zum Inhalt springen

Schulsystem in Schleswig-Holstein

Klassenraum mit gestapelten Tischen und Stühlen, Schultüte und Rucksack vor einer Tafel.

In Schleswig-Holstein besuchen Kinder nach der Grundschule entweder die Gemeinschaftsschule oder ein Gymnasium. 

Das Schulsystem

Die Grundschule dauert in Schleswig-Holstein vier Jahre.

Nach der Grundschule entscheiden die Eltern, auf welche Schule ihr Kind gehen soll. Die Schule hilft mit einer Empfehlung bei der Entscheidung. Es gibt zwei Möglichkeiten:

  • die Gemeinschaftsschule
  • das Gymnasium

    Die Gemeinschaftsschule beginnt in der 5. Klasse und endet mit der 9., 10. oder 13. Klasse. Bis zur 10. Klasse werden alle Schüler*innen gemeinsam in Lerngruppen mit unterschiedlichen Leistungsniveaus unterrichtet. Ihr Kind kann dort den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss nach neun Jahren, den Mittleren Abschluss nach zehn Jahren oder das Abitur nach 13 Jahren erwerben. Mit dem Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss und dem Mittleren Abschluss kann Ihr Kind eine Ausbildung beginnen. Mit dem Abitur kann es zwischen einer Ausbildung und einem Studium wählen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem". 

      Das Gymnasium beginnt in der 5. Klasse und endet mit dem Abitur in der 12. Klasse. In Gymnasien haben die Schüler*innen viel Unterrichtsstoff. Wer das Gymnasium nach der 9. bzw. 10. Klasse verlässt, hat meist automatisch mindestens den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss bzw. den Mittleren Schulabschluss, so dass man eine Berufsausbildung starten kann. Nach der 11. Klasse kann Ihr Kind auch die Fachhochschulreife erwerben und dann an einer Fachhochschule studieren oder eine Berufsausbildung beginnen.Mit dem Abitur kann Ihr Kind studieren oder eine Berufsausbildung beginnen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem". 

        Wie melde ich mein Kind an einer Schule an?

        In Schleswig-Holstein sind alle Kinder sofort nach der Ankunft schulpflichtig.

        Solange Sie noch in einer Erstaufnahmeeinrichtung wohnen, wird Ihr Kind üblicherweise dort unterrichtet. Anschließend wird Ihr Kind in einer Schule mit einem DaZ-Zentrum (Deutsch als Zweitsprache-Zentrum) unterrichtet. Sie erhalten einen Brief vom Schulamt, in dem Ihnen die Adresse und weiteren Informationen zu der für Ihr Kind zuständigen Schule mitgeteilt werden. Sie müssen Ihr Kind bei dieser Schule persönlich anmelden.

        Die Mitarbeiter*innen in Ihrer Unterkunft helfen Ihnen bei der Anmeldung.

          Sie erhalten rechtzeitig vor Beginn der Anmeldefrist einen Brief von der für Sie zuständigen Grundschule. Bei dieser Schule müssen Sie Ihr Kind dann persönlich anmelden. Bei der Anmeldung wird Ihr Kind schulärztlich untersucht und seine Deutschkenntnisse werden überprüft.

          Die Mitarbeiter*innen im Kindergarten Ihres Kindes können Sie beraten. Weitere Infos erhalten Sie in unserem Kapitel Einschulung.

            Allgemeine Informationen zu Schule

            Informationen und Regelungen, die in allen Bundesländern gelten.

            • Schule

              In Deutschland regeln die Bundesländer die Bildung. Daher sind die Schulsysteme in jedem Bundesland etwas anders.

              Klassenraum mit gestapelten Tischen und Stühlen, Schultüte und Rucksack vor einer Tafel.

            Unsere Community im Forum

            Finde schnell Antworten auf deine Fragen zu jedem Thema. Profitiere von der Erfahrung deiner Community und tausche dich aus.

            Weiter zum Forum
            Ein Projekt von:
            • medienmacher
            • Finanziert von den Europäischen Union Logo
            • Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat Logo
            • Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassimus Logo
            Gefördert durch:
            • International Rescue Committee Logo