Familiennachzug mit Fiktionbescheinigung möglich?
Liebe Kommunity, ich komme aus Togo, bin seit Januar Pflegefachfrau. Ich warte seit 4 Monaten auf eine Termine von der Ausländerbehörde um meine Aufenthalttitel verlängern zu können. Ich habe in diese Zeit eine Fiktionbescheinigung die 1 Jahre gültig ist bekommen. Ich möchte aber mein Mann nach Deutschland holen . Meine Frage : ist es möglich, eine Familliennachzug mit eine Fiktionbescheinigung durchzuführen?
Ich bedanke mich im voraus für Ihre Antwort
Viele Grüße
Hallo @Ronde7
danke für deine Frage im Forum!
Mit einer Fiktionsbescheinigung besteht ein vorheriger Aufenthaltstitel weiter, wenn in der grünen Bescheinigung §81.4 angekreuzt ist. Die Voraussetzungen für Familiennachzug leiten sich dann auch von dieser Aufenthaltserlaubnis ab.
Wenn du zum Beispiel einen Aufenthalt nach §18a (Fachkraft mit abgeschlossener Ausbildung) hattest, gilt dieser mit der Fiktionsbescheinigung weiter und die Voraussetzungen für den Familiennachzug zu Fachkräften gelten.
Kennst du bereits alle Voraussetzungen für den Familiennachzug und erfüllt ihr alles?
Hier findest du noch einmal alles zusammengefasst:
https://handbookgermany.de/de/family-reunification-for-immigrants#faq_769
Melde dich gerne bei weiteren Fragen.
Viele Grüße
Daniela