Schulsystem in Bayern
In Bayern besuchen Kinder nach der Grundschule entweder die Mittelschule, eine Realschule oder das Gymnasium.
Das Schulsystem
Grundschule
Die Grundschule dauert in Bayern vier Jahre.
Nach der Grundschule wechseln die Kinder auf eine weiterführende Schule. Es gibt drei Möglichkeiten:
- die Mittelschule
- die Realschule
- das Gymnasium
Um auf die Realschule oder das Gymnasium zu wechseln ist ein bestimmter Notendurchschnitt nötig. Kinder mit schlechteren Noten können an einem dreitägigen Probeunterricht und einer schriftlichen und mündlichen Prüfung teilnehmen. Besteht der*die Schüler*in diese Prüfungen mit mindestens der Note 4, kann er*sie auf die gewünschte Schule gehen.
Mittelschule
Die Mittelschule beginnt in der 5. Klasse und endet mit der 9. oder der 10. Klasse. Die Mittelschule bereitet Ihr Kind frühzeitig auf die Berufs- und Arbeitswelt vor. Ihr Kind kann dort den Erfolgreichen oder Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule nach der 9. oder den Mittleren Schulabschluss nach der 10. Klasse erwerben. Mit allen drei Abschlüssen hat Ihr Kind die Möglichkeit eine Berufsausbildung zu beginnen.
Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Schüler*innen mit dem Mittleren Schulabschluss können ihre Schullaufbahn an einer Beruflichen Oberschule, einer Fachakademie oder einem Gymnasium fortsetzen. Schüler*innen, die nach der Mittelschule auf eine andere Schulform wechseln wollen, können sich von ihren Lehrer*innen beraten lassen.
Realschule
Die Realschule beginnt in in Bayern in der 5. Klasse und endet mit der 10. Klasse. Das Ziel der Realschule ist der Realschulabschluss nach der 10. Klasse. Es gibt aber auch die Möglichkeit, die Realschule nach der 9. oder 10. Klasse mit dem Erfolgreichen oder Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule zu verlassen. In den bayerischen Realschulen entscheiden sich die Schüler*innen ab der 7. Klasse für einen bestimmten Schwerpunkt wie Wirtschaft, Sprachen oder Naturwissenschaften / Technik. Mit dem Realschulabschluss hat Ihr Kind die Möglichkeit, eine Berufsausbildung zu beginnen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Schüler*innen mit Realschulabschluss und guten Noten können – meist nach Bestehen einer Aufnahmeprüfung – auf ein Gymnasium wechseln.
Gymnasium
Das Gymnasium beginnt in der 5. Klasse und endet mit dem Abitur in der 12. bzw. 13. Klasse. In Gymnasien haben die Schüler*innen viel Unterrichtsstoff. So müssen sie zum Beispiel mindestens zwei Fremdsprachen lernen. Wer das Gymnasium nach der 9. bzw. 10. Klasse verlässt, hat meist automatisch mindestens den Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule bzw. Realschulabschluss. Mit dem Abitur nach der 12. Klasse kann Ihr Kind studieren oder eine Berufsausbildung beginnen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem".
Wie melde ich mein Kind bei einer Schule an?
Wann müssen geflüchtete Kinder eine Schule besuchen?
Wenn Sie in Bayern leben muss Ihr Kind nach drei Monaten in Deutschland in die Schule gehen. Das gilt aber nur, wenn Sie nicht mehr in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen. Kinder, die noch in Erstaufnahmeeinrichtungen sind, sind nicht schulpflichtig.
Sie werden rechtzeitig per Post über die Adresse der zuständigen Schule und die Anmeldung dort informiert. Kinder, die noch kein oder wenig Deutsch sprechen, werden zunächst in speziellen Deutschklassen unterrichtet.
Die Mitarbeiter*innen in Ihrer Unterkunft helfen Ihnen bei der Anmeldung.
Wann und wo kann ich mein Kind einschulen?
Sie müssen Ihr Kind bis April an der für Ihr Kind zuständigen Grundschule anmelden. Die für Ihr Kind zuständige Grundschule ist diejenige, die Ihrem Wohnort am nächsten ist. Sie erhalten vorab einen Brief mit allen nötigen Informationen per Post. Bei der Anmeldung wird Ihr Kind schulärztlich untersucht und seine Deutschkenntnisse werden überprüft.
Die Mitarbeiter*innen im Kindergarten Ihres Kindes können Sie beraten. Mehr Infos erhalten Sie in unserem Kapitel Einschulung.
Allgemeine Informationen zu Schule
Informationen und Regelungen, die in allen Bundesländern gelten.
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