Frau kam zu ihrem Mann
Der Ehefrau wird nach dem AzylG-Kodex als Flüchtling anerkannt. Die Ehemann erhielt ein Visum zur Familienzusammenführung und kam zu ihrem Mann nach Deutschland. Sie wollen Familienflüchtling beantragen.
Was müssen ein Mann und eine Frau tun, um eine solche Aussage zu machen?
7 Comments
Reply (7)
Hallo @mambassi1961
vielen Dank für deine Frage in unserem Forum.
Es freut mich, dass die ersten Schritte des Familiennachzuges schon geklappt haben und der Ehemann einreisen durfte. Jetzt gibt es, wie du sagst, zwei Optionen:
1. Antrag auf Familienasyl
2. Antrag auf einen Aufenthaltstitel zum Familiennachzug
Wenn ich dich richtig verstehe, möchten die beiden gerade eher Familienasyl beantragen.
Hier stehen noch einmal die Vor- und Nachteile:
https://handbookgermany.de/de/family-asylum#faq_509
Der Antrag auf Familienasyl würde dann persönlich beim BAMF gestellt werden: https://handbookgermany.de/de/family-asylum#faq_511
Melde dich gerne bei Rückfragen. Unsere Expert:innen von @LIFE Initiative sind auch im Forum und können dir weiterhelfen.
Wenn ihr direkt zu einer Beratungsstelle vor Ort gehen möchtet, könnt ihr hier suchen: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
Viele Grüße
Daniela
Vielen Danke Frau Daniela
Ich habe noch Frage:
Ich benötige Informationen: Wie beantrage ich eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Familienzusammenführung für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten? Ist das beim Ausländerbüro im Rathaus unserer Stadt oder beim regionalen BAMF möglich? Sollte die Bewerbung auf einem Formular erfolgen oder ist dies auch in freier Form möglich? Wie reiche ich den Antrag ein, damit er angenommen wird und bestätigt die Annahme (einmal lehnte das städtische Ausländerbüro die Annahme meines Antrags einfach ab).
Hallo @mambassi1961
es ist wichtig, dass du beide Optionen nicht vermischt, das ist nicht das gleiche.
Entweder
1. ihr beantragt eine Aufenthaltserlaubnis (zum Zweck der Familienzusammenführung) bei der zuständigen Ausländerbehörde
oder
2. ihr beantragt Familienasyl persönlich bei der nächsten Niederlassung vom BAMF. Hier steht ganz genau erklärt, wie das abläuft: https://handbookgermany.de/de/family-asylum#faq_511
Um zu wissen, welche Option in eurem Fall besser wäre, ist es ratsam, wenn ihr eine Beratungsstelle in der Nähe aufsucht. Außerdem wollt ihr bestimmt gemeinsam wohnen, dafür sind auch bestimmte Schritte wichtig.
Wir können hier leider keine rechtliche Beratung anbieten, deshalb wende dich am besten an eine örtliche Beratungsstelle.
Möchtest du mir die nächste größere Stadt oder die Postleitzahl nennen, dann kann ich gerne helfen, eine passende Stelle zu finden.
Viele Grüße
Daniela
Hallo Daniela
Ich lebe in der Stadt ***.
Ich freue mich, wenn Sie mir dabei helfen, eine Beratungsstelle zur Lösung meines Problems zu finden.
Viele Grüße
Tatiana
@mambassi1961
Super, in deiner Nähe befinden sich Beratungsstellen. Gebe deine Postleitzahl am besten hier ein: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/ und stelle den Radius auf 50 km
Hallo,
ich kann Daniela zustimmen. Ich würde dir raten, beide Möglichkeiten in Ruhe zu prüfen und erst nach einem Gespräch mit einer Beratungsstelle einen Antrag zu stellen. Bei der Prüfung spielen die Details deines aktuellen Aufenthaltstitels eine wichtige Rolle. Davon hängt ab, wie ein Antrag für eine der Möglichkeiten gestellt werden muss. Das klärst du am besten mit einer Beratungsstelle!
Viele Grüße
Ramin
Vielen Danke; Ramin.