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statics1

Familiennachzug während der Ausbildung

Hallo, ich würde gern eine Frage an euch stellen, nachdem ich alle Informationen über meinen beruflichen Zustand und unsere Ehe mit meiner Frau detailliert schreibe. 

 

Ich wohne seit mehr als 2 Jahren in Deutschland und bin 29 Jahre alt. Ich habe in meinem ersten Jahr einen Freiwilligendienst bei der Diakonie an einer Förderschule absolviert und mich somit Sozial engagiert. Danach habe ich im September 2023 mit meiner Ausbildung zum "Fachinformatiker Anwendungsentwicklung" angefangen und meine Ausbildung dauert insgesamt 3 Jahre, wobei ich Ende dieses März meine Teil 1 Prüfung von Abschlussprüfung schreiben werde. In meinem Ausbildungsvertrag steht folgendes, dass meine Ausbildung Ende August 2026 zu Ende gehen wird. Also ich werde noch eine Abschlussprüfung im 2026 schreiben. 

Ich und meine Frau waren lang in der Beziehung und haben uns letztes Jahr fürs Heiraten entschieden. Wir haben uns im September 2024 geheiratet. Sie wohnt im Ausland und hat A1 Deutsch Zertifikat und lernt die deutsche Sprache immer weiter, damit sie auch in Deutschland ins Berufsleben einsteigen kann, wenn sie da ist. Sie ist Psychologin von Beruf und hat bereits Bachelor- und Master Studien in ihrem Beruf abgeschlossen. Sie mag ihren Beruf sehr und will auch in Deutschland ihren Beruf oder andere Tätigkeit im Sozial Bereich wie zum Beispiel Schulbegleiterin oder Soziale Arbeiterin ausüben. Sie bewirbt sich momentan für solche Stellenangebote, allerdings wir haben noch keine Stelle bzw. keinen Arbeitsvertrag für sie in der Hand und wir werden bald einen Antrag für Familiennachzug stellen, weil wir nicht mehr getrennt leben möchten. Wir hatten weil sehr lange "long distance Relationship", was wir nicht mehr haben möchten. Daher wollen wir zusammenziehen. Daher möchten wir sehr gern, dass meine Frau nach Deutschland zu mir umzieht. Die Voraussetzungen wie "genügender Wohnraum, deutsche Sprachkenntnisse etc" erfüllen wir bereits, allerdings ich kann momentan nur mein Ausbildungsgehalt nachweise, was tatsächlich bei 1100 Euro liegt. Mein Gehalt wird sich im September noch 100 Euro erhöhen und somit werde ich im dritten Ausbildungsjahr 1200 Euro verdienen. Wir haben davon gehört, dass man bei solchen Situationen auch zusätzliches Geld auf einem Sperrbankkonto nachweisen kann. Wir haben diese Möglichkeit, weil meine Frau im Ausland seit mehreren Jahre in ihrem Beruf arbeite, haben wir auch Geld gespart. Wir können gern für ein Jahr, also bis Ende meiner Ausbildung 12.000 Euro auf einem Bankkonto nachweisen, was wir dann monatlich 1000 Euro für unseren Lebensunterhalt zusätzlich zu meinem Ausbildungsgehalt nutzen könnten. Wir möchten aber vorab genau feststellen, ob dieser Betrag für den Familiennachzug genügend wäre, bevor wir den Antrag stellen. Ich wohne in einem mehr Stöckigen Haus und habe eigenes Stock mit 2 Zimmer, eigenes Badezimmer etc und bezahle nur 450 Euro Miete. Nach Abzug gesetzlicher Steuern verbliebt mir momentan 868 Euro von meinem Ausbildungsgehalt, was sich wie gesagt im September noch um 100 Euro erhöhen wird. Dazu wollen wir monatlich 1000 Euro von unserem Sperrkonto zusätzlich zur Verfügung stellen. Somit hätten wir die Situation, dass wir für dieses Jahr 1868 Euro Netto Geld haben. Davon wird 450 Euro Miete abgezogen. Und dann als Rest hätten wir 1418 Euro monatlich. Wäre dieser Betrag vom Ausländerbehörde für unsere Familienzusammenführung als "genügend" bewertet? Was würden Sie dazu sagen? Gibt es irgendeine gesetzliche Vorgabe / Regelungen, wo die genaue Zahlen stehen, wie viel Geld / Einkommen man für 2 Personen haben muss, nachdem man die Miete bezahlt hat? Falls ja, könnten Sie bitte diese hier verlinken?

 

Ich würde mich über jede Info sehr freuen.

Mit freundlichen Grüssen

4 Kommentare

Antworten (4)

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Daniela_Community Managerin

Hallo @statics1  
danke für die ausführliche Frage im Forum!

Ich kann euren Wunsch verstehen, endlich gemeinsam zu leben. Es klingt, als hast du dich schon genau mit den Voraussetzungen zur Familienzusammenführung auseinander gesetzt.

