Schulsystem in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein besuchen Kinder nach der Grundschule entweder die Gemeinschaftsschule oder ein Gymnasium.
Das Schulsystem
Grundschule
Die Grundschule dauert in Schleswig-Holstein vier Jahre.
Nach der Grundschule entscheiden die Eltern, auf welche Schule ihr Kind gehen soll. Die Schule hilft mit einer Empfehlung bei der Entscheidung. Es gibt zwei Möglichkeiten:
- die Gemeinschaftsschule
- das Gymnasium
Gemeinschaftsschule
Die Gemeinschaftsschule beginnt in der 5. Klasse und endet mit der 9., 10. oder 13. Klasse. Bis zur 10. Klasse werden alle Schüler*innen gemeinsam in Lerngruppen mit unterschiedlichen Leistungsniveaus unterrichtet. Ihr Kind kann dort den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss nach neun Jahren, den Mittleren Abschluss nach zehn Jahren oder das Abitur nach 13 Jahren erwerben. Mit dem Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss und dem Mittleren Abschluss kann Ihr Kind eine Ausbildung beginnen. Mit dem Abitur kann es zwischen einer Ausbildung und einem Studium wählen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem".
Gymnasium
Das Gymnasium beginnt in der 5. Klasse und endet mit dem Abitur in der 12. Klasse. In Gymnasien haben die Schüler*innen viel Unterrichtsstoff. Wer das Gymnasium nach der 9. bzw. 10. Klasse verlässt, hat meist automatisch mindestens den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss bzw. den Mittleren Schulabschluss, so dass man eine Berufsausbildung starten kann. Nach der 11. Klasse kann Ihr Kind auch die Fachhochschulreife erwerben und dann an einer Fachhochschule studieren oder eine Berufsausbildung beginnen.Mit dem Abitur kann Ihr Kind studieren oder eine Berufsausbildung beginnen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem".
Wie melde ich mein Kind an einer Schule an?
Wann müssen geflüchtete Kinder eine Schule besuchen?
In Schleswig-Holstein sind alle Kinder sofort nach der Ankunft schulpflichtig.
Solange Sie noch in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen, wird Ihr Kind üblicherweise dort unterrichtet. Anschließend wird Ihr Kind in einer Schule mit einem DaZ-Zentrum (Deutsch als Zweitsprache-Zentrum) unterrichtet. Sie erhalten einen Brief vom Schulamt, in dem Ihnen die Adresse und weiteren Informationen zu der für Ihr Kind zuständigen Schule mitgeteilt werden. Sie müssen Ihr Kind bei dieser Schule persönlich anmelden.
Die Mitarbeiter*innen in Ihrer Unterkunft helfen Ihnen bei der Anmeldung.
Wann und wo kann ich mein Kind einschulen?
Sie erhalten rechtzeitig vor Beginn der Anmeldefrist einen Brief von der für Sie zuständigen Grundschule. Bei dieser Schule müssen Sie Ihr Kind dann persönlich anmelden. Bei der Anmeldung wird Ihr Kind schulärztlich untersucht und seine Deutschkenntnisse werden überprüft.
Die Mitarbeiter*innen im Kindergarten Ihres Kindes können Sie beraten. Weitere Infos erhalten Sie in unserem Kapitel Einschulung.
Allgemeine Informationen zu Schule
Informationen und Regelungen, die in allen Bundesländern gelten.
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