Schulsystem in Saarland
Im Saarland besuchen Kinder nach der Grundschule entweder die Gemeinschaftsschule oder das Gymnasium.
Das Schulsystem
Grundschule
Die Grundschule dauert im Saarland vier Jahre.
Nach der Grundschule wechseln die Kinder auf eine weiterführende Schule. Es gibt zwei Möglichkeiten:
- die Gemeinschaftsschule
- das Gymnasium
Ihr Kind kann nur auf Empfehlung der Grundschule auf ein Gymnasium wechseln. Wenn Sie Ihr Kind ohne diese Empfehlung auf ein Gymnasium schicken wollen, muss es an einem sogenannten Übergangsverfahren teilnehmen, das noch im zweiten Halbjahr der 4. Klasse beginnt. Dieses Übergangsverfahren besteht aus einem Test in Deutsch und Mathematik. Wenn Ihr Kind die Tests besteht, darf es auf ein Gymnasium wechseln.
Gemeinschaftsschule
Die Gemeinschaftsschule beginnt mit der 5. Klasse und endet mit der 9., 10. oder 13. Klasse. In einer Gemeinschaftsschule lernen alle Schüler*innen so lange wie möglich zusammen. Auf der Gemeinschaftsschule können Kinder alle Abschlüsse machen: den Hauptschulabschluss nach neun Jahren, den Mittleren Schulabschluss nach der 10. Klasse und das Abitur nach der 13. Klasse. Mit allen drei Abschlüssen kann Ihr Kind eine Berufsausbildung beginnen. Mit Abitur kann Ihr Kind zwischen einer Ausbildung und einem Studium wählen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem".
Gymnasium
Das Gymnasium beginnt in der 5. Klasse und endet mit dem Abitur in der 12. Klasse. In Gymnasien lernen die Schüler*innen besonders viel und müssen sehr fleißig sein. Wer das Gymnasium nach der 9. bzw. 10. Klasse verlässt, hat meist automatisch mindestens den Hauptschulabschluss bzw. den Mittleren Schulabschluss. Mit dem Abitur kann Ihr Kind studieren oder eine Berufsausbildung beginnen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem".
Wie melde ich mein Kind an einer Schule an?
Wann müssen geflüchtete Kinder eine Schule besuchen?
Im Saarland sind Kinder sofort nach der Ankunft schulpflichtig. Kinder, die noch kein oder wenig Deutsch sprechen, werden zunächst in speziellen Deutschklassen unterrichtet.
Die Mitarbeiter*innen in Ihrer Unterkunft helfen Ihnen bei der Anmeldung bei der für Ihr Kind zuständigen Schule.
Wann und wo kann ich mein Kind einschulen?
Sie erhalten rechtzeitig vor der Einschulung einen Brief von der für Ihr Kind zuständigen Grundschule mit allen Informationen und einem Termin. Zu diesem Termin müssen Sie Ihr Kind dann persönlich anmelden. Ihr Kind wird dann schulärztlich untersucht. Außerdem werden seine Deutschkenntnisse in einem Gespräch getestet. Falls Sie keinen Brief bekommen, melden Sie sich einfach direkt bei derjenigen Grundschule, die Ihrem Wohnort am nächsten ist.
Die Mitarbeiter*innen im Kindergarten Ihres Kindes können Sie beraten. Weitere Infos erhalten Sie in unserem Kapitel Einschulung.
Allgemeine Informationen zu Schule
Informationen und Regelungen, die in allen Bundesländern gelten.
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