Stieftochter
Sehr geehrter Herr Admin.
meine marokkanische Ehefrau ist im Rahmen des Familiennachzugs zu mir gekommen.
Nun haben wir einen Termin bei der Deutschen Botschaft in Marokko, um ihre 9-jährige marokkanische Stieftochter zu uns zu holen.
Meine Frage zum Lebensunterhalt, ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit.
Werden meine minderjährigen deutschen Kinder aus erster Ehe berücksichtigt in der Berechnung?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
1 Kommentare
Antworten (1)
Hallo @said3
Schön von dir zu hören!
Lebensunterhalt umfasst in deinem Fall u.a. deinen eigenen Bedarf, den Bedarf deiner Frau und dem deiner Stieftochter. Wenn deine beiden Kinder bei dir wohnen, muss auch für sie der Lebensunterhalt gedeckt sein.
Wenn sie nicht bei dir wohnen, du aber Unterhalt zahlst, wird das auch mit eingerechnet.
Zusätzlich muss auch noch der Wohnraum für alle Personen ausreichend sein und finanziell abgedeckt werden.
Ich vermute die Botschaft oder die Ausländerbehörde haben bereits nach Nachweisen gefragt. Haben sie auch eine Summe genannt?
Viele Grüße
Daniela