Wenn Sie in Ihrem Heimatland wegen Ihrer sexuellen Identität oder Geschlechts-Identität verfolgt werden und Ihr Leben in Gefahr ist oder Sie eine Gefängnisstrafe oder unmenschliche Behandlung fürchten müssen, können Sie einen Schutzstatus als Asylberechtigte*r oder Flüchtling bekommen. Die Verfolgung muss aber sehr schwerwiegend sein. Beschimpfungen und ähnliches reichen nicht aus. Sie müssen bei Ihrer Anhörung im BAMF also belegen, dass Sie lesbisch, schwul, bisexuell, transgender oder intersexuell sind und dass Sie in Ihrem Heimatland konkret gefährdet sind. Das BAMF wird die Situation von LGBTQIA+ in Ihrem Land bei seiner Entscheidung berücksichtigen. Ihre Chancen auf eine Anerkennung als Asylberechtigte*r oder Flüchtling hängen also von der generellen Situation in Ihrem Heimatland für LGBTQIA+ und Ihrer konkreten persönlichen Verfolgungsgeschichte ab. Lassen Sie sich unbedingt vorab von einer Anwältin oder einem Anwalt oder einer Beratungsstelle, die auf LGBTQIA+ spezialisiert sind, beraten. Erste Anlaufstellen finden Sie auf der Website von queer-refugees.de. Mehr zum Thema Anhörung erfahren Sie in unserem Kapitel „Asylverfahren“.
Bitte beachten Sie: Die Mitarbeiter*innen des BAMF dürfen während der Anhörung sehr persönliche Fragen zu Ihrer sexuellen oder Geschlechts-Identität und Ihrem Sexleben fragen. Sie dürfen aber wählen, ob Sie von einer Frau oder einem Mann befragt werden. Außerdem gibt es besonders geschulte Mitarbeiter*innen für die Anhörung von LGBTQIA+. Informieren Sie das BAMF bereits mit Ihrem Asylantrag über Ihre Wünsche.