Schulsystem in Sachsen
In Sachsen gehen Kinder nach der Grundschule entweder auf eine Oberschule oder das Gymnasium.
Das Schulsystem
Grundschule
Die Grundschule dauert in Sachsen vier Jahre.
Nach der Grundschule entscheiden die Eltern, auf welche Schule ihr Kind gehen soll. Die Schule hilft mit einer Empfehlung bei der Entscheidung. Es gibt zwei Möglichkeiten:
- die Oberschule
- das Gymnasium
In der 5. und 6. Klasse kann Ihr Kind ohne größere Schwierigkeiten zwischen diesen beiden Schulformen wechseln.
Oberschule
Die Oberschule beginnt in der 5. Klasse und endet mit der 9. bzw. 10. Klasse. Diese Schulform vermittelt eine frühzeitige berufliche Orientierung. Ihr Kind kann dort nach neun oder zehn Jahren den einfachen oder qualifizierenden Hauptschulabschluss oder den Realschulabschluss erwerben. Mit allen drei Abschlüssen kann Ihr Kind eine Ausbildung beginnen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mit einem Realschulabschluss kann Ihr Kind seine Schullaufbahn außerdem an einem Beruflichen Gymnasium oder einer Fachoberschule fortsetzen.
Gymnasium
Das Gymnasium beginnt in der 5. Klasse und endet mit dem Abitur in der 12. Klasse. Mit dem Abitur kann Ihr Kind Kind studieren oder eine Berufsausbildung beginnen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem". In Gymnasien haben die Schüler*innen viel Unterrichtsstoff. Wer das Gymnasium nach der 9. bzw. 10. Klasse verlässt, hat meist automatisch mindestens den Hauptschulabschluss oder den Qualifizierenden Hauptschulabschluss bzw. den Realabschluss.
Wie melde ich mein Kind an einer Schule an?
Wann müssen geflüchtete Kinder eine Schule besuchen?
In Sachsen muss Ihr Kind, sobald Sie die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen haben, in die Schule gehen.
Nach dem Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtung erhalten Sie und Ihr Kind einen Termin beim Landesamt für Schule und Bildung. Anschließend wird Ihr Kind einer Schule zugewiesen. Kinder, die noch kein oder wenig Deutsch sprechen, werden zunächst in speziellen Deutschklassen unterrichtet.
Die Mitarbeiter*innen in Ihrer Unterkunft helfen Ihnen bei der Anmeldung.
Wann und wo kann ich mein Kind einschulen?
In Sachsen müssen Sie Ihr Kind im August oder September des Vorjahres der Einschulung an der Grundschule in Ihrer Nähe anmelden. Manche Schulen verschicken eine Einladung, andere nicht. Sie können sich einfach bei der für Sie zuständigen Grundschule informieren. Das ist die Grundschule, die Ihrem Wohnort am nächsten ist. Bei der Anmeldung wird Ihr Kind schulärztlich untersucht und seine Deutschkenntnisse werden überprüft.
Die Mitarbeiter*innen im Kindergarten Ihres Kindes können Sie beraten. Weitere Infos erhalten Sie in unserem Kapitel Einschulung.
Allgemeine Informationen zu Schule
Informationen und Regelungen, die in allen Bundesländern gelten.
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