Lebensunterhalt
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich bin deutscher Staatsbürger und mit einer marokkanischen Frau verheiratet.
Wenn meine 8-jährige Stieftochter im Rahmen des Familiennachzugs zu uns kommt und bei uns lebt, haben wir dann Anspruch auf Kindergeld und wird dieses bei der Berechnung des Lebensunterhalts im Vesumverfahren berücksichtigt?
Ich bedanke mich im voraus.
1 Kommentare
Antworten (1)
Hallo @said3 , vielen Dank für deine erneute Kontaktaufnahme. Meine Kollegin hat deine Frage bereits beantwortet: https://together-in-germany.de/de/thread/kindergeld-fuer-stieftochter-a… Wir sind ein reines Informationsforum, d.h. wir können dir nur erste allgemeine Informationen geben. Wenn du Hilfe bei der Antragstellung brauchst, wende dich bitte an eine Beratungsstelle, die du unter dem Link findest, den meine Kollegin gepostet hat. Wenn du Unterstützung bei der Suche nach einer Beratungsstelle brauchst, teile uns bitte deine Postleitzahl mit. Beste Grüße Barbara