Lexikon

Kurze Begriffserklärungen von Asyl bis Visum

A

Abschiebehaft

Abschiebehaft (auch: Abschiebungshaft) bedeutet, dass ein Ausländer zur Vorbereitung oder Sicherung der Abschiebung in Haft genommen wird.

Es ist keine Strafhaft. Diese Haft soll Menschen, die Deutschland verlassen müssen, davon abhalten unterzutauchen. Mehr dazu in unserem Kapitel "Abschiebung".

Abschiebung

Die Abschiebung ist die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht.

Wer Deutschland verlassen muss und nicht freiwillig ausreist, kann abgeschoben werden. Mehr dazu in unserem Kapitel "Abschiebung".

Abschiebungsandrohung

Mit der Abschiebungsandrohung wird mitgeteilt, dass man abgeschoben werden wird, wenn man nicht innerhalb der gesetzten Frist freiwillig ausreist.

Die Abschiebungsandrohung wird in der Regel gemeinsam mit dem Bescheid des Bundeamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über die Entscheidung des Asylverfahrens zugestellt.

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