Familienzusammenführung
Hallo! Bitte helfen Sie mir, die Situation zu verstehen. Ich bin Deutscher und meine Frau ist Ausländerin. Wir müssen ein Verfahren zur Familienzusammenführung durchführen, aber ich habe zuvor eine rechtswidrige Handlung begangen und wurde wegen Betrugs strafrechtlich verfolgt. Ist in diesem Fall eine Familienzusammenführung möglich? Vielen Dank für Ihre Antwort!
1 Kommentare
Antworten (1)
Hallo @Benne56 , danke für deine Frage. Ja, der Familiennachzug ist möglich, auch wenn du eine Straftat begangen hast. Wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann deine Frau unter erleichterten Bedingungen nach Deutschland kommen. In diesem Fall musst du nicht nachweisen, dass du den Lebensunterhalt für dich und deine Frau eigenständig sichern kannst. Auch die Größe der Wohnung spielt keine Rolle. Deine Frau muss aber nachweisen, dass sie Deutsch auf dem Niveau A1 spricht: https://handbookgermany.de/de/family-reunification-for-immigrants Viele Grüße Barbara