zum Inhalt springen
minaalimi
Aktualisiert:
Heirat & Scheidung

Unterlagen

Hi erstmals vielen Dank an eure Redaktion ihre Seite ist eine grosse Hilfe und wirklich ein tolles Portal hier werden jegliche Fragen beantwortet grosses Lob an euch ich heisse Mina und lebe als alleinstehende Mama von 2 Minderjährigen Mädchen hier in Kabul/Afghanistan ich bin verlobt und mein Verlobter lebt in Deutschland und besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit welche Unterlagen muss ich hier vorbereiten und was muss mein Verlobter in Deutschland machen meine Kinder sind 13 und 15 Jahre alt kann ich sie Mitnehmen und müssen sie oder besser gesagt müssen die deutsche Sprache beherrschen und nebenbei ich bin in Deutschland aufgewachsen kann das auch ein positiver Punkt sein bei der Deutschen Botschaft im Iran ich hoffe ihr könnt mir meine Fragen beantworten das ist meine e-mail Addresse **** vielen Dank im voraus.

5 Kommentare

Antworten (5)

Profile Picture
Daniela_Community Managerin

Hallo @minaalimi  
vielen Dank für deine Frage in unserem Forum und das liebe Feedback!

Es gibt verschiedene Voraussetzungen für den Familiennachzug. Grundsätzlich ist der Nachzug zu einem deutschen Staatsbürger aber etwas erleichtert. Zum Beispiel muss dann kein Lebensunterhalt und kein Wohnraum nachgewiesen werden.

Da du schreibst, dass dein Verlobter in Deutschland lebt, vermute ich, dass ihr noch nicht offiziell verheiratet seid. Leider ist es wichtig, dass eine offizielle in Deutschland anerkannte Ehe vorliegt, damit der Familiennachzug möglich ist. Als Kernfamilie gelten rechtlich leider nur verheiratete Personen und minderjährige Kinder.

Sprachkenntnisse sind auch eine wichtige Voraussetzung. Als Ehepartnerin müsstest du ein Deutsch-Niveau von A1 nachweisen. Deine beiden Kinder sind aktuell noch jünger als 16 Jahre, da wird auf Sprachkenntnisse verzichtet. Sobald ein Kind jedoch 16 Jahre ist, wird leider das sehr hohe Deutsch-Niveau C1 verlangt.
Natürlich gibt es immer Ausnahmen bei sogenannten Härtefällen. Es muss jedoch nachgewiesen werden, dass ein Härtefall vorliegt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man aufgrund von Krankheit nicht in der Lage ist, die Sprache zu lernen oder wenn die Bedingungen im Herkunftsland es nicht ermöglichen, einen Sprachkurs zu besuchen.

Einen guten Überblick gibt diese Infoseite: https://handbookgermany.de/de/family-reunification-for-immigrants

Hier findest du noch Infos zum Visum zum Ehegattennachzug/ Visum zur Eheschließung: https://afghanistan.diplo.de/af-de/05-VisaEinreise/-/2441724

Das zweite bietet die Möglichkeit, vor der Ehe einzureisen und in Deutschland zu heiraten. Auch hier müssen wieder Voraussetzungen erfüllt werden. Der Nachzug der Kinder muss gleichzeitig beantragt werden.

Hier stehen noch einmal allgemeine Informationen für einen Familiennachzug und dem Verfahren: https://handbookgermany.de/tr/node/675?thema=familiennachzug#faq_2296

Melde dich gerne bei weiteren Fragen.

Viele Grüße
Daniela

minaalimi

Vielen Dank liebe Daniela für die ausführliche Antwort also meine deutsch Kenntnisse sind fließend mit einem bayerischen Akzent ? wenn ich und mein Verlobter in Afghanistan Heiraten würden welche Unterlagen müssen wir fertig stellen und das wichtigste ist können meine Kinder mit mir reisen sorry für die Umstände das wichtigste ist für mich meine Kinder und da meine Tochter bald 16 wird der Antrag an dem bestimmten Datum gezählt ich meine wenn wir Visum bekommen Nachdem sie 16 wird

Profile Picture
Daniela_Community Managerin

@minaalimi  
Das freut mich, dass deine Sprachkenntnisse bereits so super sind!

Ich kann zeitlich nicht einschätzen, wie schnell ihr einen Termin erhaltet und ob dann die Erfordernis, dass deine Tochter C1 nachweist, erfragt wird. Es ist leider möglich, dass das passiert.
Hier stehen weitere Infos: https://afghanistan.diplo.de/blob/2188132/2f6890d6bfe312a493b1c1b4b3cb0…

Zwecks Eheschließung habe ich diese Informationen gefunden (Stand Oktober 2023):

  • Heiratsurkunde (Nikah Khat oder Waseeqa Khat) im Original + Übersetzung (englisch oder deutsch) + 1 Farbkopie aller Seiten
  • Bei Eheschließung durch Bevollmächtigte: Original der Vollmachtsurkunde (Power of Attorney / Proximity Letter genannt) + 1 Kopie
  • Bei Vorehen: Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde oder Verschollenheitserklärung des vorherigen Ehepartners im Original + Übersetzung (englisch oder deutsch) + 1 Farbkopie
     
  • Vorzugsweise Nikah Khat (weißes oder grünes Heiratsbuch im A5-Format), alternativ Heiratsurkunde in Form einer Waseeqa Khat (A4-Format, blaue Umrandung).
  • Ort, genaues Datum der Eheschließung und Höhe der Morgengabe müssen aus der Urkunde hervorgehen.
  • Wurde die Urkunde nach Geburt der Kinder ausgestellt, müssen darin alle Kinder aufgelistet sein.
  • Ist ein Ehepartner für die Ehe aus Deutschland angereist, legen Sie hierfür Nachweise (Stempel im Pass, Visum, Flugtickets oder Boardkarten) vor.

Hier steht es noch einmal:
 https://afghanistan.diplo.de/blob/1964050/2a75dd68507165ddf593d8bcc11c4…


Bei welcher Botschaft plant ihr den Antrag auf das Visum zu stellen, sobald ihr verheiratet seid? Dann kann ich da  noch einmal auf der Webseite recherchieren.

minaalimi

Nochmals lieben herzlichen Dank wir haben vor bei der Deutschen Botschaft im Iran einen Termin zu vereinbaren das wichtigste ist können meine Kinder mir mor zusammen reisen sie sind beide Minderjährig und wegen den Sprachkenntnissen meiner Kinder wie du weißt ist jegliche Bildung von Mädchen hier in Afghanistan verboten 

Profile Picture
Daniela_Community Managerin

Liebe @minaalimi  ich schreibe dir noch eine Direktnachricht.

Ein Projekt von:
  • medienmacher
  • Finanziert von den Europäischen Union Logo
  • Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat Logo
  • Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassimus Logo
Gefördert durch:
  • International Rescue Committee Logo