Schulsystem in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt besuchen Kinder nach der Grundschule entweder eine Sekundarschule, die Gesamtschule, eine Gemeinschaftsschule oder das Gymnasium.
Das Schulsystem
Grundschule
In Sachsen-Anhalt gehen Kinder vier Jahre auf die Grundschule.
Nach der Grundschule entscheiden die Eltern, auf welche Schule ihr Kind danach geht. Die Schule hilft mit einer Empfehlung bei der Entscheidung. Es gibt vier Möglichkeiten:
- die Sekundarschule
- die Gesamtschule
- die Gemeinschaftsschule
- das Gymnasium
Sekundarschule
Die Sekundarschule beginnt mit der 5. Klasse und dauert bis zur 9. bzw. 10. Klasse. Die Sekundarschule bereitet die Schüler*innen auf eine frühzeitige berufliche Orientierung vor. Ihr Kind kann dort den einfachen oder qualifizierten Hauptschulabschluss nach der 9. Klasse oder den einfachen bzw. erweiterten Realschulabschluss nach der 10. Klasse erwerben. Ab der 7. Klasse muss sich Ihr Kind entweder für den Hauptschul- oder den Realschulabschluss entscheiden. Mit allen Abschlüssen kann Ihr Kind eine Berufsausbildung beginnen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mit dem Erweiterten Realschulabschluss ist außerdem der Wechsel auf ein Gymnasium möglich.
Gesamtschule
Die Gesamtschule beginnt mit der 5. Klasse und endet mit der 9., 10. oder 13. Klasse. Gesamtschulen sind eine Art Zusammenschluss von Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Es gibt zwei Arten von Gesamtschulen: kooperative und integrative Gesamtschulen.
- Bei den kooperativen Gesamtschulen gibt es drei verschiedene Zweige (Leistungsgrade): den Hauptschul-, den Realschul- und den gymnasialen Zweig. Ihr Kind kann – je nach Leistung – zwischen diesen Zweigen wechseln. Die verschiedenen Zweige entscheiden darüber, welchen Schulabschluss Ihr Kind machen kann.
- Bei den integrativen Gesamtschulen wird nicht in verschiedene Zweige getrennt, stattdesse lernen alle zusammen. In jedem Fach gibt es zwei unterschiedlich schwierige Kurse: Ihr Kind kann sich je nach Leistung in diesem Fach, für einen dieser beiden Kurse entscheiden.
Ihr Kind kann in den Gesamtschulen in Sachsen-Anhalt den einfachen oder qualifizierten Hauptschulabschluss nach der 9. Klasse, den einfachen oder erweiterten Realschulabschluss nach der 10. Klasse und das Abitur nach der 13. Klasse erwerben. Mit allen drei Abschlüssen hat Ihr Kind die Möglichkeit eine Berufsausbildung zu beginnen. Mit Abitur hat Ihr Kind die Wahl zwischen einer Berufsausbildung und einem Studium. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem".
Gemeinschaftsschule
Die Gemeinschaftsschule beginnt mit der 5. Klasse und endet mit der 9. bzw. 10. bzw. 12. oder 13. Klasse. In Gemeinschaftsschulen lernen alle Schüler möglichst lange zusammen. Das bedeutet, dass sich Ihr Kind erst in der 8. Klasse für einen Abschluss entscheiden muss. Ihr Kind kann hier den einfachen oder qualifizierenden Hauptschulabschluss nach der 9. Klasse, den einfachen oder erweiterten Realschulabschluss nach der 10. Klasse oder die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) nach der 12. oder 13. Klasse erwerben. Mit allen drei Abschlüssen hat Ihr Kind die Möglichkeit, eine Berufsausbildung zu beginnen. Mit Abitur hat Ihr Kind die Wahl zwischen einer Berufsausbildung und einem Studium. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem".
Gymnasium
Das Gymnasium beginnt in der 5. Klasse und endet mit dem Abitur in der 12. Klasse. In Gymnasien haben die Schüler*innen viel Unterrichtsstoff. So müssen sie zum Beispiel mindestens zwei Fremdsprachen lernen. Wer das Gymnasium nach der 9. bzw. 10. Klasse verlässt, hat meist automatisch mindestens den Hauptschul- bzw. Realschulabschluss, so dass man eine Berufsausbildung machen kann. Mit dem Abitur kann Ihr Kind studieren oder eine Berufsausbildung beginnen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem".
Wie melde ich mein Kind an einer Schule an?
Wann müssen geflüchtete Kinder eine Schule besuchen?
In Sachsen-Anhalt muss Ihr Kind, sobald Sie die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen haben, in die Schule gehen.
Sie erhalten einen Brief vom Landesschulamt, in dem Ihnen die Adresse der für Ihr Kind zuständigen Schule mitgeteilt wird. Kinder, die noch kein oder wenig Deutsch sprechen, werden zunächst in speziellen Deutschklassen unterrichtet.
Die Mitarbeiter*innen in Ihrer Unterkunft helfen Ihnen bei der Anmeldung.
Wann und wo kann ich mein Kind einschulen?
In Sachsen-Anhalt erhalten Sie rechtzeitig vor der Einschulung einen Brief vom Landesschulamt, in dem Ihnen alle nötigen Informationen zur Anmeldung mitgeteilt werden. In dem Brief finden Sie auch die Adresse der für Ihr Kind zuständigen Grundschule. Das ist die Grundschule, die Ihrem Wohnort am nächsten ist. Bei der Anmeldung wird Ihr Kind schulärztlich untersucht und seine Deutschkenntnisse werden überprüft.
Die Mitarbeiter*innen im Kindergarten Ihres Kindes können Sie beraten. Weitere Infos erhalten Sie in unserem Kapitel Einschulung.
Allgemeine Informationen zu Schule
Informationen und Regelungen, die in allen Bundesländern gelten.
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