Schulsystem in Bremen
In Bremen können Kinder nach der Grundschule entweder eine Oberschule oder das Gymnasium besuchen. Außerdem besteht die Möglichkeit, ab der 9. Klasse eine sogenannte Werkschule zu besuchen.
Das Schulsystem
Grundschule
Die Grundschule dauert in Bremen vier Jahre.
Nach der Grundschule entscheiden die Eltern, auf welche Schule ihr Kind danach geht. Die Schule hilft mit einer Empfehlung bei der Entscheidung. Es gibt zwei Möglichkeiten:
- die Oberschule
- das Gymnasium
Oberschule
Die Oberschule beginnt in der 5. Klasse und endet mit der 10. bzw. der 13. Klasse. In der Oberschule lernen alle Schüler*innen gemeinsam. Für die einzelnen Fächer gibt es je zwei Kurse mit unterschiedlich hohen Anforderungen. Ihr Kind kann hier nach zehn Schuljahren die Erweiterte Berufsbildungsreife oder den Mittleren Schulabschluss und nach 13 Jahren das Abitur erwerben. In einigen Schulen kann Ihr Kind das Abitur auch bereits nach zwölf Jahren machen. Mit allen drei Abschlüssen kann Ihr Kind eine Berufsausbildung beginnen. Mit dem Abitur kann Ihr Kind zwischen einer Ausbildung und einem Studium wählen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem".
Werkschule
Die Werkschule beginnt in der 9. Klasse und endet mit der 11. Klasse. Sie soll die Schüler*innen mit viel Praxisunterricht auf ihre berufliche Zukunft vorbereiten. Ihr Kind kann an dieser Schule die Einfache Berufsbildungsreife nach zehn Jahren oder die Erweiterte Berufsbildungsreife nach elf Jahren erreichen. In der Werkschule hat Ihr Kind also ein Jahr mehr Zeit zum Erwerb der Erweiterten Berufsbildungsreife als in der Oberschule. Mit beiden Abschlüssen kann Ihr Kind eine Berufsausbildung beginnen.Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung".
Will Ihr Kind eine Werkschule besuchen, kann es sich bewerben, wenn es in der achten Klasse ist. In der Oberschule Ihres Kindes gibt es dafür Bewerbungsformulare. Die Lehrer*innen wissen auch, welche weiteren Bewerbungsunterlagen nötig sind. Der Antrag wird dann von den Schüler*innen bei der entsprechenden Werkschule bis Ende Mai des Bewerbungsjahres eingereicht.
Gymnasium
Auf einem Gymnasium macht man schon nach zwölf Jahren Abitur. In Gymnasien haben die Schüler*innen viel Unterrichtsstoff. So müssen sie zum Beispiel mindestens zwei Fremdsprachen lernen Viele Gymnasien haben bestimmte Schwerpunkte wie Naturwissenschaften, Musik oder Kunst, Sprachen oder Sport. Jedes Gymnasium hat eigene Kriterien für die Aufnahme von Schüler*innen. Wer das Gymnasium nach der 9. bzw. 10. Klasse verlässt, hat meist automatisch mindestens die Erweiterte Berufsbildungsreife bzw. den Mittleren Schulabschluss. Mit diesen beiden Abschlüssen kann man eine Berufsausbildung beginnen. Mit dem Abitur kann Ihr Kind sich entscheiden, ob es eine Berufsausbildung oder ein Studium beginnen will. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem".
Wie melde ich mein Kind an einer Schule an?
Wann müssen geflüchtete Kinder eine Schule besuchen?
Wenn Sie in Bremen leben, muss Ihr Kind sobald Sie die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen haben, in die Schule gehen.
Sie bekommen einen Brief von der für Ihr Kind zuständigen Schule mit allen Informationen und einem Termin für die Anmeldung. Kinder, die kein oder wenig Deutsch sprechen, werden zunächst in speziellen Deutschklassen unterrichtet.
Die Mitarbeiter*innen in Ihrer Unterkunft helfen Ihnen bei der Anmeldung.
Wann und wo kann ich mein Kind einschulen?
In Bremen müssen Sie Ihr Kind im Januar bei der für Sie zuständigen Grundschule anmelden. Sie erhalten rechtzeitig eine Nachricht per Post, in der Sie die Adresse der für Sie zuständigen Grundschule und weitere Informationen finden. Bei der Anmeldung wird Ihr Kind schulärztlich untersucht und seine Deutschkenntnisse werden überprüft.
Die Mitarbeiter*innen im Kindergarten Ihres Kindes können Sie beraten. Weitere Infos erhalten Sie in unserem Kapitel Einschulung.
Allgemeine Informationen zu Schule
Informationen und Regelungen, die in allen Bundesländern gelten.
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