zum Inhalt springen

Helfen

Was muss ich wissen?

Es gibt viele Möglichkeiten, die Ukraine und die in Deutschland ankommenden Ukrainer*innen zu unterstützen. Auf ukraine-verstehen, bei Leave No One Behind und beim Zentralrat der Sinti und Roma finden Sie viele Informationen über Hilfsmöglichkeiten. 

Auf cant-stop.me und govolunteer.com können Sie sich registrieren, um Geflüchtete aus der Ukraine, die nun in Ihrer Nähe wohnen, kennenzulernen und sie beim Ankommen in Deutschland zu unterstützen.

Auf health-h.de können Pflegeeinrichtungen freie Kapazitäten für die Aufnahme pflegebedürftiger Erwachsener und Kinder aus der Ukraine melden.

    Grundsätzlich kann jeder helfen. Wenn Sie direkt mit Geflüchteten in Kontakt sind, können Sie noch besser helfen, wenn Sie sich vorher informieren. Die Situation ist für alle Geflüchteten sehr schwierig: manche haben schreckliche Erlebnisse und eine anstrengende Flucht hinter sich. Gehen Sie deshalb sorgsam und informiert mit den Menschen um und achten Sie auch stets auf Ihre eigenen emotionalen und mentalen Ressourcen.

    Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Mentale Gesundheit“.

      Falls Sie Menschen auf der Flucht mit einer privaten Unterkunft helfen möchten, können Sie sich entweder direkt bei der entsprechenden Behörde in Ihrer Stadt wenden oder sich über einen der folgenden Links registrieren:

       

      Der Verein Quarteera vermittelt speziell Unterkünfte für LGBTQIA+. Auf monday.com können Sie sich bzw. Ihre Wohnung für LGBTQIA+ aus der Ukraine registrieren. Wohnraumangebote speziell für BIPOC and LGBTQIA+ können Sie auch über das Formular „Ukraine - BIPOC and LGBTQ+ accomodation“ registrieren.

      Auf der Website von honestdog.de  können Sie speziell Unterkünfte für Menschen mit Haustieren anbieten. 

      Bitte beachten Sie: Es ist momentan nicht absehbar, wie lange die Leute auf private Unterkünfte angewiesen sein werden. Es kann also sinnvoll sein, nur Wohnraum anzubieten, der auch länger als ein paar Wochen zur Verfügung steht. 

      Sie können Ihre Unterkunft kostenlos zur Verfügung stellen. Sie können Ihren Wohnraum aber auch offiziell untervermieten. Falls Sie die Nebenkosten oder einen Teil der Miete von den Behörden ersetzt bekommen möchten, ist ein Untermietvertrag ratsam. Beachten Sie bitte, dass Ihr Vermieter einer Untervermietung in der Regel zustimmen muss. Der Berliner Mieterverein hat dazu ein Video mit den wichtigsten Informationen zusammengestellt. Auf berliner-mieterverein.de finden Sie ein Musterschreiben, um bei Ihrem Vermieter nach der Erlaubnis zur Untervermietung zu fragen. Auf der Website des Berliner Flüchtlingsrats finden Sie ein Muster für einen Untermietvertrag. Dort finden Sie außerdem auch Muster-Anträge, mit denen Sie Ihre Gäste bei den Behördengängen unterstützen können. 

      Wenn Sie nicht offiziell untervermieten, gilt folgendes: Wenn Ihre Gäste nur sechs bis acht Wochen bleiben, müssen Sie das bei Ihrem Vermieter nicht anmelden. Um Missverständnisse zu vermeiden, kann aber trotzdem ratsam sein, es Ihrem Vermieter vorher mitzuteilen. Wenn die Gäste länger bleiben, müssen Sie Ihren Vermieter um Erlaubnis fragen.

      Bitte beachten Sie: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge dürfen Sie nicht einfach so privat bei sich unterbringen. Sie werden vom Jugendamt in Obhut genommen. Das Jugendamt organisiert auch die Unterkunft. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ auf Englisch oder Russisch.

      Generell gilt:

      • Helfen Sie Ihren Gästen beim Ankommen in Deutschland und unterstützen Sie – falls gewünscht - bei den Behördengängen und beim Bewältigen des Alltags. Zum Beispiel beim Kauf einer deutschen SIM-Karte oder der Eröffnung eines Bankkontos. Informationen dazu finden Sie unter "Aufenthalt", "Hilfe vom Staat" und "Weitere Hilfen".

      • Geben Sie Ihren Gästen unbedingt Ruhe und Privatsphäre. Ein eigenes Zimmer ist ideal. Freier Zugang zum Badezimmer und zur Küche sollten auf jeden Fall gewährleistet sein.