Um dir genauere Informationen zu geben, hätte ich noch Rückfragen:

1. Kannst du mit mir teilen, welchen Aufenthaltstitel du genau hast? (§16a?)

2. In welchem Land wohnt deine Frau aktuell?

3. Hat deine Frau ihre Hochschulabschlüsse bereits anerkennen lassen?


Danke und bis bald.
Daniela


 

statics1

Hallo @Daniela_Community Managerin

 

erstmal bedanke ich mich bei Ihnen für Ihre schnelle Rückmeldung auf meine Anfrage. Ich möchte gern Ihre Rückfragen bezüglich meines Anliegens beantworten und mehr Informationen über uns mitteilen. Ende meines Kommentars werde ich noch einen weiteren bzw. offenen Punkt erwähnen, für welchen wir bisher keine konkrete Antwort oder gesetzliche Vorgabe finden konnten. Erstmal fange ich mit den Informationen zu Ihren Rückfragen an;

1- Meine aktuelle Aufenthaltstitel bzw. Erlaubnis wurde mir laut dem Aufenthaltsgesetzt 16A ABS.1 erteilt, wie Sie in Ihrer Frage erwähnt haben. Und Diese hat eine Gültigkeit vom 01.09.2023 bis zum 31.08.2026, weil dieses Datum als Enddatum meiner Ausbildung in meinem Ausbildungsvertrag vorgeschrieben ist.

2- Meine Frau lebt zur Zeit in der Türkei und wir beide besitzen nur türkische Staatsbürgerschaft. Wir sind dort geboren und ich erst im September 2022 für meinen Freiwilligendienst nach Deutschland umgezogen.

3- Diese Frage ist für uns sehr wichtig. Uns war es bewusst, dass wir die Hochschulabschlüsse meiner Frau möglichst schnell anerkennen lassen sollten, damit sie ins Berufsleben hier in Deutschland schneller einsteigen kann, nachdem wir mit dem Familiennachzug durch sind. Daher haben wir vor paar Monaten 2 Anträge für beiden Hochschulabschlüsse meiner Frau beim ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) gestellt. Und diese Anträge wurden sehr zufällige Weiße heute bearbeitet und wir haben für beiden Hochschulabschlüsse die Anerkennung bekommen.

 

Meine Frau hatte sich bereits bei einigen Arbeitgebern für Jobs im Sozialen Bereich beworben und diese Bewerbungsprozesse mussten wir zur Seite legen, weil wir immer noch die Anerkennungen nicht erhalten hatten. Einige Arbeitgeber hatten uns darum gebeten, dass wir mit ihnen nochmal Kontakt aufnehmen, falls wir die Anerkennung für die Hochschulabschlüsse meiner Frau in der Hand haben. Das werden & möchten wir auf jeden Fall machen. Ich befinde mich aber zur Zeit in der Vorbereitungsphase für meine Teil 1 - Abschlussprüfung, welche ich am 25 März schreiben muss. Wir werden uns mit den Bewerbungsprozessen erst nach meiner Prüfung weitermachen. Bis dahin müssen wir uns aber erst um den Familiennachzug kümmern. Denn wir hatten letztes Jahr im April einen Terminanfrage gestellt und laut aktueller Bearbeitungszeiten des deutschen Konsulats in Istanbul bekommen Menschen zur Zeit ungefähr nach 11 Monate den Termin. Deshalb gehen wir davon aus, dass wir auch bald im März oder April einen Termin haben können.

 

Der andere Punkt, für den wir keine konkrete Antwort finden konnten ist die Art des Mietvertrags. Ich verfüge über eigentlich genügend Räumlichkeit und wohne mit meinem Vermieter zu Zweit in einem 4 stöckigen Haus. Also mein Vermieter ist auch mein Mitbewohner und er wohnt im Dachgeschoss. Das Haus gehört offiziell zu seinem Bruder. Ich habe einen Mietvertrag als Untermieter von meinem Mitbewohner bzw. Vermieter. Ich wohne im ersten Obergeschoss und hier auf meinem Stock habe ich 2 Zimmer, 1 Balkon und 1 Badezimmer (mit Dusche, WC etc), welche nur von mir benutzt werden. Mein Vermieter hat schon eigenes Badezimmer in seinem Dachgeschoss. Und andere Stöcke (Erdgeschoss, Keller) und andere Bereiche wie Garten und Garage benutzen wir gemeinsam und gelten als gemeinsam nützliche Räumlichkeiten. Daher als Quadratmeter wäre es schon mein Geschoss ausreichend, wobei ich aber auch die Möglichkeit habe, andere gemeinsame Räumlichkeiten im Erdgeschoss und Keller nutzen dürfen. Eine Bekannte hat uns aber gesagt, dass die Ausländerbehörde für die Familienzusammenführung keine Zustimmung für einen Untermietvertrag bietet. Ich habe nach dieser Info gesucht aber nirgendwo steht so eine Info oder konnte ich nicht finden. Ich habe nur gelesen, dass man für den Familiennachzug pro Erwachsene 12 Quadratmeter Wohnraum haben muss. Es wird aber keine Voraussetzung für einen bestimmten Mietvertrag-Typ vorgeschrieben, falls ich nichts übersehen habe. 

Könnten Sie bitte diesen Punkt für uns vielleicht erläutern und Anhand oben genannten meine Wohnraum-Situation verraten, ob so ein Mietvertrag von der Ausländerbehörde für den Familiennachzug zulässig ist?

 

Ich bedanke mich nochmal bei Ihnen für Ihre Unterstützung und Zeit.

 

Mit freundlichen Grüßen

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Daniela_Community Managerin

Danke für die ausführliche Rückmeldung. Ich melde mich bald zurück!

statics1

Hallo @Daniela_Community Managerin

 

Danke schön für Ihre Zeit. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

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