Abschiebehaft
Abschiebehaft (auch: Abschiebungshaft) bedeutet, dass ein Ausländer zur Vorbereitung oder Sicherung der Abschiebung in Haft genommen wird.
Es ist keine Strafhaft. Diese Haft soll Menschen, die Deutschland verlassen müssen, davon abhalten unterzutauchen. Mehr dazu in unserem Kapitel "Abschiebung".