Schulsystem in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz besuchen Kinder nach der Grundschule entweder eine Realschule plus, die Integrierte Gesamtschule oder das Gymnasium.
Das Schulsystem
Grundschule
Die Grundschule dauert in Rheinland-Pfalz vier Jahre.
Nach der Grundschule entscheiden die Eltern, auf welche Schule ihr Kind danach geht. Die Schule hilft mit einer Empfehlung bei der Entscheidung. Es gibt drei Möglichkeiten:
- die Realschule plus
- die Integrierte Gesamtschule
- das Gymnasium
Realschule plus
Die "Realschule plus" beginnt mit der 5. Klasse. Ihr Kind kann dort sowohl die "Berufsreife" ("Hauptschulabschluss") nach der 9. oder 10. Klasse als auch die "Mittlere Reife" ("qualifizierter Sekundarabschluss I") nach der 10. Klasse erwerben. Es gibt zwei Arten von Realschulen in Rheinland-Pfalz: In der "kooperativen Realschule" werden die Kinder nach zwei Jahren in der sogenannten Orientierungsstufe in zwei Klassen getrennt, d.h. Ihr Kind muss sich in der 6. Klasse entscheiden, ob es die "Berufsreife" oder die "Mittlere Reife" erwerben möchte. In der "integrativen Realschule" lernen alle Schüler*innen gemeinsam in einer Klasse. Hier muss sich Ihr Kind also nicht frühzeitig für einen Abschluss entscheiden. Ihr Kind kann sowohl mit der "Berufsreife" als auch mit der "Mittleren Reife" eine Ausbildung beginnen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Schüler*innen mit "Mittlerer Reife" und guten Leistungen können außerdem auf ein Gymnasium wechseln.
Integrierte Gesamtschule
Die Integrierte Gesamtschule beginnt mit der 5. Klasse und endet mit der 9., 10. oder 13. Klasse. In den Gesamtschulen lernen alle Schüler*innen gemeinsam in einer Klasse. Ihr Kind kann hier die "Berufsreife" ("Hauptschulabschluss") nach der 9. Klasse, die "Mittlere Reife" ("qualifizierter Sekundarabschluss I") nach der 10. Klasse, das "Fachabitur" oder das Abitur nach der 13. Klasse erwerben. Mit allen vier Abschlüssen kann Ihr Kind eine Berufsausbildung beginnen. Mit dem Fachabitur und dem Abitur kann Ihr Kind außerdem an einer Fachhochschule bzw. Universität studieren. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem".
Gymnasium
Das Gymnasium beginnt in der 5. Klasse und endet mit dem Abitur in der 13. Klasse. Mit dem Abitur kann Ihr Kind studieren oder eine Berufsausbildung beginnen. In Gymnasien haben die Schüler*innen viel Unterrichtsstoff. Wer das Gymnasium nach der 9. bzw. 10. Klasse verlässt, hat meist automatisch mindestens die "Berufsreife" oder die "Mittlere Reife". Mit allen Abschlüssen kann Ihr Kind eine Berufsausbildung beginnen. Mit dem Abitur kann Ihr Kind außerdem studieren. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem".
Wie melde ich mein Kind bei einer Schule an?
Wann müssen geflüchtete Kinder eine Schule besuchen?
Sobald Sie aus der Erstaufnahmeeinrichtung ausgezogen sind, muss Ihr Kind in die Schule gehen. Sie bekommen einen Brief von der für Ihr Kind zuständigen Schule mit allen Informationen. Kinder, die noch kein oder wenig Deutsch sprechen, werden zunächst in speziellen Deutschklassen unterrichtet.
Die Mitarbeiter*innen in Ihrer Unterkunft helfen Ihnen bei der Anmeldung. Sie können sich auch Unterstützung beim Jugendmigrationsdienst holen. Die Mitarbeiter*innen dort sprechen in der Regel verschiedene Sprachen.
Wann und wo kann ich mein Kind einschulen?
Sie bekommen im Jahr vor der Einschulung ein Schreiben Ihrer Gemeinde mit allen Informationen zur Anmeldung Ihres Kindes an der für Sie zuständigen Grundschule. Die für Sie zuständige Grundschule ist die Ihrem Wohnort nächste Grundschule. Sie müssen Ihr Kind an dieser Schule anmelden. Bei der Anmeldung wird Ihr Kind schulärztlich untersucht und seine Deutschkenntnisse werden überprüft.
Die Mitarbeiter*innen im Kindergarten Ihres Kindes können Sie beraten. Sie können sich auch Unterstützung beim Jugendmigrationsdienst holen. Die Mitarbeiter*innen dort sprechen in der Regel verschiedene Sprachen.
Allgemeine Informationen zu Schule
Informationen und Regelungen, die in allen Bundesländern gelten.
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