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Ronde7
Updated:

Familiennachzug mit Fiktionbescheinigung möglich?

Liebe Kommunity, ich komme aus Togo, bin seit Januar Pflegefachfrau. Ich warte seit 4 Monaten auf eine Termine von der Ausländerbehörde um meine Aufenthalttitel verlängern zu können. Ich habe in diese Zeit eine Fiktionbescheinigung die 1 Jahre gültig ist bekommen. Ich möchte aber  mein  Mann nach Deutschland holen . Meine Frage : ist es möglich, eine Familliennachzug mit eine Fiktionbescheinigung durchzuführen?

Ich bedanke mich im voraus für Ihre Antwort 


Viele Grüße 

6 Comments

Reply (6)

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Daniela_Community_Managerin
Updated:

Hallo @Ronde7  
danke für deine Frage im Forum!

Mit einer Fiktionsbescheinigung besteht ein vorheriger Aufenthaltstitel weiter, wenn in der grünen Bescheinigung §81.4 angekreuzt ist. Die Voraussetzungen für Familiennachzug leiten sich dann auch von dieser Aufenthaltserlaubnis ab.

Wenn du zum Beispiel einen Aufenthalt nach §18a (Fachkraft mit abgeschlossener Ausbildung) hattest, gilt dieser mit der Fiktionsbescheinigung weiter und die Voraussetzungen für den Familiennachzug zu Fachkräften gelten.

Kennst du bereits alle Voraussetzungen für den Familiennachzug und erfüllt ihr alles?
Hier findest du noch einmal alles zusammengefasst:
https://handbookgermany.de/de/family-reunification-for-immigrants#faq_769

Melde dich gerne bei weiteren Fragen.

Viele Grüße
Daniela

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Ronde7

Hallo Daniela,

Dankeschön für deine Antwort. Ich hatte einen Aufenthalt nach 16a ABS .1 und auf meine Fiktionsbescheinigung ist 81.4 angekreuzt. Das heißt, dass es mit dem Familiennachzug klappen wurde , wenn ich gut verstanden habe?


Ich wohne in Köln in einer 22 Qm Wohnung. Ich suche natürlich weiter , aber es ist schwierig eine Wohnung in Köln zu finden . Aber ich habe gelesen , dass es mit 22 qm ok ist . Was sagst du dazu?


Und meine Mann hat momentan b1 und bereite er sich momentan für die B2 Prüfung.


Viele Grüße 

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Daniela_Community_Managerin
Updated:

Hallo @Ronde7  
danke für deine Rückmeldung.

Wenn ich es richtig verstehe, hast du eine Ausbildung in Deutschland gemacht und währenddessen die Aufenthaltserlaubnis nach §16a AufenthG besessen.
Du hast deine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und arbeitest jetzt in diesem Beruf.

Hast du denn bereits eine neue Aufenthaltserlaubnis nach §18a AufenthG beantragt?
§18a AufenthG ist die Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung. 

Mit deiner vorherigen Aufenthaltserlaubnis (§16a AufenthG) könnte Familiennachzug eher schwierig sein. Mit der Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft (§18a AufenthG) ist Familiennachzug möglich und die Voraussetzungen sind erleichtert:

Es ist natürlich trotzdem möglich, dass deine zuständige Ausländerbehörde nach einem Nachweis zum Wohnraum fragt. In diesem Fall ist deine Wohnung für zwei erwachsene Personen zu klein. 

Hier findest du außerdem das Merkblatt für den Ehegattennachzug der deutschen Botschaft in Togo:
https://lome.diplo.de/resource/blob/1861388/89838abc38a0a8dd3fb12fda7c22be9b/merkblattehegattennachzug-data.pdf

Die Schritte beim Ehegattennachzug sind:

  1. Termin beantragen
  2. Unterlagen vorbereiten
  3. Antragstellung zum erhaltenen Termin
  4. ggf. Anfrage an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland
  5. ggf. Einreichen von Unterlagen von dir
  6. Erteilung Visum
  7. Einreise nach Deutschland
  8. Antrag einer Aufenthaltserlaubnis nach §30 AufenthG

Insgesamt kommt es oft zu langen Wartezeiten. Ihr müsst leider für den Prozess viel Geduld mitbringen.

Wenn dein Ehemann Voraussetzungen für andere Visa, zum Beispiel als Fachkraft zum Arbeiten oder für die Chancenkarte erfüllt, könnte er auch ein anderes nationales Visum beantragen. 
Hier findest du eine Übersicht:
https://handbookgermany.de/de/information-skilled-workers

Viele Grüße
Daniela
 

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Ronde7
Updated:

Hallo Daniela, 

Ja , genau . Ich habe die Ausbildung abgeschlossen und arbeite seit Januar im Krankenhaus als pflegefachfrau . 

Und ja , ich habe bereits eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragt und warte seit 4 Monaten auf einen Termin.


bezüglich Wohnung 

Laut Gesetze und Verordnungen ( SGV NRW ) dürfen Wohnungen nur überlassen werden, wenn für jede Person eine Wohnfläche von mindestens 10 Quadratmeter vorhanden ist. 
 

10 qm ist laut diese Gesetze pro Person reichende in Köln.  Ist diese Quelle nicht ernst bzw. stimmt das nicht?

Viele Grüße und Dankeschön für deine Antworten

 

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Daniela_Community_Managerin
Updated:

Hallo @Ronde7  
bei Familiennachzug auf Grundlage deines Fachkraft-Aufenthaltstitels wird kein Nachweis von Wohnraum verlangt. Damit sollte das für euch keine Hürde darstellen.

Es gibt oft unterschiedliche Angaben. Meist wird mit 12 Quadratmetern pro Person über 6 Jahren gerechnet.
https://handbookgermany.de/de/family-reunification-for-immigrants#faq_769

Kennst du Beratungsstellen in deiner Nähe (z.B. JMD)? Die Berater:innen können dich unterstützen, deine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten und bei der Behörde nachzufragen.

Viele Grüße
Daniela

Reply
Ronde7
Updated:

Hallo Daniela,

Alles klar . 

Ja, ich habe eine Beratungsstelle in meine Nähe gefunden und werde mich da melden. 

Vielen Dank für deine Hilfe.

Viele Grüße und schönen Tag 

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