Schulsystem in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg besuchen Kinder nach der Grundschule entweder die Hauptschule bzw. Werkrealschule, die Realschule, die Gemeinschaftsschule oder das Gymnasium.
Das Schulsystem
Grundschule
Die Grundschule dauert in Baden-Württemberg vier Jahre.
Nach der Grundschule entscheiden die Eltern, auf welche Schule ihr Kind danach geht. Die Schule hilft mit einer Empfehlung bei der Entscheidung. Es gibt vier Möglichkeiten
- die Hauptschule bzw. Werkrealschule
- die Realschule
- die Gemeinschaftsschule
- das Gymnasium
Hauptschule bzw. Werkrealschule
Die Hauptschule beginnt in der 5. Klasse und endet meistens mit der 9. Klasse. Auch die Werkrealschule startet mit der 5. Klasse, endet aber mit der 10. Klasse. Beide Schulen bereiten Ihr Kind frühzeitig auf die Berufs- und Arbeitswelt vor. Ihr Kind kann dort den Hauptschulabschluss nach der 9. oder 10. Klasse oder den Werkrealschulabschluss nach der 10. Klasse erwerben. Mit all diesen Abschlüssen hat Ihr Kind die Möglichkeit, eine Berufsausbildung zu beginnen. Schüler*innen mit dem Werkrealabschluss und guten Noten können auf ein berufliches Gymnasium wechseln. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung".
Realschule
Die Realschule beginnt in der 5. Klasse und endet mit der 9. bzw. 10. Klasse. Das Ziel der Realschule ist der Realschulabschluss nach der 10. Klasse. Es gibt aber auch die Möglichkeit, die Realschule nach der 9. oder 10. Klasse mit dem Hauptschulabschluss zu verlassen. In den Realschulen in Baden-Württemberg gibt es pro Klasse und Fach jeweils zwei Lernniveaus. Diese Lernniveaus entscheiden darüber, ob Ihr Kind die Schulform wechseln kann – zum Beispiel von der Realschule auf die Gemeinschaftsschule.
Sowohl mit dem Hauptschulabschluss als auch dem Realschulabschluss hat Ihr Kind die Möglichkeit, eine Berufsausbildung zu beginnen. Schüler*innen mit dem Realschulabschluss und guten Noten können auf ein Gymnasium wechseln.Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung".
Gemeinschaftsschule
Die Gemeinschaftsschule beginnt mit der 5. Klasse und endet mit der 9., 10. oder 13. Klasse. In Gemeinschaftsschulen lernen alle Schüler zusammen, aber auf unterschiedlichen Niveaus. Jeder Schüler kann für jedes Fach wählen, auf welchem Niveau er lernen möchte. In diesen Schulen werden die Kinder intensiv betreut. Ihr Kind kann dort den Hauptschulabschluss nach der 9. oder 10. Klasse, den Realschulabschluss nach der 10. Klasse oder die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) nach der 13. Klasse erwerben. Mit allen drei Abschlüssen hat Ihr Kind die Möglichkeit, eine Berufsausbildung zu beginnen. Mit Abitur kann Ihr Kind zwischen einer Berufsausbildung und einem Studium wählen.Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem".
Gymnasium
Das Gymnasium beginnt in der 5. Klasse und endet mit dem Abitur in der 12. Klasse. In Gymnasien haben die Schüler viel Unterrichtsstoff. So müssen sie zum Beispiel mindestens zwei Fremdsprachen lernen. Wer das Gymnasium nach der 9. bzw. 10. Klasse verlässt, hat meist automatisch mindestens den Hauptschul- bzw. Realschulabschluss. Mit Abitur kann Ihr Kind studieren oder eine Berufsausbildung beginnen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem".
Wie melde ich mein Kind bei einer Schule an?
Wann müssen geflüchtete Kinder eine Schule besuchen?
Nach sechs Monaten in Deutschland muss Ihr Kind in die Schule gehen, wenn Sie in Baden-Württemberg leben.
Sie werden rechtzeitig per Post über die Adresse der zuständigen Schule und die Anmeldung dort informiert. Kinder, die noch kein oder wenig Deutsch sprechen, werden zunächst in speziellen Deutschklassen unterrichtet.
Die Mitarbeiter*innen in Ihrer Unterkunft helfen Ihnen bei der Anmeldung.
Wann und wo kann ich mein Kind einschulen?
Sie bekommen rechtzeitig vor der Einschulung eine Einladung der für Ihr Kind zuständigen Grundschule mit allen Informationen und einem Termin. Zu diesem Termin müssen Sie Ihr Kind persönlich anmelden. Die für Sie zuständige Grundschule ist die Grundschule, die Ihrer Wohnung am nächsten ist. Sollten Sie keinen Brief erhalten, melden Sie sich einfach direkt bei der nächstgelegenen Grundschule. Bei der Anmeldung wird Ihr Kind schulärztlich untersucht und seine Deutschkenntnisse werden überprüft.
Die Mitarbeiter*innen im Kindergarten Ihres Kindes können Sie beraten.
Allgemeine Informationen zu Schule
Informationen und Regelungen, die in allen Bundesländern gelten.
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