Duldung

Aktualisiert 01.02.2023

Wer bekommt eine Duldung?

Eine Duldung nach §60a Aufenthaltsgesetz wird erteilt, wenn eine Person Deutschland eigentlich verlassen muss, aber die Ausreise vorübergehend nicht möglich ist. Die Ausreise ist nicht möglich, wenn Abschiebungshindernisse bestehen oder es andere Gründe für die weitere Anwesenheit in Deutschland gibt. Abschiebungshindernisse können beispielsweise eine schwere Krankheit oder fehlende Papiere sein. Andere Gründe können zum Beispiel die Aufnahme einer Ausbildung oder die Pflege eines kranken Familienangehörigen in Deutschland sein.

Neben der Duldung nach §60a gibt es auch spezielle Duldungen, wie die Ausbildungsduldung oder die Beschäftigungsduldung. Für diese gelten andere Voraussetzungen und Regeln. Mehr dazu erfahren Sie in unseren Kapiteln "Ausbildungsduldung" und "Beschäftigungsduldung". Informationen zur sogenannten "Duldung light" nach §60b Aufenthaltsgesetz finden Sie in unserem Kapitel "Duldung für Menschen mit ungeklärter Identität".

 

Was muss ich wissen?

Was ist eine Duldung?

Die Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern ein Aufenthaltspapier. Der Inhaber hält sich rechtmäßig in Deutschland auf, die Ausreisepflicht bleibt aber weiterhin bestehen. Eine Duldung wird in der Regel nur für einige Tage, Wochen oder Monate ausgestellt. Wenn das Abschiebehindernis oder ein anderer Grund für eine Duldung weiterhin besteht, wird Ihre Duldung verlängert. Wenn das Abschiebehindernis oder der andere Grund wegfällt, wird Ihre Duldung nicht verlängert. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt "Wie lange gilt meine Duldung?".

 

Kann ich eine Duldung bekommen?

Wenn Ihr Asylantrag abgelehnt wurde oder Sie ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland eingereist sind und keinen Asylantrag stellen, müssen Sie Deutschland in der Regel verlassen. Unter bestimmten Umständen kann Ihnen aber eine Duldung ausgestellt werden.

Sie können eine Duldung bekommen, wenn:

  • Ihre Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, es also ein Hindernis für die Abschiebung gibt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie keinen Pass haben, Sie gesundheitlich nicht in der Lage sind zu reisen oder es gar keine Flugverbindung in Ihr Heimatland gibt. In diesen Fällen müssen Sie sogar eine Duldung bekommen, d.h. die Ausländerbehörde ist verpflichtet, Ihnen eine Duldung auszustellen.
  • Ihre weitere Anwesenheit in Deutschland aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen erforderlich ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie kurz vor Ihrem Schulabschluss stehen, eine medizinische Behandlung abschließen müssen, ein krankes Familienmitglied in Deutschland betreuen oder an einer berufsvorbereitenden Maßnahme teilnehmen oder studieren. In diesen Fällen kann Ihnen die Ausländerbehörde eine Duldung erteilen, sie muss aber nicht („Ermessensduldung“).
  • Das öffentliches Interesse Ihre weitere Anwesenheit in Deutschland erfordert. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Zeug*in in einem Gerichtsverfahren sind.
  • Sie eine qualifizierte duale Ausbildung oder schulische Ausbildung oder ein duales Studium beginnen. In diesem Fall bekommen Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte "Ausbildungsduldung". Im Gegensatz zu anderen Duldungsarten gilt eine Ausbildungsduldung für die gesamte Dauer der Ausbildung, also in der Regel für zwei bis drei Jahre. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Ausbildungsduldung".
  • Sie seit mindestens 12 Monaten eine Duldung haben, Sie Ausweispapiere aus Ihrem Land haben, Sie seit mindestens 18 Monaten mindestens 35 Stunden pro Woche arbeiten, Sie keine Leistungen vom Sozialamt bekommen können, Sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau A2 oder höher haben und Sie vor dem 01.08.2018 nach Deutschland eingereist sind. Wenn Sie all diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie eine Duldung für 30 Monate bekommen. Diese Duldung nennt man „Beschäftigungsduldung“. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Beschäftigungsduldung".
  • das Innenministerium Ihres Bundeslands oder das Bundesinnenministerium einen Abschiebestopp für Menschen aus Ihrem Land erlassen hat. Das wird aber nur sehr selten und nur in akuten Katastrophensituationen (z.B., wenn es eine Hungersnot in Ihrem Land gibt) gemacht.

