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ibi990
Aktualisiert:
Familiennachzug

Hilfe bei Nachzug Geschwister

Ich habe ein anders großes Sorge über mein Schwester und Bruder ! Die sind in großer Schwierigkeit in Afghanistan. 

  • Mein Schwester ist 27 Jahre alt. Verheiratet aber hat keine Kinder.
  • Mein Bruder 22 ledig. 
  • Ich will die unbedingt zur mir holen. Ich kann ihnen über meine Geschwister weiter erzählen wenn sie dann Zeit haben.

Können sie mir bitte weiter Hilfen. 

Bitte geben sie mir Bescheid.

 

Viele Grüße

 

 

4 Kommentare

Antworten (4)

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Daniela_Community Managerin
Aktualisiert:
Hallo, vielen Dank für deine Frage. Um die Situation ein wenig besser zu verstehen, möchte ich noch weitere Fragen stellen. 1. Wie lautet deine Aufenthaltserlaubnis? Die genaue Bezeichnung findest du auf der Plastikkarte (Vorderseite und unter „Anmerkungen“) 2. Wie lange ist sie gültig? 1 oder 3 Jahre? 3. In welchem Bundesland wohnst du aktuell? Das hilft, um dir Unterstützung vor Ort zu suchen. 4. Zu deinen Geschwistern: Besitzen sie Dokumente wie Reisepässe, Taskira etc.? Hier noch ein paar allgemeine Informationen: Laut Recht ist Familiennachzug nur für die Kernfamilie möglich (Eltern, Ehepartner minderjährige Kinder). Bei Geschwistern ist das nur in außergewöhnlicher Härte möglich. Unterschiede gibt es zusätzlich, je nach Aufenthaltstitel der Person, die in Deutschland wohnt. Weiter gibt es noch Landesaufnahmeprogramme. Neben dem Visum zum Familiennachzug gibt es die Möglichkeit, Visa zur Erwerbstätigkeit, zum Studium oder zum Besuch eines Sprachkurses zu beantragen. Visa-Beantragungen sind in den deutschen Botschaften in Pakistan (Islamabad) oder Iran (Teheran) möglich. Soweit von mir erst einmal. Ich freue mich von dir zu hören. Viele Grüße Daniela
ibi990
Hallo, 1. Ich habe eine NiederlassungErlaubnis in Deutschland. Und hab mich letzte Woche mich für Einbürgerungen angemeldet. 2. ich wohne aktuell in Baden-Württemberg. 3. mein Schwester Besitz ein Reisepass und Bruder hat ein tazkira und hat für sich jetzt Reisepass in Afghanistan beantragt. 4. ich schicke ihnen eine E-Mail die eine Freundin von mir vor 1 Jahr für mich geschrieben hat. ich melde mich wegen einem Freund, der nach Hilfe für seine Schwester in Afghanistan gefragt hat. Folgendermaßen ist die Lage für seine Schwester: > > Sie ist 27 Jahre alt, lebt aktuell mit ihrer Familie in Jalalabad. Vor sieben Jahren wurden sie und ihr Mann verlobt und vor vier Jahren kam es zur Heirat, woraufhin sie zur Familie des Mannes in Pakistan zog. Dieser hat die englische Staatsbürgeschaft und lebt auch in England. Die beiden haben sich nur zur Hochzeit gesehen, danach sporadischen Kontakt gehabt. Er hat seine Frau alleine bei seiner Familie gelassen. Sie wurde von der Familie unmenschlich behandelt und diese haben sie gehalten wie eine Sklavin. Sie musste drei furchtbare Jahre durchleben. Letztes Jahr ging es so weit, dass sie von dem kleinen Bruder ihres Mannes verschlagen wurde. Ihre Familie in Afghanistan hat ihr Leid mitbekommen und einen Plan gemacht, ihr zur Flucht zu verhelfen. Nun lebt sie seit einem Jahr wieder bei ihrer Familie und die Familie probiert die Frau zu beschützen. Zum Mann in England besteht seitdem kein Kontakt mehr, dieser scheint keinerlei Interesse an seiner Frau zu haben. Durch die Familie ihres Mannes besteht dauerhafte Bedrohung, diese drohen auch mit Ermordung, zum Beispiel des Vaters. Die Frau lebt unter mehreren Bedrohungen, sowohl durch die Familie ihres Mannes, als auch durch die Taliban, da sie als verheiratete Frau nicht der Familie ihres Mannes zur Verfügung steht und ihren "Pflichten" nachkommt. > > Mein Freund lebt seit 2015 hier in Schwäbisch Hall, hat einen Aufanthalt nach §25a, beantragt im Moment die Niederlassungserlaubnis, arbeitet als Konstruktionsmechaniker, verdient genügend Geld und kennt sich so gut aus, dass er seine Schwester bestens unterstützen könnte, wenn sie nach Deutschland käme. Nun ist unsere Frage, ob ihr einen Weg kennt, dass er seine Schwester aus Afghanistan zu sich holen kann? 5. jetzt ist die Lage so das mein bruder hat mit mein Cousin der mein Schwester geschlagen hat Streit gehabt. Und die drohen jetzt mein Schwester und mein Bruder zur töten.
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Daniela_Community Managerin
Aktualisiert:
Hallo, danke für die Antwort. Es ist toll, dass du bereits eine Niederlassungserlaubnis und ausreichend Einkommen hast. Ein Antrag auf ein Visum zum Familiennachzug für sonstige Angehörige ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die benötigten Dokumente sind im folgenden Merkblatt aufgeführt: https://afghanistan.diplo.de/blob/1964206/57d3a50ea563da87e6fc2eb604be1… Bitte wende dich für eine ausführliche Beratung an eine Beratungsstelle vor Ort, wie zum Beispiel die MBE (Migrationsberatung für Erwachsene). Dort kannst du Unterstützung und Beratung für die Antragstellung erhalten. Auch weitere Informationen zu Voraussetzungen für den Nachzug von Geschwistern wie ausreichend Wohnraum, Lebensunterhaltssicherung und Krankenversicherung kannst du dort erhalten. Hier sind Adressen für deine Region: https://www.awo-sha.de/index.php/migration-und-integration/migrationsbe… https://www.diakonie-schwaebisch-hall.de/hilfe-fuer-migranten-und-geflu… Falls andere Visa in Frage kommen, hier noch die Merkblätter: Merkblatt Visum Erwerbstätigkeit https://afghanistan.diplo.de/blob/2152410/634d83970e682fcdb4284e574a056… Merkblatt Visum Studium oder Sprachkurs https://afghanistan.diplo.de/blob/1956044/7d0e5a118379ac281deaebf197069… Ich freue mich, wenn die Informationen weiterhelfen. Bei Rückfragen, melde dich gerne.
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Daniela_Community Managerin
Hallo @ibi990 , ich wollte nachfragen, ob die Informationen geholfen haben. Gibt es noch offene Fragen?
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