Schulsystem in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen wechseln Kinder nach der Grundschule entweder auf die Hauptschule, eine Realschule, eine Sekundarschule, die Gesamtschule oder das Gymnasium.
Das Schulsystem
Grundschule
Die Grundschule dauert in Nordrhein-Westfalen vier Jahre.
Nach der Grundschule entscheiden die Eltern, auf welche Schule ihr Kind gehen soll. Die Schule hilft mit einer Empfehlung bei der Entscheidung. Es gibt fünf Möglichkeiten:
- Die Hauptschule
- Die Realschule
- Die Sekundarschule
- Die Gesamtschule
- Das Gymnasium
Hauptschule
Die Hauptschule beginnt in der 5. Klasse und endet mit der 9. bzw. 10. Klasse. Ihr Kind kann dort nach neun oder zehn Jahren den Hauptschulabschluss oder nach zehn Jahren und dem Besuch einer besonderen Klasse (Typ B) den Mittleren Schulabschluss erwerben. Mit dem Hauptschulabschluss bzw. dem Mittleren Schulabschluss kann Ihr Kind eine berufliche Ausbildung beginnen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Schüler*innen mit dem Mittleren Abschluss und besonders guten Leistungen können ihre Schulausbildung auch an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule fortsetzen.
Realschule
Die Realschule beginnt in der 5. Klasse und endet in der Regel mit der 10. Klasse mit dem Mittleren Schulabschluss. Mit diesem Abschluss kann eine Berufsausbildung begonnen werden. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Schüler*innen mit dem Mittleren Abschluss und besonders guten Leistungen können ihre Schulausbildung auch an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule fortsetzen. Ihr Kind hat außerdem auch die Möglichkeit, statt des Mittleren Abschlusses den Hauptschulabschluss zu erwerben.
Sekundarschule
Die Sekundarschule beginnt in der 5. Klasse und endet entweder in der 9. oder in der 10. Klasse. Sekundarschulen bieten sowohl eine frühzeitige berufliche Orientierung als auch die Möglichkeit, sich auf das Abitur vorzubereiten. Ihr Kind kann hier nach der 9. oder 10. Klasse den Hauptschulabschluss oder nach der 10. Klasse den Mittleren Schulabschluss erwerben. Mit diesen Abschlüssen kann Ihr Kind eine Berufsausbildung beginnen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Schüler*innen mit dem Mittleren Abschluss und besonders guten Leistungen können ihre Schulausbildung auch an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule fortsetzen.
Gesamtschule
Die Gesamtschule beginnt in der 5. Klasse und bietet alle Abschlüsse an. Das bedeutet, dass Ihr Kind sich nicht sofort für einen Schulabschluss entscheiden muss. Ihr Kind kann nach der 9. oder 10. Klasse den Hauptschulabschluss oder nach der 10. Klasse den Mittleren Schulabschluss oder nach der 11. bzw. 13. Klasse die Fachhochschulreife bzw. die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Mit dem Hauptschul- bzw. dem Mittleren Schulabschluss kann Ihr Kind eine Ausbildung beginnen. Mit der Fachhochschulreife bzw. dem Abitur kann Ihr Kind eine Ausbildung beginnen oder an einer Fachhochschule bzw. Universität studieren. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem".
Gymnasium
Auf einem Gymnasium macht man schon nach zwölf Jahren Abitur. In Gymnasien haben die Schüler*innen viel Unterrichtsstoff. Viele Gymnasien haben bestimmte Schwerpunkte wie Naturwissenschaften, Musik oder Kunst, Sprachen oder Sport. Wer das Gymnasium nach der 9. bzw. 10. Klasse verlässt, hat meist automatisch mindestens den Hauptschulabschluss bzw. den Mittleren Schulabschluss. Ihr Kind hat auch die Möglichkeit, hier die Fachhochschulreife zu erwerben. Damit kann es an einer Fachhochschule studieren. Mit dem Abitur kann Ihr Kind eine Berufsausbildung oder ein Studium beginnen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem".
Wie melde ich mein Kind an einer Schule an?
Wann müssen geflüchtete Kinder eine Schule besuchen?
In Nordrhein-Westfalen muss Ihr Kind in die Schule gehen, sobald Sie die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen und eine Aufenthaltsgestattung haben.
Sie bekommen einen Brief von Ihrer Gemeinde. Mit diesem Brief erhalten Sie alle nötigen Informationen und die Kontaktdaten des Kommunalen Integrationszentrums. Im Kommunalen Integrationszentrum werden Sie beraten und Ihr Kind wird schulärztlich untersucht. Anschließend sucht das Schulamt einen Schulplatz für Ihr Kind und informiert Sie darüber in einem weiteren Brief. Kinder, die noch kein oder wenig Deutsch sprechen, werden zunächst in speziellen Deutschklassen unterrichtet.
Die Mitarbeiter*innen in Ihrer Unterkunft helfen Ihnen bei der Anmeldung.
Wann und wo kann ich mein Kind einschulen?
In Nordrhein-Westfalen müssen Sie Ihr Kind bis spätestens November des Vorjahres an einer Grundschule Ihrer Wahl anmelden. Sie erhalten rechtzeitig einen Brief vom Schulverwaltungsamt mit allen nötigen Informationen und einem Termin. Zu diesem Termin melden Sie Ihr Kind dann persönlich an. Bei der Anmeldung wird Ihr Kind schulärztlich untersucht und seine Deutschkenntnisse werden überprüft.
Die Mitarbeiter*innen im Kindergarten Ihres Kindes können Sie beraten. Weitere Infos erhalten Sie in unserem Kapitel Einschulung.
Allgemeine Informationen zu Schule
Informationen und Regelungen, die in allen Bundesländern gelten.
Unsere Community im Forum
Finde schnell Antworten auf deine Fragen zu jedem Thema. Profitiere von der Erfahrung deiner Community und tausche dich aus.
Weiter zum Forum