Schulsystem in Brandenburg
In Brandenburg besuchen Kinder nach der Grundschule entweder eine Oberschule, eine Gesamtschule oder ein Gymnasium.
Das Schulsystem
Grundschule
Die Grundschule dauert in Brandenburg normalerweise sechs Jahre. Besonders begabte Kinder können die Grundschule aber auch schon nach fünf Jahren verlassen und auf eine weiterführende Schule wechseln.
Nach der Grundschule entscheiden die Eltern, auf welche Schule ihr Kind danach geht. Die Schule hilft mit einer Empfehlung bei der Entscheidung. Es gibt drei Möglichkeiten:
- die Oberschule
- die Gesamtschule
- das Gymnasium
Oberschule
Die Oberschule beginnt mit der 7. Klasse und endet mit der 10. Klasse. Ihr Kind kann dort die Einfache oder Erweiterte Berufsbildungsreife oder die Fachoberschulreife erwerben. Es gibt zwei Arten von Oberschulen:
- In den kooperativen Oberschulen werden die Schüler*innen ab dem zweiten Halbjahr der 7. Klasse in zwei verschiedenen Klassen unterrichtet, das heißt Ihr Kind muss sich in der 7. Klasse für einen der beiden Abschlüsse entscheiden. Ein Wechsel ist allerdings weiterhin möglich.
- In den integrativen Oberschulen werden alle Schüler*innen gemeinsam unterrichtet. Es gibt pro Fach je zwei verschiedene Kurse mit unterschiedlichen Anforderungen.
In beiden Schularten muss sich Ihr Kind in der 9. Klasse für einen Abschluss entscheiden. Mit allen drei Abschlüssen kann Ihr Kind eine Berufsausbildung beginnen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Schüler*innen mit Fachoberschulreife und guten Noten können außerdem an ein Gymnasium wechseln.
Gesamtschule
Die Gesamtschule beginnt mit der 7. Klasse und endet mit der 10. oder 13. Klasse. In Gesamtschulen werden alle Schüler*innen gemeinsam unterrichtet. In einigen Fächern gibt es je zwei Kurse mit unterschiedlich hohen Anforderungen. Ihr Kind kann an der Gesamtschule die Einfache oder Erweiterte Berufsbildungsreife nach neun Jahren, die Fachoberschulreife nach zehn Jahren oder das Abitur nach 13 Jahren erwerben. Mit allen vier Abschlüssen kann Ihr Kind eine Berufsausbildung beginnen. Mit Abitur kann Ihr Kind zwischen einer Berufsausbildung und einem Studium wählen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem".
Gymnasium
Auf einem Gymnasium macht man schon nach zwölf Jahren Abitur. In Gymnasien haben die Schüler*innen viel Unterrichtsstoff. So müssen sie zum Beispiel mindestens zwei Fremdsprachen lernen. Viele Gymnasien haben bestimmte Schwerpunkte wie Naturwissenschaften, Musik oder Kunst, Sprachen oder Sport. Wer das Gymnasium nach der 9. bzw. 10. Klasse verlässt, hat meist automatisch mindestens die Einfache bzw. Erweiterte Berufsbildungsreife, mit der man eine Berufsausbildung beginnen kann. Mit Abitur kann Ihr Kind eine Berufsausbildung oder ein Studium beginnen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem".
Wie melde ich mein Kind an einer Schule an?
Wann müssen geflüchtete Kinder eine Schule besuchen?
Sobald Sie die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen haben, muss Ihr Kind in die Schule gehen, wenn Sie in Brandenburg leben. Kinder und Jugendliche, die nie in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht waren, müssen sechs Wochen nach der Erteilung einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung in die Schule gehen.
Um Ihr Kind an einer Schule anzumelden, gehen Sie direkt zur nächstgelegenen Grundschule oder einer weiterführenden Schule Ihrer Wahl. Alle Schulen in Brandenburg finden Sie auf bildung-brandenburg.de. Die Schule wird Ihr Kind schulärztlich untersuchen lassen und seine Sprachkenntnisse prüfen. Kinder, die kein oder wenig Deutsch sprechen, werden zunächst in speziellen Deutschklassen unterrichtet.
Die Mitarbeiter*innen in Ihrer Unterkunft helfen Ihnen bei der Anmeldung.
Wann und wo kann ich mein Kind einschulen?
In Brandenburg müssen Sie Ihr Kind bis Ende Februar in der für Sie zuständigen Grundschule anmelden. Die für Sie zuständige Grundschule ist diejenige Grundschule, die Ihrer Wohnung am nächsten ist. Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung kann Ihnen bei der Suche nach der zuständigen Grundschule weiterhelfen. Sie können auch auf schulliste.eu oder bildung-brandenburg.de nach der nächstgelegenen Grundschule suchen. Bei der Anmeldung wird Ihr Kind schulärztlich untersucht und seine Deutschkenntnisse werden überprüft.
Die Mitarbeiter*innen im Kindergarten Ihres Kindes können Sie beraten. Weitere Infos erhalten Sie in unserem Kapitel Einschulung.
Allgemeine Informationen zu Schule
Informationen und Regelungen, die in allen Bundesländern gelten.
Unsere Community im Forum
Finde schnell Antworten auf deine Fragen zu jedem Thema. Profitiere von der Erfahrung deiner Community und tausche dich aus.
Weiter zum Forum