Schulsystem in Thüringen
In Thüringen besuchen Kinder nach der Grundschule entweder die Regelschule, eine Gesamtschule, eine Gemeinschaftsschule oder das Gymnasium.
Das Schulsystem
Grundschule
Die Grundschule dauert in Thüringen vier Jahre.
Nach der Grundschule wechseln die Kinder auf eine weiterführende Schule. Es gibt vier Möglichkeiten:
- die Regelschule
- die Gesamtschule
- die Gemeinschaftsschule
- das Gymnasium
Um auf das Gymnasium zu wechseln, braucht Ihr Kind entweder gute Noten oder eine Empfehlung der Grundschule. Wenn Sie Ihr Kind auch ohne gute Noten oder Empfehlung auf ein Gymnasium schicken wollen, muss Ihr Kind an einer Aufnahmeprüfung teilnehmen.
Regelschule
Die Regelschule beginnt mit der 5. Klasse und dauert bis zur 9. bzw. 10. Klasse. Sie ist ein Zusammenschluss von Haupt- und Realschule und bereitet die Schüler*innen frühzeitig auf eine berufliche Orientierung vor. Ihr Kind kann dort den einfachen oder qualifizierenden Hauptschulabschluss nach der 9. Klasse oder den Realschulabschluss nach der 10. Klasse erwerben. Mit allen drei Abschlüssen hat Ihr Kind die Möglichkeit, eine Berufsausbildung zu beginnen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Schüler*innen mit Realschulabschluss und guten Leistungen können auch auf ein Gymnasium wechseln und dort Abitur machen.
Gesamtschule
Die Gesamtschule beginnt in der 5. Klasse und endet mit der 9., der 10. oder der 13. Klasse. Gesamtschulen sind eine Art Zusammenschluss von Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Ihr Kind kann hier also den einfachen oder qualifizierenden Hauptschulabschluss nach der 9. Klasse, den Realschulabschluss nach der 10. Klasse und das Abitur nach der 13. Klasse erwerben. Mit allen drei Abschlüssen hat Ihr Kind die Möglichkeit, eine Berufsausbildung zu beginnen. Mit Abitur hat Ihr Kind die Wahl zwischen einer Berufsausbildung und einem Studium. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem".
Gemeinschaftsschule
Die Gemeinschaftsschule beginnt mit der 5. Klasse und endet mit der 9. bzw. 10. bzw. 12. Klasse. In Gemeinschaftsschulen lernen alle Schüler*innen möglichst lange zusammen. Das bedeutet, dass sich Ihr Kind erst in der 8. Klasse für einen Abschluss entscheiden muss. Ihr Kind kann hier den einfachen oder qualifizierenden Hauptschulabschluss nach der 9. Klasse, den Realschulabschluss nach der 10. Klasse oder die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) nach der 12. Klasse erwerben. Mit allen drei Abschlüssen hat Ihr Kind die Möglichkeit, eine Berufsausbildung zu beginnen. Mit dem Abitur kann es zwischen einer Ausbildung und einem Studium wählen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem".
Gymnasium
Das Gymnasium beginnt in der 5. Klasse und endet mit dem Abitur in der 12. Klasse. In Gymnasien haben die Schüler*innen viel Unterrichtsstoff. So müssen sie zum Beispiel mindestens zwei Fremdsprachen lernen. Wer das Gymnasium nach der 9. bzw. 10. Klasse verlässt, hat meist automatisch mindestens den Hauptschul- bzw. Realschulabschluss. Mit dem Abitur kann Ihr Kind studieren oder eine Berufsausbildung beginnen. Mehr zum Thema Ausbildung erfahren Sie in unseren Kapiteln "Schulische Ausbildung" und "Duale Ausbildung". Mehr zum Thema Studium erfahren Sie in unserem Kapitel "Das Hochschulsystem".
Wie melde ich mein Kind an einer Schule an?
Wann müssen geflüchtete Kinder eine Schule besuchen?
In Thüringen muss Ihr Kind sobald Sie die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen haben, in die Schule gehen. Kinder, die kein oder wenig Deutsch sprechen, werden zunächst in speziellen Deutschklassen unterrichtet.
Die Mitarbeiter*innen in Ihrer Unterkunft helfen Ihnen bei der Anmeldung.
Wann und wo kann ich mein Kind einschulen?
In Thüriingen erhalten Sie rechtzeitig vor der Einschulung eine Einladung zur Einschulungsuntersuchung für Ihr Kind. Diese Untersuchung findet meistens an der für Ihr Kind zuständigen Grundschule statt. Das ist die Grundschule, die Ihrem Wohnort am nächsten ist. Bei der Einschulungsuntersuchung wird Ihr Kind schulärztlich untersucht und seine Deutschkenntnisse werden überprüft.
Die Mitarbeiter*innen im Kindergarten Ihres Kindes können Sie beraten. Weitere Infos erhalten Sie in unserem Kapitel Einschulung.
Allgemeine Informationen zu Schule
Informationen und Regelungen, die in allen Bundesländern gelten.
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