Familiennachzug während der Ausbildung
Hallo, ich würde gern eine Frage an euch stellen, nachdem ich alle Informationen über meinen beruflichen Zustand und unsere Ehe mit meiner Frau detailliert schreibe.
Ich wohne seit mehr als 2 Jahren in Deutschland und bin 29 Jahre alt. Ich habe in meinem ersten Jahr einen Freiwilligendienst bei der Diakonie an einer Förderschule absolviert und mich somit Sozial engagiert. Danach habe ich im September 2023 mit meiner Ausbildung zum "Fachinformatiker Anwendungsentwicklung" angefangen und meine Ausbildung dauert insgesamt 3 Jahre, wobei ich Ende dieses März meine Teil 1 Prüfung von Abschlussprüfung schreiben werde. In meinem Ausbildungsvertrag steht folgendes, dass meine Ausbildung Ende August 2026 zu Ende gehen wird. Also ich werde noch eine Abschlussprüfung im 2026 schreiben.
Ich und meine Frau waren lang in der Beziehung und haben uns letztes Jahr fürs Heiraten entschieden. Wir haben uns im September 2024 geheiratet. Sie wohnt im Ausland und hat A1 Deutsch Zertifikat und lernt die deutsche Sprache immer weiter, damit sie auch in Deutschland ins Berufsleben einsteigen kann, wenn sie da ist. Sie ist Psychologin von Beruf und hat bereits Bachelor- und Master Studien in ihrem Beruf abgeschlossen. Sie mag ihren Beruf sehr und will auch in Deutschland ihren Beruf oder andere Tätigkeit im Sozial Bereich wie zum Beispiel Schulbegleiterin oder Soziale Arbeiterin ausüben. Sie bewirbt sich momentan für solche Stellenangebote, allerdings wir haben noch keine Stelle bzw. keinen Arbeitsvertrag für sie in der Hand und wir werden bald einen Antrag für Familiennachzug stellen, weil wir nicht mehr getrennt leben möchten. Wir hatten weil sehr lange "long distance Relationship", was wir nicht mehr haben möchten. Daher wollen wir zusammenziehen. Daher möchten wir sehr gern, dass meine Frau nach Deutschland zu mir umzieht. Die Voraussetzungen wie "genügender Wohnraum, deutsche Sprachkenntnisse etc" erfüllen wir bereits, allerdings ich kann momentan nur mein Ausbildungsgehalt nachweise, was tatsächlich bei 1100 Euro liegt. Mein Gehalt wird sich im September noch 100 Euro erhöhen und somit werde ich im dritten Ausbildungsjahr 1200 Euro verdienen. Wir haben davon gehört, dass man bei solchen Situationen auch zusätzliches Geld auf einem Sperrbankkonto nachweisen kann. Wir haben diese Möglichkeit, weil meine Frau im Ausland seit mehreren Jahre in ihrem Beruf arbeite, haben wir auch Geld gespart. Wir können gern für ein Jahr, also bis Ende meiner Ausbildung 12.000 Euro auf einem Bankkonto nachweisen, was wir dann monatlich 1000 Euro für unseren Lebensunterhalt zusätzlich zu meinem Ausbildungsgehalt nutzen könnten. Wir möchten aber vorab genau feststellen, ob dieser Betrag für den Familiennachzug genügend wäre, bevor wir den Antrag stellen. Ich wohne in einem mehr Stöckigen Haus und habe eigenes Stock mit 2 Zimmer, eigenes Badezimmer etc und bezahle nur 450 Euro Miete. Nach Abzug gesetzlicher Steuern verbliebt mir momentan 868 Euro von meinem Ausbildungsgehalt, was sich wie gesagt im September noch um 100 Euro erhöhen wird. Dazu wollen wir monatlich 1000 Euro von unserem Sperrkonto zusätzlich zur Verfügung stellen. Somit hätten wir die Situation, dass wir für dieses Jahr 1868 Euro Netto Geld haben. Davon wird 450 Euro Miete abgezogen. Und dann als Rest hätten wir 1418 Euro monatlich. Wäre dieser Betrag vom Ausländerbehörde für unsere Familienzusammenführung als "genügend" bewertet? Was würden Sie dazu sagen? Gibt es irgendeine gesetzliche Vorgabe / Regelungen, wo die genaue Zahlen stehen, wie viel Geld / Einkommen man für 2 Personen haben muss, nachdem man die Miete bezahlt hat? Falls ja, könnten Sie bitte diese hier verlinken?
Ich würde mich über jede Info sehr freuen.
Mit freundlichen Grüssen
Hallo @statics1
danke für die ausführliche Frage im Forum!
Ich kann euren Wunsch verstehen, endlich gemeinsam zu leben. Es klingt, als hast du dich schon genau mit den Voraussetzungen zur Familienzusammenführung auseinander gesetzt.
Um dir genauere Informationen zu geben, hätte ich noch Rückfragen:
1. Kannst du mit mir teilen, welchen Aufenthaltstitel du genau hast? (§16a?)
2. In welchem Land wohnt deine Frau aktuell?
3. Hat deine Frau ihre Hochschulabschlüsse bereits anerkennen lassen?
Danke und bis bald.
Daniela