Nachzug zum deutschen Kind
Guten Tag,
Ich und mein Kind 4j. beide Deutsche Staatsbürger neu angekommen in Deutschland. Mutter ist Türkisch und wollen eine Familienzusammenführung zum deustchen Kind beantragen.
Ich und mein Kind sind bei meiner Schwester angemeldet ( Familienhaus) da ich noch keine passende Wohnung gefunden habe. Meine Frage wäre kann ich das Verfahren starten auch wenn ich bei meiner Schwester angemeldet bin mit meinem Kind? Oder muß erst eine Wohnung finden und dann das ganze Verfahren starten?
Achim
1 Kommentare
Antworten (1)
Hallo @Achim31
danke für deine Frage!
Generell gibt es Erleichterungen für Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die ihre Kernfamilie (Kinder, Eltern, Ehepartner:in) nachholen wollen. Das heißt es braucht in diesem Fall keinen Nachweis von ausreichend Einkommen oder ausreichend Wohnraum.
Hier findest du mehr Infos: https://handbookgermany.de/de/family-reunification-for-immigrants#faq_7…
Es kommt aber natürlich darauf an, ob die Wohnung deiner Schwester vorerst groß genug ist und du dich und dein Kind dort vorübergehend anmelden könnt (Den Wohnsitz anmelden, um eine Meldebescheinigung zu erhalten).
Für den Familiennachzug zum deutschen Kind könnt ihr diese Übersicht von Unterlagen berücksichtigen: https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/05-VisaEinreise/-/2628568
Für den Ehegattennachzug müsstest du diese Info berücksichtigt werden: https://tuerkei.diplo.de/tr-de/service/05-VisaEinreise/-/2628520
Ich wünsche dir und deiner Familie alles Gute.
Viele Grüße
Daniela