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medk
Aktualisiert:
Familiennachzug

Familiennachzug: Platzanforderungen für Babys unter zwei Jahren

Ich habe auf Ihrer Website gelesen [https://handbookgermany.de/de/family-reunification-for-immigrants], dass Babys bis zu zwei Jahren bei den Platzanforderungen für den Familiennachzug nicht berücksichtigt werden.

Gilt diese Information sicher und für alle deutschen Bundesländer? Und sind die Mitarbeiter in der Einwanderungsbehörde und in den Botschaften darüber informiert?

Ich frage deshalb, weil meine Wohnung 35 qm groß ist und ich versuche, meine Frau und meinen 1-jährigen Sohn hierher zu holen (ich besitze eine Blaue Karte). Meine Frau ist im 4. Monat schwanger. Wenn das Neugeborene vor seiner Geburt berücksichtigt wird, dann werden die 35 qm nicht ausreichen (12qm x 2 und 10qm x 2). Aber wenn Babys nicht mitgezählt werden, dann passt alles.

4 Kommentare

Antworten (4)

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Daniela_Community Managerin
Aktualisiert:
Hallo @medk danke für die Frage. Die aktuellen Quadratmetervorgaben hast du ja bereits nachgelesen. Es ist grundsätzlich so, dass für Kinder/ Babys unter 2 Jahren keine Quadratmeter gerechnet werden. . Das heißt, für zwei Erwachsene musst du 24qm (2x12qm) rechnen. Die Kinder zählen aktuell noch nicht mit. Je nachdem wie lange die Familienzusammenführung dauert, kann dein Sohn bereits 2 Jahre alt sein. Dann gelten auch für ihn die Vorgaben und du musst 10 Quadratmeter hinzuzählen. . Beachte bitte, dass es sich bei der Größe deiner Wohnung um die Quadratmeter des Wohnraumes ohne z.B. das Bad handeln muss. Das könntest du in deinem Mietvertrag noch einmal nachlesen. . Hast du noch weitere Fragen? Viele Grüße Daniela
medk
Vielen Dank für deine Antwort, Daniela. Ich frage, weil diese Webseite die einzige Quelle ist, die das erwähnt. Gibt es dazu einen Verweis auf das deutsche Gesetz oder eine offizielle Quelle?
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Daniela_Community Managerin
Hallo @medk danke für deine Geduld. . Im Gesetz selbst wird immer nur von "ausreichendem Wohnraum" gesprochen. Das wurde dann in den Verwaltungsvorschriften (Vorgaben an die Ausländerbehörden) konkreter formuliert. Diese Angaben kennst du bereits: 12 Quadratmeter ab 6 Jahren 10 Quadratmeter 2-6 0 Quadratmeter 0-2 Jahre . Soweit ich es richtig verstehe, kannst du diese Voraussetzung aktuell erfüllen. Du hast auch die Möglichkeit, dich an eine Beratungsstelle vor Ort zu wenden. Die Berater:innen kennen meist die Anforderungen der Ausländerbehörde und können dir noch einmal Hinweise geben. Über diese Suche kannst du eine Beratungsstelle mit deiner Postleitzahl finden: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/ . Ich wünsche dir und deiner Familie alles Gute. Viele Grüße Daniela
Seoyoung_Community Management Support

Hi @medk  ,

ich wollte mich erkundigen, wie der Familiennachzugsprozess bisher gelaufen ist. Hat es geklappt mit der Wohnfläche? Konntest du dich beraten lassen?

Viele Grüße

Seoyoung

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