Eine Beratungsstelle oder eine Anwaltskanzlei können Ihnen sagen, ob Sie eine Duldung bekommen können und was zu tun ist. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Hier können Sie die Stadt, in der Sie leben, eingeben und nach Asyl, Aufenthaltsrecht oder Rechtsberatung suchen.

Welche Rechte und Pflichten habe ich mit einer Duldung?

Für Menschen mit Duldung gelten viele spezielle Regelungen und sie haben nur eingeschränkte Rechte:

  • Sie dürfen nur arbeiten, wenn die Ausländerbehörde Ihnen eine Arbeitserlaubnis erteilt hat. Mehr dazu in unserem Kapitel "Arbeitserlaubnis".
  • Sie dürfen eine Ausbildung machen oder studieren. Für eine duale Ausbildung brauchen Sie allerdings auch eine Arbeitserlaubnis.
  • Sie haben keinen Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs. Sie können aber nach einem freien Platz in einem Integrationskurs fragen und einen entsprechenden Antrag beim BAMF stellen. Mehr dazu in unserem Kapitel "Integrationskurse".
  • Sie erhalten Asylbewerberleistungen und keine Leistungen vom Jobcenter.
  • Sie bekommen in der Regel kein Eltern- und Kindergeld.
  • Sie dürfen in der Regel nicht in eine andere Stadt oder in ein anderes Bundesland umziehen, solange Sie staatliche Leistungen beziehen.
  • Sie dürfen in der Regel nicht ins Ausland reisen. Wenn Sie aus Deutschland ausreisen, kann das den Widerruf oder das Erlöschen Ihrer Duldung zur Folge haben.
  • Sie müssen gegenüber der Ausländerbehörde Angaben über Ihre Identität und Staatsbürgerschaft machen und entsprechende Dokumente vorlegen.
  • Die Ausländerbehörde darf Daten von Ihrem Smartphone oder Ihrem Computer auswerten, wenn das für die Feststellung Ihrer Identität notwendig ist.

Menschen mit Duldung sind verpflichtet daran mitzuwirken, dass Ihre Identität geklärt ist und Ihre Abschiebung möglich ist. Das nennt man "Mitwirkungspflicht". So kann es zum Beispiel sein, dass Sie von den Behörden verpflichtet werden, einen Pass für Ihr Heimatland zu beantragen. Wenn Sie sich nicht um einen Pass bemühen, kann Ihnen die Ausländerbehörde eine Duldung nach §60b AufenthG geben. Das ist eine Form der Duldung, die viele negative Auswirkungen für Sie hat. Außerdem können Ihre Asylbewerberleitungen gekürzt werden. Und Sie können sich sogar strafbar machen.

Beachten Sie bitte: Wenn die Ausländerbehörde Ihre Mitwirkung verlangt, kann es von Vorteil sein, sich von einer Beratungsstelle oder einer Anwaltskanzlei beraten zu lassen. Sie sind nicht in jedem Fall zu jeder Handlung verpflichtet. Die Anwaltskanzlei oder eine Beratungsstelle können Ihnen sagen, was Sie tatsächlich tun müssen und welche Folgen das für Sie haben kann. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Hier können Sie die Stadt, in der Sie leben, eingeben und nach Asyl, Aufenthaltsrecht oder Rechtsberatung suchen.

 

Wie lange gilt meine Duldung?

Eine Duldung gilt in der Regel nur für kurze Zeit. Häufig gelten Duldungen für einen, drei oder sechs Monate und müssen dann verlängert werden. Wenn Ihre Abschiebung weiterhin nicht möglich ist, wird diese verlängert. Eine Duldung kann so über viele Jahre immer wieder verlängert werden. Wenn der ursprüngliche Grund für Ihre Duldung nicht mehr gilt und es keinen neuen Grund für eine Duldung gibt, wird Ihre Duldung nicht verlängert. In diesem Fall droht die Abschiebung.

Bitte beachten Sie: Das in der Duldung genannte Datum ist keine Garantie, dass Sie bis dahin nicht abgeschoben werden. In vielen Duldungen steht ein Hinweis, dass die Duldung ihre Gültigkeit verliert, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt. Dieses Ereignis kann z.B. das Ende Ihrer medizinischen Behandlung sein oder das Eintreffen Ihres Passes. Die Ausländerbehörde kann Ihre Duldung außerdem jederzeit widerrufen, wenn die Gründe für Ihre Duldung nicht mehr bestehen. Wenn Sie also z.B. eine Duldung bekommen haben, weil es keine Flugverbindung in Ihr Heimatland gab und diese Flugverbindung jetzt besteht, kann die Ausländerbehörde Ihre Duldung widerrufen. Die Duldung verliert dann Ihre Gültigkeit und Sie können abgeschoben werden.

Kann ich trotz einer Duldung abgeschoben werden?

Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern eine Aussetzung der Abschiebung. Eine Duldung beseitigt die Ausreisepflicht also nicht, sondern unterbricht sie nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Wenn Ihre Duldung abläuft, ungültig wird oder widerrufen wird, können Sie in der Regel abgeschoben werden. Ihre Abschiebung kann dann sofort und ohne weitere Abschiebungsandrohung durchgeführt werden. Wenn Sie bereits länger als ein Jahr geduldet waren, muss Ihnen eine Abschiebung aber mindestens einen Monat vorher angekündigt werden. Sie erhalten in diesem Fall erneut eine Abschiebungsandrohung. Dies gilt allerdings nicht für Menschen, die eine Duldung nach §60b haben.

Wo und wie kann ich eine Duldung beantragen?

Eine Duldung können Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Dazu müssen Sie einen Termin vereinbaren und alle Unterlagen mitbringen, die sie für Ihren Antrag benötigen. Wenn Sie zum Beispiel eine "Ausbildungsduldung" beantragen möchten, ist es ratsam, Ihren Ausbildungsvertrag und gegebenenfalls eine Bestätigung der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer mitzubringen.

Wenn Ihre Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, bekommen Sie in der Regel automatisch eine Duldung. Das heißt, dass Sie sie nicht extra beantragen müssen. Die Ausländerbehörde sollte deshalb immer über alle relevanten Ereignisse informiert werden. Beratungsstellen oder Anwaltskanzleien können Informationen und Unterstützung liefern. 

Die für Sie zuständige Ausländerbehörde finden Sie auf bamf.de.

Kann ich mit Duldung heiraten?

Eine Duldung ist an sich kein Hindernis für eine Heirat. Um bei einem deutschen Standesamt heiraten zu können, benötigen Sie allerdings eine Reihe von Dokumenten, unter anderem auch einen Pass. Wenn der Grund für Ihre Duldung der fehlende Pass ist, ist es von Vorteil, sich von einer Beratungsstelle oder einer Anwaltskanzlei beraten zu lassen. Mehr zum Thema Heirat finden Sie in unserem Kapitel "Heirat".

Kann ich mit Duldung eine Aufenthaltserlaubnis bekommen?

Viele Menschen leben jahrelang von Duldung zu Duldung in Deutschland. Es gibt aber auch Möglichkeiten für Geduldete eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Bleiberecht für Geduldete".

Neu: Seit dem 31. Dezember 2022 gibt es das „Chancen-Aufenthaltsrecht“. Wenn Sie bis zum 31. Oktober 2022 bereits mindestens fünf Jahre in Deutschland gelebt haben, können Sie das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen. Das ist eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate. In dieser Zeit können Sie sich darum kümmern, einen Pass zu bekommen, damit sie unter Umständen nach den 18 Monaten einen sicheren Aufenthalt bekommen. Weitere Informationen zum „Chancen-Aufenthaltsrecht“ finden Sie im Kapitel Chancen-Aufenthaltsrecht.

Wo finde ich Beratung & Unterstützung?

Wenn Sie eine Duldung haben, ist es zu empfehlen, sich von einer Beratungsstelle oder einer Anwaltskanzlei beraten zu lassen. Jeder Fall ist einzigartig. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auf unserer Seite Lokale Informationen. Hier können Sie die Stadt, in der Sie leben, eingeben und nach Asyl, Aufenthaltsrecht oder Rechtsberatung suchen.

Wichtig

Menschen, die eine Duldung bekommen, weil sie keinen Pass haben und sich nicht um einen neuen Pass bemühen, bekommen nach §60b AufenthG eine sogenannte „Duldung mit ungeklärter Identität“. Sie wird oft auch „Duldung light“ genannt. Wenn Sie eine solche Duldung haben, haben Sie viele Nachteile. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel "Duldung für Menschen mit ungeklärter Identität".

Klarstellung

Die asylbezogenen Inhalte auf unserer Website sind im Rahmen von Projektförderungen entstanden, welche ausschließlich durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration gefördert wurden. Diese Förderungen fanden im Zeitraum vom 01.09.2016 bis zum 31.12.2022 statt. Aufgrund eines Redaktionsfehlers wurden einzelne Themenseiten mit asylbezogenen Inhalten mit unzutreffenden Förderlogos (BMI, AMIF EU sowie IRC) versehen - diese Förderlogos beziehen sich auf die seit dem 01.01.2023 laufende Förderung für das Projekt "Handbook Germany : Together – zentrale, digitale Anlaufstelle". Die Korrektur der Logos auf Themenseiten mit asylbezogenen Inhalten wurde am 02.09.2024 vorgenommen.

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