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Aussetzung Familiennachzug
Meine Fragen lauten :
1. Die Aussetzung des Familiennachzugs betrifft auch diejenigen die einen Aufenhaltstitel nach § 19d besitzen ?
2.Ob eine Kreditaufnahme negative Einfluss auf den Familiennachzug hat bzw. es kann sein der Antrag aus diesem Grund abgelehnt wird??
Vielen Dank im Voraus
2 Comments
Hallo @NBA
Vielen Dank für deine Frage.
Die derzeitige Aussetzung des Familiennachzugs betrifft ausschließlich Personen mit subsidiärem Schutzstatus. Wenn du einen Aufenthaltstitel nach § 19d AufenthG besitzt – zum Beispiel als Fachkraft oder im Rahmen eines speziellen Programms – bist du von dieser Regelung nicht betroffen. Du kannst den Antrag auf Familiennachzug weiterhin unter den üblichen Voraussetzungen stellen.
Zu deiner zweiten Frage: Die Aufnahme eines Kredits, etwa für ein Auto oder eine Immobilie, hat in der Regel keinen direkten negativen Einfluss auf den Familiennachzug. Entscheidend ist, dass du nachweisen kannst, dass du den Lebensunterhalt für dich und deine nachzugswilligen Familienangehörigen eigenständig sichern kannst, also ohne staatliche Unterstützung.
Die Ausländerbehörden prüfen in der Regel dein aktuelles Einkommen und deine finanzielle Stabilität, nicht aber explizit private Schulden oder Kredite – es sei denn, sie gefährden deutlich deine wirtschaftliche Unabhängigkeit.
Ich hoffe, das war hilfreich.
Alles Gute