibt es im Hinblick auf den angenommenen Entwuf eine Hoffnung, dass man bald als Besitzer der Blauen Karte Eltern zu sich nachziehen kann? Soll ich mit dem Antrag auf deutsche Staatsangehörigkeit abwarten?
Wird das neue Gesetz überhaupt für die Besitzer der Blauen Karte vor 2024 Anwendung finden?
Antworten (4)
Hi @lilit ,
ich wollte kurz nachfragen, ob du dich beraten lassen konntest. Konntest du dein Anliegen klären? Teil uns gerne mit, wie dein Prozess war bzw. ist. Ich hoffe, dass du deine Mutter bald zu dir holen kannst.
Viele Grüße
Seoyoung