zum Inhalt springen
Zurück zur Übersicht
Nads0611

Hilfen zur Erziehung

ICH MUSS MICH KURZ FASSEN .DAS Kinderhaus in dem sich meine Kinder befinden möchten die Hilfen zur Erziehung einstellen. 

Wir haben es freiwillig unterschrieben. Der KV hat sorgerecht für 1 Kind . Für das andere habe ich das alleinige Sorgerecht . Nun wurde mir gesagt ich kann die Hilfen einfach beenden und die Kinder heim holen . Ist das wirklich so ?

2 Kommentare

Antworten (2)

Profile Picture
Sarab.MBE

Hallo,

Ja, wenn du das alleinige Sorgerecht hast, kannst du die Hilfe jederzeit beenden und dein Kind nach Hause holen.

Beim Kind, für das der Vater das Sorgerecht hat, kannst du das nur gemeinsam mit ihm entscheiden.

Wenn es Bedenken beim Jugendamt gibt, kann es aber das Familiengericht einschalten.

Mit freundlichen Grüßen 

Sarab 

Antworten
Nads0611

Das Jugendamt hat die 3 Optionen schon dem Gericht mitgeteilt und das wir uns nicht geeinigt haben.  Aber ich kann doch nicht nur meine kleine da raus holen? Ich bin echt verzweifelt. Der KV stimmt nie zu bei der großen 

Antworten
Ein Projekt von:
  • medienmacher
  • Finanziert von den Europäischen Union Logo
  • Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat Logo
  • Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassimus Logo
Gefördert durch:
  • International Rescue Committee Logo