Seit dem 1. August 2021 müssen alle Personen über 12 Jahren bei der Einreise nach Deutschland einen negativen Corona-Test oder einen Impfnachweis über die vollständige Impfung oder einen Nachweis, dass sie vor weniger als 6 Monaten an Corona erkrankt waren, vorlegen können. Das gilt unabhängig davon, wie und aus welchem Land Sie nach Deutschland einreisen. Also auch für Einreisen mit z.B. der Bahn, dem Schiff oder dem Auto. Bei der Einreise mit dem Flugzeug werden Sie bereits beim Einstieg kontrolliert. Bei Personen, die mit der Bahn, dem Schiff, dem Auto oder dem Fahrrad einreisen, werden bei der Einreise stichprobenartig Kontrollen stattfinden.
Achtung: Wenn Sie aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland einreisen, benötigen alle Personen ab 12 Jahren einen negativen Corona-Test. Auch Personen, die bereits vollständig geimpft sind oder vor weniger als 6 Monaten an Corona erkrankt waren. Die aktuellen "Virusvariantengebiete" finden Sie auf der Website des Robert-Koch-Instituts.
Bitte beachten Sie: Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Das Testergebnis muss auf Deutsch, Englisch oder Französisch vorliegen. Sie müssen den Test selbst bezahlen. Wenn Ihr Test positiv ist, dürfen Sie nicht nach Deutschland einreisen. Falls das Land, in dem Sie sich aufhalten, eine Quarantänepflicht hat, müssen Sie dort in Quarantäne. Die Kosten dafür müssen Sie selbst bezahlen.
Für Personen, die aus Hochrisikogebiet oder einem Virusvariantengebiet nach Deutschland einreisen, gibt es zusätzliche Regeln:
Personen, die aus einem sogenannten "Hochrisikogebiet" nach Deutschland einreisen, müssen sich – zusätzlich zum Corona-Test vor der Einreise – vor der Einreise digital unter einreiseanmeldung.de anmelden. Dort müssen Sie auch Ihr negatives Testergebnis sowie – falls Sie diese haben – Ihren Impfnachweis oder Genesenen-Nachweis hochladen. Für Personen, die keinen Impfnachweis oder Genesenen-Nachweis haben, gilt: Nach der Einreise müssen Sie sofort für 10 Tage in häusliche Quarantäne. Nach 5 Tagen können Sie dann einen Corona-Test machen. Wenn der Test negativ ist, dürfen Sie Ihre Quarantäne vorzeitig beenden. Sie können sich unter der Telefonnummer 116 117 oder im Internet unter www.116117.de informieren, wo Sie einen Test in Ihrer Nähe machen können. Mehr zum Thema Quarantäne finden Sie in unserem Kapitel "Coronavirus". Die aktuellen "Hochrisikogebiete" finden Sie auf der Website des Robert-Koch-Instituts.
Personen, die aus einem sogenannten "Virusvariantengebiet" einreisen wollen, dürfen in der Regel nicht einreisen. Für Personen aus Virusvariantengebieten bestehen ein Einreiseverbot sowie ein Beförderungsverbot. Das bedeutet, dass sie weder selbst mit dem Auto einreisen dürfen noch von einer Fluggesellschaft, Busgesellschaft, etc. befördert werden dürfen. Die aktuellen "Virusvariantengebiete" finden Sie auf der Website des Robert-Koch-Instituts. Das Einreiseverbot und Beförderungsverbot gilt allerdings nicht für:
- Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft
- Ehepartner*innen und Kinder von deutschen Staatsbürger*innen, wenn die Einreise gemeinsam erfolgt
- Menschen mit Wohnsitz und Aufenthaltstitel in Deutschland
- Bestimmte Berufe wie Gesundheitspersonal oder Gütertransport
- Menschen mit dringenden humanitären Gründen wie z.B. ein Todesfall, eine Geburt oder eine dringende medizinische Behandlung
Falls Sie aus einem Virusvariantengebiet einreisen dürfen, gelten folgende Regeln für Sie: Sie müssen sich – zusätzlich zum Corona-Test vor der Einreise – vor der Einreise digital unter einreiseanmeldung.de anmelden. Dort müssen Sie auch Ihr negatives Testergebnis sowie – falls Sie diese haben – Ihren Impfnachweis oder Genesenen-Nachweis hochladen. Nach der Einreise müssen Sie sofort für 14 Tage in häusliche Quarantäne. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich. Das gilt für alle Menschen. Also auch für Personen, die bereits vollständig gegen Corona geimpft sind oder vor weniger als 6 Monaten an Corona erkrankt waren.
Falls Sie nur durch ein Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet durchgereist sind und dort keinen Zwischenhalt hatten (Transitflug), gelten für Sie die gleichen Regeln wie für Personen, die direkt aus einem Nicht-Risikogebiet eingereist sind. Sie müssen also nicht in Quarantäne. Auch wer sich weniger als 24 Stunden in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten hat, muss nicht in Quarantäne. Diese Ausnahme von der Quarantänepflicht gilt auch für Personen, die enge Familienmitglieder (Ehepartner, Eltern, Kinder) in einem Hochrisikogebiet für weniger als 72 Stunden besucht haben. Damit sollen Besuche aus wichtigen Gründen, z.B. ein Krankenbesuch, möglich gemacht werden. Die Ausnahmen gelten aber nur, wenn Sie keine typischen Symptome zeigen. Wenn Sie enge Familienmitglieder in einem Hochrisikogebiet aus einem wichtigen Grund für länger als 72 Stunden besucht haben, können Sie sich durch einen negativen Corona-Test von der Quarantänepflicht befreien. Der Test darf bei Ihrer Einreise nach Deutschland aber nicht älter als 48 Stunden sein. Außerdem muss der Test die vom Robert-Koch-Institut aufgeführten Kriterien erfüllen. Welche Länder diese Kriterien erfüllen, erfahren Sie auf der Website des Robert-Koch-Instituts.
Bitte beachten Sie: In den einzelnen Bundesländern kann es weitere Regeln oder Ausnahmen von der Quarantänepflicht geben. Zum Beispiel für bestimmte Berufsgruppen wie medizinisches Personal. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber. Oder lesen Sie die Quarantäneverordnung Ihres Bundeslandes. Die Quarantäneverordnung Ihres Bundeslandes können Sie auf Deutsch auf bundesregierung.de finden. Mehr über die Regelungen in Ihrem Bundesland erfahren Sie auf Deutsch auf dihk.de, wenn Sie dort auf Ihr Bundesland klicken. Mehr zum Thema "häusliche Quarantäne" erfahren Sie in unserem Kapitel "Coronavirus".