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saeedalsab
Aktualisiert:
Heirat & Scheidung

Visum

Guten Tag, meine Verlobte wird bald nach Polen zu Ihrer Schwester zu Besuch kommen. Sie wird in dem Fall ein Schengen Visum erhalten. Könnte Sie das Recht auf ein längeres Aufenthaltsrecht (3Jahre) in Deutschland haben, wenn wir im die Ehe während ihres Aufenthaltes In Polen in Deutschaland schließen oder die Ehe in einem anderen Land schließen und im Anschluss die Ehe in Deutschland anerkennen lassen? Mit freundlichen Grüßen

1 Kommentare

Antworten (1)

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Barbara Stasiak_Community Manager
Hallo @saeedalsab , vielen Dank für deine Frage. Theoretisch ist es möglich. Allerdings berechtigt ein Schengen-Visum die Verlobte nur zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen. Das bedeutet, dass sie den Schengen-Raum nach 90 Tagen verlassen muss. Praktisch ist es daher fast unmöglich, da ihr für die Heirat erstens einen Termin beim Standesamt benötigt (was Zeit in Anspruch nimmt) und ihr alle Dokumente zur Heirat vorbereiten und vorliegen haben müsst. Weitere Informationen dazu findest du hier: https://handbookgermany.de/de/marriage Von Beginn an könntet ihr ein Visum zur Eheschließung beantragen. Mit diesem Visum darf die Ehepartnerin nach der Eheschließung langfristig in Deutschland bleiben. Weitere Informationen findest du hier: https://www.anwalt-diedrich.de/home/anwalt-auslaenderrecht/visum/heirat… Wenn du noch Fragen hast, gib mir bitte Bescheid. Beste Grüße Barbara
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