      • Ihre Gäste haben gerade alles verloren und machen sich Sorgen um ihre Familie in der Ukraine. Es kann sein, dass Sie nicht reden wollen oder viel reden wollen. Viele sind traumatisiert. Nehmen Sie Rücksicht auf ihre Bedürfnisse. Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie in unseren Abschnitten „Beratung & Unterstützung“ und „Medizinische Versorgung“.

      • Es ist aktuell nicht möglich, ukrainische Hrywnja gegen Euro einzutauschen. Geben Sie Ihren Gästen, also falls möglich, zumindest zu Beginn etwas Bargeld. Nach der Registrierung werden bedürftige Menschen vom Sozialamt unterstützt. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt „Hilfe vom Staat“.

      • Viele Ukrainer*innen sind aktuell nicht gegen Corona geimpft. Sie können sich aber kostenlos impfen lassen. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt „Medizinische Versorgung“. 

      • Falls die Situation für Sie selbst belastend ist, können Sie bei der Telefonseelsorge unter 0800 – 111 0111 kostenlos und rund um die Uhr anrufen und mit den Mitarbeiter*innen dort sprechen. Sie können auch den Chat unter telefonseelsorge.de oder krisenchat.de nutzen.

      Auf proasyl.despiegel.de und utopia.de finden Sie weitere Informationen und Tipps. Auf caritas.de finden Sie einen Leitfaden für private Gastgeber*innen.

      Wichtig: In den Flüchtlingsunterkünften gibt es auch viele andere Menschen, die auf der Suche nach einem Zimmer oder einer Wohnung sind. Auch ihnen dürfen Sie selbstverständlich Wohnraum anbieten.

        In Deutschland werden gerade überall Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen für die Neuankommenden gesucht. Auf https://survey.lamapoll.de/Translators können sich freiwillige Übersetzer*innen / Dolmetscher*innen registrieren. Sie werden dann kontaktiert.

          Wenn Sie Menschen aus der Ukraine ehrenamtlich rechtlich beraten möchten, können Sie auf der Seite ua.support ein Kontaktformular ausfüllen. Dort müssen Sie Ihre persönlichen Daten angeben und Nachweise über Ihre Qualifikationen hochladen. Sie müssen auch angeben, welche Hilfe Sie anbieten können. Nach der Überprüfung Ihrer Daten bekommen Sie Zugang zur Internetplattform. Dort können Sie die Fragen der Ratsuchenden sehen und diese direkt kontaktieren.

          Sie können sich auch auf der Seite we4ua.com registrieren, um Geflüchtete aus der Ukraine kostenlos rechtlich zu beraten. Auf der Internetseite müssen Sie ein Formular ausfüllen. In dem Formular müssen Sie Ihre persönlichen Daten und Ihre juristische Fachrichtung angeben. Sie müssen angeben, wie lange Sie schon als Jurist*in tätig sind, welche Sprachen Sie sprechen und mit welchen Rechtssystemen Sie sich auskennen. Sie müssen auch mitteilen, wie viel Zeit Sie für die Rechtsberatung zur Verfügung stellen können und an welchen Tagen Sie diese machen können. Die Seite ist auf Ukrainisch verfügbar.

            Hochschulen können auf der Seite support.uastudents.de freie Studienplätze melden. Auf der Seite müssen die Mitarbeiter*innen der Hochschule ein Formular ausfüllen. Dort müssen Sie den Namen der Hochschule, das Bundesland, die Fachrichtung sowie die Anzahl freier Plätze angeben.

              Bei ArrivalAid können Sie eine kostenlose Weiterbildung als Trauma-Ersthelfer*in machen. Die Weiterbildung besteht aus einem 2-stündigen Basis-Workshop und einer 2-tägigen Weiterbildung. Sie findet vor Ort in München und online statt. Die Weiterbildung findet auf Deutsch statt.

              Bei MHFA können Sie sich zu einem 12-stündigen Ersthelfer*innen-Kurs anmelden. Dort lernen Sie, wie man Probleme erkennt und mit dem Betroffenen umgeht. Der Kurs findet online oder vor Ort statt. Bei Fragen können Sie sich an info@mhfa-ersthelfer.de wenden.

                Unsere Community im Forum

                Finde schnell Antworten auf deine Fragen zu jedem Thema. Profitiere von der Erfahrung deiner Community und tausche dich aus.

                Weiter zum Forum
                Ein Projekt von:
                • medienmacher
                • Finanziert von den Europäischen Union Logo
                • Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat Logo
                • Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration und die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassimus Logo
                Gefördert durch:
                • International Rescue Committee Logo