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Ghalib
Aktualisiert:
Familiennachzug

Frage zur Familienzusammenführung

Hallo, mein Name ist Khan. Ich lebe in Berlin und bin im Jahr 2015 nach Deutschland geflüchtet. Derzeit besitze ich eine deutsche Niederlassungserlaubnis. Ich studiere an der Universität und finanziere meinen Lebensunterhalt durch Studien-BAföG und einen Minijob. Ich würde gerne Informationen zum Familienzusammenführungsvisum erhalten. Ich plane, in meinem Heimatland zu heiraten, bin jedoch unsicher, welche Voraussetzungen ich erfüllen muss, um meine zukünftige Frau nach Deutschland zu bringen.

3 Kommentare

Antworten (3)

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Daniela_Community Managerin
@Ghalib Hallo Khan danke für deine Frage. Familiennachzug mit einer Niederlassungserlaubnis ist für die Kernfamilie möglich. Die Kernfamilie ist zum Beispiel die Ehepartnerin oder ein minderjähriges Kind. Es gibt verschiedene Voraussetzungen, die für den Familiennachzug erfüllt sein müssen. Unter anderem: - Ehezertifikat - Ausreichend Lebensunterhalt (Einkommen) - Ausreichend Wohnraum - Krankenversicherung - die nachziehende Person muss ein A1 Deutsch-Zertifikat vorlegen https://handbookgermany.de/de/family-reunification-for-immigrants . Bitte beachte, dass eine Reise ins Herkunftsland zu einem Widerruf deiner Niederlassungserlaubnis führen kann. Hier habe ich es schon einmal genauer erklärt: https://together-in-germany.de/de/thread/reise-ins-herkunftsland-mit-ni… . Ich kann dir gerne noch einmal das genaue Merkblatt zum Visum zum Ehegattennachzug heraussuchen. In welchem Land ist deine Partnerin aktuell? . Hier findest du noch Informationen für Berlin zu Familiennachzug. Es gibt auch einen Kontakt für weitere Beratung: https://www.berlin.de/willkommenszentrum/familie/nachzug-von-familienan… . Melde dich gerne, wenn du noch mehr Fragen hast. Viele Grüße Daniela
Ghalib
Hallo Daniela, Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Kurze Hintergrundinformationen: Ich bin hierher geflohen, zusammen mit meiner Mutter, die hier gestorben ist. Ich habe auch die Beerdigung in Pakistan abgehalten. Später reiste ich zweimal mit meiner Niederlassungserlaubnis in meine Heimat Pakistan. Bisher habe ich keine Meldung von der BAMF bezüglich meiner Heimreisen erhalten. Meine vorherige Aufenthaltstitel war § 25 Abs. 3 und gerade habe ich Niederlassungserlaubnis § 26 Abs. 4. Mein Partnerin ist aus Pakistan.
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Daniela_Community Managerin
Hallo @Ghalib danke für die Rückmeldung. Eine Reise ins Herkunftsland ist aus bestimmten Gründen wie einer Beerdigung oder Heirat möglich. Ein Widerrufsverfahren wird nicht immer eingeleitet. Ich möchte dich nur informieren, dass die Möglichkeit besteht. Es ist hilfreich, Dokumente oder Nachweise für den Grund der Reise aufzubewahren. . Hier findest du noch das Merkblatt zum Visum zu Familiennachzug aus Pakistan mit einer Übersicht aller vorzulegenden Dokumente: https://pakistan.diplo.de/blob/2370764/404959fceef388aacd5c47dca0b3cd01… . Ich wünsche dir und deiner zukünftigen Frau alles Gute! Viele Grüße Daniela
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