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Mars98

Familiennachzug zu Deutschem

Meine Frau (Singapurisch) hatt letztes Jahr im August ihr Visum für Familiennachzug beantragt. Sie hatt bereits B1 bzw. B2.1 und dies mit einer Zertifizierung.


Nur bin ich (Deutscher) momentan in einer Ausbildung + Nebenjob bei 1.3k Netto Monatlich. 
Das Ausländeramt hat uns mitgeteilt das mein Einkommen nicht genug ist für ihr Lebensunterhalt (obwohl ich keine Miete zahle). 
Wohnraum ist mehr als genug verfügbar da wir in einem Haus leben.
Ich habe nun öfters gelesen das dies sie garnicht von mir verlangen dürfen. 


Leider ist https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/familienzusammenfuehrung nicht mehr erreichbar. Dies scheint wohl gelöscht worden zu sein.

Es zieht sich seit Monaten weil das Amt entweder Emails ignoriert oder -weil meine Eltern für meine Frau Bürgen wollten - immer wieder Papiere von meinen Eltern wollen.

Soll ich am besten erneut eine E-Mail schreiben und nochmals darauf hinweisen oder was kann ich tun?

2 Kommentare

Antworten (2)

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Sarab.MBE

Nach meiner Erfahrungen: 

Beim Familiennachzug zu einem deutschen Ehepartner darf das Ausländeramt kein Mindest-Einkommen verlangen.

Die Sicherung des Lebensunterhalts ist nach § 28 Abs. 1 AufenthG keine Voraussetzung.

Entscheidend sind eine gültige Ehe, ausreichender Wohnraum und die Sprachkenntnisse ,nicht das Einkommen.

Bürgschaften von Eltern sind dafür ebenfalls nicht vorgesehen.

Wenn das Amt trotzdem darauf besteht oder nicht reagiert, sollte man schriftlich auf die Rechtslage hinweisen und eine Entscheidung verlangen.

Mit freundlichen Grüßen 

Sarab AWO 

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HEJA

Wow das ist aber noch nicht überall angekommen. Habe das Problem mit meiner Frau -Indonesierin :

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