Sie können gegen die Entscheidung des BAMF klagen. Dann entscheidet ein Gericht darüber, ob Sie nicht doch Asyl, den Flüchtlingsschutz, subsidiären Schutz oder eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines Abschiebungsverbots bekommen können. Eine Beratungsstelle oder ein Anwalt können Ihnen sagen, ob eine Klage in Ihrem Fall sinnvoll ist und was zu tun ist. Einen Anwalt oder eine Beratungsstelle finden Sie z.B. auf bei ProAsyl oder auf rechtsberaterkonferenz.de.
Bei einer einfachen Ablehnung haben Sie zwei Wochen Zeit, um die Klage einzureichen. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt, an dem Sie den Bescheid erhalten haben. Das Zustellungsdatum Ihres Bescheids zählt als Beginn Ihrer Klagefrist. Heben Sie deswegen den Briefumschlag auf. Bei einer Ablehnung als „unzulässig“ oder „offensichtlich unbegründet“ haben Sie eine Woche Zeit, um die Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einzureichen und zusätzlich einen Eilantrag zu stellen. Akzeptiert das Gericht den Eilantrag, können Sie während des Gerichtsverfahrens in Deutschland bleiben. Ansonsten können Sie in diesem Fall abgeschoben werden, auch wenn über Ihre Klage noch gar nicht entschieden wurde. Achtung: Wenn Sie eine Ablehnung als „unzulässig“ aufgrund der Dublin-Verordnung bekommen haben und einen Eilantrag stellen, beginnt Ihre sechsmonatige Überstellungsfrist von vorn. Lassen Sie sich hier unbedingt vorab von einem Anwalt beraten. Mehr zum Thema Dublin-Verordnung erfahren Sie in unserem Kapitel "Dublin-Verfahren".
Wenn keine Zeit mehr bleibt, mit einer Beratungsstelle oder einem Anwalt zu sprechen, können Sie auch selbst zum zuständigen Verwaltungsgericht gehen und dort Ihre Klage schriftlich oder mündlich einreichen. Muster für Klagen finden Sie hier (für eine einfache Ablehnung), hier (für eine Ablehnung als „unzulässig“) und hier (für eine Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“). Welches Verwaltungsgericht für Sie zuständig ist, steht in Ihrem Bescheid vom BAMF. Bei jedem Verwaltungsgericht gibt es eine Rechtsantragsstelle, die Ihnen mit der Klage hilft. Wenn Sie das gemacht haben, sollten Sie danach trotzdem zu einem Anwalt gehen. Sie haben jetzt noch zwei Wochen, um dem Gericht mitzuteilen, warum die Entscheidung des BAMF falsch ist. Dafür sollten Sie sich von einem Anwalt helfen lassen.
Sie können nicht abgeschoben werden, während Ihre Klage läuft. Das gilt bei einer „einfachen“ Ablehnung oder wenn Ihr Eilantrag akzeptiert wurde. Sie dürfen Ihre Aufenthaltsgestattung behalten und erhalten weiter Asylbewerberleistungen. Es dauert oft sehr lange bis das Gericht entscheidet. Es kann sein, dass Sie ein Jahr oder länger warten müssen.
Nachdem Sie die Klage eingereicht haben, prüft das Verwaltungsgericht noch einmal Ihre Fluchtgründe und die Entscheidung des BAMF. Das heißt, die Richter lesen das Protokoll Ihrer Anhörung, sichten Ihre Beweise und laden Sie anschließend in der Regel zu einer Gerichtsverhandlung ein, in der Sie noch einmal befragt werden. Danach entscheidet das Gericht:
- Wenn die Richter entscheiden, dass Sie die Voraussetzungen für eine Schutzgewährung als Asylberechtigter, Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter erfüllen oder ein nationales Abschiebungsverbot festgestellt wird, wird der ablehnende Bescheid aufgehoben und Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis.
- Wenn die Richter die Ablehnung aller Schutzformen bestätigen, wird Ihre Klage abgewiesen und Ihre Ausreisepflicht bleibt bestehen.
Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist das Asylverfahren in der Regel beendet. Ihr Rechtsanwalt kann einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Wenn das Oberverwaltungsgericht diesen Antrag akzeptiert, wird erneut über Ihren Asylantrag entschieden. Dies passiert aber nur sehr selten. Zum Beispiel, wenn entscheidende Fragen (z.B. über Ihre Fluchtgründe) ungeklärt geblieben sind oder die Gerichte sehr unterschiedliche Meinungen in einer Frage vertreten.