Asyl und Aufenthalt für Menschen mit Behinderung

Asyl und Aufenthalt für Menschen mit Behinderung
Aktualisiert 18.08.2023

Welche Rechte habe ich als Geflüchtete*r mit Behinderung?

Das Ankommen in Deutschland und das oft langwierige Durchlaufen des Asylverfahrens ist für alle geflüchtete Menschen schwierig. Geflüchtete mit einer Behinderung haben aber oft mit zusätzlichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Hier erfahren Sie, welche Rechte und Möglichkeiten Sie als Geflüchtete*r mit einer Behinderung haben.

In unserem Kapitel Menschen mit Behinderung können Sie sich über weitere Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in Deutschland informieren.

Was muss ich wissen?

Wie und wo bekomme ich als Asylsuchende*r Unterstützung?

Durch Ihre Behinderung gelten Sie als „besonders schutzbedürftig“ und haben besondere Rechte. Erklären Sie den Mitarbeiter*innen bei Ihrer Registrierung als Asylsuchende*r Ihre besondere Situation. Wenn es notwendig ist, haben Sie das Recht, in einer besonderen Unterkunft untergebracht zu werden. Und Sie haben das Recht auf eine ausreichende medizinische Betreuung. Manchmal können Sie auch etwas mehr Geld für Ihre besonderen Bedarfe bekommen. Fragen Sie die Sozialarbeiter*innen in Ihrer Unterkunft oder eine Beratungsstelle um Rat, wenn die Mitarbeiter*innen in der Erstaufnahmeeinrichtung Ihnen nicht helfen. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie die Stadt, in der Sie leben, ein und suchen Sie nach Asyl, Aufenthaltsrecht oder Rechtsberatung.

Bekomme ich wegen meiner Behinderung Asyl?

Eine Behinderung allein ist kein Grund, um in Deutschland Asyl, die Flüchtlingsanerkennung oder subsidiären Schutz zu bekommen. Wenn Sie aber verfolgt werden, weil Sie behindert sind, kann das ein Grund für Asyl bzw. die Anerkennung als Flüchtling sein. Wenn Sie in Ihrem Heimatland menschenunwürdig behandelt werden, weil Sie behindert sind, kann das ein Grund für subsidiären Schutz sein. Es ist dabei egal, wie schwer Ihre Behinderung ist. Für das Asylverfahren ist es entscheidend, dass Sie verfolgt oder schlecht behandelt werden, weil Sie behindert sind.
Wenn das auf Sie zutrifft, lassen Sie sich unbedingt vor Ihrer Anhörung von einer Beratungsstelle oder Anwält*innen beraten. Anwält*innen und Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie die Stadt, in der Sie leben, ein und suchen Sie nach Asyl, Aufenthaltsrecht oder Rechtsberatung. Mehr zum Thema Asylverfahren erfahren Sie in unserem Kapitel "Asylverfahren".

Habe ich eine andere Chance auf eine Aufenthaltserlaubnis?

Wenn Sie regelmäßige medizinische Betreuung benötigen und diese Behandlung in Ihrem Heimatland nicht bekommen können, besteht die Möglichkeit, dass das BAMF Ihnen ein nationales Abschiebungsverbot zuspricht. Mit einem nationalen Abschiebungsverbot bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Diese Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden, wenn sich Ihre Situation oder die Situation in Ihrem Heimatland nicht verändert. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Aufenthaltserlaubnis".

Wenn Sie keine medizinische Betreuung benötigen, aber wegen Ihrer Behinderung nicht arbeiten können und weder Ihr Heimatstaat noch Ihre Familie Sie in Ihrem Heimatland unterstützt, können Sie ebenfalls ein nationales Abschiebungsverbot bekommen. Mit einem nationalen Abschiebungsverbot bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Diese Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden, wenn sich Ihre Situation oder die Situation in Ihrem Heimatland nicht verändert.

Das BAMF wird während des Asylverfahrens prüfen, ob Ihnen ein nationales Abschiebungsverbot zusteht. Bringen Sie all Ihre deutschen und ausländischen Atteste von Ärzt*innen und Kliniken zu Ihrer Anhörung mit. Außerdem wird das BAMF die Situation in Ihrem Heimatland und Ihre Möglichkeiten dort genau überprüfen. Lassen Sie sich unbedingt vorab von einer Beratungsstelle oder Anwält*innen beraten. Anwält*innen und Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Geben Sie die Stadt, in der Sie leben, ein und suchen Sie nach Asyl, Aufenthaltsrecht oder Rechtsberatung. Mehr zum Thema Asylverfahren erfahren Sie in unserem Kapitel "Asylverfahren".

Kann ich auch während des Asylverfahrens oder mit Duldung einen Schwerbehindertenausweis bekommen?

Der deutsche Staat unterstützt Menschen mit Behinderung, um die Nachteile, die behinderte Menschen aufgrund ihrer Behinderung haben, auszugleichen. Das nennt man „Nachteilsausgleich.“ Um Unterstützung vom Staat zu bekommen, müssen Sie sich aber zuerst für einen „Schwerbehindertenausweis“ registrieren.  Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt „Unterstützt der Staat Menschen mit Behinderung?“ in unserem Kapitel „Menschen mit Behinderung“.

Einen Schwerbehindertenausweis können Sie auch während Ihres Asylverfahrens oder mit Duldung beantragen. Wenn Sie noch im Asylverfahren sind, gilt allerdings folgendes: Die Gültigkeit Ihres Schwerbehindertenausweises richtet sich nach der Gültigkeit Ihrer Aufenthaltsgestattung. Wenn ihre Aufenthaltsgestattung nicht mehr gültig ist, ist also auch Ihr Schwerbehindertenausweis nicht mehr gültig. Für Menschen mit Duldung ist dies seit 2021 nicht mehr so: Die Gültigkeitsdauer Ihres Schwerbehindertenausweises ist von der Gültigkeitsdauer Ihrer Duldung unabhängig.

Kann ich trotz Arbeitsunfähigkeit eine Niederlassungserlaubnis bekommen?

In der Regel können Sie keine Niederlassungserlaubnis bekommen, solange Sie finanzielle Unterstützung vom Sozialamt bekommen. Wenn Sie behindert sind, kann von dieser Bedingung aber eine Ausnahme gemacht werden: Wenn Ihre Behinderung der Grund ist, warum Sie nicht arbeiten können, können Sie trotzdem eine Niederlassungserlaubnis bekommen. Sie müssen Ihre Arbeitsunfähigkeit aber mit Attesten von Ärzt*innen nachweisen können.

Wichtig

Weitere wichtige Informationen für geflüchtete Menschen finden Sie in unseren Kapiteln „Asylverfahren“ und „Aufenthaltserlaubnis für Geflüchtete“.

Ein Projekt von:

Gefördert durch: